Türsteher - Körperverletzung

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
S*W*G
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Türsteher - Körperverletzung

Hallo,bin neu hier.
Wollte mal fragen ob jemand von euch da erfahrung hat damit.Ich war freitagabend mit 2 bekannten in einer Kneipe und einer von uns bekam Streit mit einem andern Gast.Ich stellte mich dazwischen um schlimmeres zu verhindern wobei ich dann von einem Gast geschubst wurde was ich dann relativ harmlos erwiderte.Er meinte ich soll seine Freundin in Ruhe lassen,was mich etwas irritierte und die Person sogar vor mir stand und ich sie fragte um was es denn geht.Daraufhin meinte der Typ zu mir-du bist auch gleich dran und 2 sekunden später wurde mir von hinten beide Arme nach oben verdreht wodurch ich starke Schmerzen hatte - ich wurde vor 4 Monaten an der Schulter operiert,was ich ihm auch sagte und er meinte das sei ihm egal.Beim rauszerren stürzte ich auf die schulter und meinte zu ihm er solle einen Arzt rufen wegen den schmerzen.Er versuchte doch allen Ernstes mich an der Hose rausziehen zu wollen.Als dies nicht gelang zog er mich an meiner kaputten Schulter hoch und schmiss mich vor die Türe.Ich habe dann natürlich die Polizei gerufen und Anzeige erstattet und musste dann ins Krankenhaus.Jetzt frage ich mich wohl ob so eine anzeige Sinn macht.Er wurde von mir,einem freund darauf aufmerksam gemacht wegen der Schulter.Selbst die Bedienung sagte wir wären unschuldig.Ich weis isn langer Text,aber sowas is mir noch nie passiert und ich war nüchtern.Danke im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Selbstverständlich macht die Anzeige Sinn. Zumindest wäre hier § 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) in Betracht zu ziehen, da dem "Türsteher" die Verletzung mitgeteilt worden ist und er sich somit in Kenntnis derer befand.

Evtl. käme auch § 223 StGB (Körperverletzung) in Frage, da der Eingriff des "Türstehers" eben auch diesen Tatbestand erfüllt, denn sein Vorgehen wäre auch ohne deine Vorschädigung (Schulterverletzung) durch das schmerzhafte Verdrehen der Arme einer körperlichen Mißhandlung gleichzusetzen. aaAußerdem war sein Eingreifen in der vorgenannten Art unverhältnismäßig und somit nicht zu rechtfertigen (er hätte dich vorher ansprechen und verbal zum Verlassen der Lokalität auffordern müssen!).

Weiterhin in Betracht ziehen ließe sich sogar § 223a StGB (gefährliche Körperverletzung), weil der Angriff des "Türstehers" unvermittelt und hinterlistig erfolgte, so daß Du keine Abwehrmöglichkeiten hattest.

Also, ich würde, wie wohl auch geschehen, alles ärztlich dokumentieren lassen und auf jeden Fall Strafantrag stellen, denn was dir da widerfahren ist, kann man nicht hinnehmen - möglicherweise eregeben sich ja auch noch zivilrechtliche Konsequenzen (ärztl. Behandlungskosten, Schmerzensgeld).

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#2
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Selbstverständlich macht die Anzeige Sinn. Zumindest wäre hier § 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) in Betracht zu ziehen, da dem "Türsteher" die Verletzung mitgeteilt worden ist und er sich somit in Kenntnis derer befand.

Evtl. käme auch § 223 StGB (Körperverletzung) in Frage, da der Eingriff des "Türstehers" eben auch diesen Tatbestand erfüllt, denn sein Vorgehen wäre auch ohne deine Vorschädigung (Schulterverletzung) durch das schmerzhafte Verdrehen der Arme einer körperlichen Mißhandlung gleichzusetzen. aaAußerdem war sein Eingreifen in der vorgenannten Art unverhältnismäßig und somit nicht zu rechtfertigen (er hätte dich vorher ansprechen und verbal zum Verlassen der Lokalität auffordern müssen!).

Weiterhin in Betracht ziehen ließe sich sogar § 223a StGB (gefährliche Körperverletzung), weil der Angriff des "Türstehers" unvermittelt und hinterlistig erfolgte, so daß Du keine Abwehrmöglichkeiten hattest.

Also, ich würde, wie wohl auch geschehen, alles ärztlich dokumentieren lassen und auf jeden Fall Strafantrag stellen, denn was dir da widerfahren ist, kann man nicht hinnehmen - möglicherweise eregeben sich ja auch noch zivilrechtliche Konsequenzen (ärztl. Behandlungskosten, Schmerzensgeld).

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#3
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

sorry, versehentlich zweimal gepostet.

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#4
 Von 
S*W*G
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hehe,habs grad gemerkt.Wird hoffentlich auf gefährlich rauslaufen da ich keine Möglichkeit hatte mich zu wehren da er hinter mir stand.Musste heute auch nochmal zum Arzt wegen Schmerzen und wurde krank geschrieben da ich so nicht arbeiten kann in meinem Beruf.hat 5 Moate gedauert bis das verheilt ist seit der OP.
Grüße S*W*G

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#5
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Na dann, gute Besserung und viel Erfolg mit der Anzeige und dem Schmerzensgeld! Solchen Typen wie diesem "Türsteher" muß die Justiz mal auf die Finger klopfen.

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Solchen Typen wie diesem "Türsteher" muß die Justiz mal auf die Finger klopfen.

Naja, wir kennen hier nur eine Seite der Story.

Wenn der Türsteher den Eindruck hatte, der Betroffene wäre an Pöbeleien und ggfs. körperlicher Gewalt beteiligt, könnte man die Aktion durchaus als subjektiv gerechtfertigt sehen.
Aus anderer Perspektive betrachtet und etwas überspitzt formuliert (nicht auf den Fragesteller bezogen): es wäre ja noch schöner, wenn Schutzpersonal einen "Schläger" loslassen müßte, sobald dieser ruft "ich hab nen Tennisarm" - das muß man sich schon überlegen, bevor man sich mutwillig in solche Situationen begibt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
S*W*G
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war weder an pöbeleien noch an körperlicher gewalt beteiligt.Ich stand lediglich
jemand gegenüber.Ich denke eher das er seinem freund der dahinter stand einem "kumpel" was sich später rausstellte wohl nen gefallen getan hat.Und jemand in einer solchen Situation von hinten beide Arme zu verdrehen halte ich auch dann nicht für gerechtfertigt.Hätte er etwas zu mir gesagt wär ich dann wohl freiwillig gegangen.Und er wurde von mehreren Personen darauf hingewiesen das ich verletzt bin und er meinte trotzdem es sei ihm egal.Und er hat mir auf mehreres bitten den Arzt verweigert und eine aussenstehende Person hat den Notarzt gerufen.

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