Türsteher haben meine Nase angebrochen

7. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go593102-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Türsteher haben meine Nase angebrochen

Sehr geehrte Community,
dummerweise bin ich beim Club mit einem Kumpel über den Zaun gesprungen, wird wohl Hausfriedensbruch gewesen sein. Die Türsteher haben das natürlich sofort gesehen und uns auf den Boden geworden. Dann wurden wir von Ihnen beleidigt. Wir hatten beide die Hände schützend vor unser Gesicht gelegt. Wir haben uns nicht gerührt und unseren Fehler eingesehen. Ich habe dann gesagt dass alles Okay ist, wir warten hier einfach. Daraufhin wurde ich geschlagen, Blut überall. Mein Kumpel wurde auch geschlagen. Die meinten die hätten diie Polizei gerufen, was sie wohl doch nicht gemacht haben (Die waren sich wohl auch ihrer Straftat bewusst). Wir durften irgendwann gehen, haben dummerweise im betrunkenen Zustand nicht die Polizei gerufen.

Bin dann ins Krankenhaus, Nase angebrochen und leicht schief. Ich habe echt keine Lust auf einer schiefen Nase sitzen zu bleiben...

Bin dann am nächsten Tag zur Polizei, habe ne Anzeige erstattet. Kumpel verweigert allerdings die Aussage, weil er selbst mal zur Polizei will und Angst hat, dass eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch Ihm zu Schaden kommt.

Was soll ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von go593102-37):
Was soll ich tun?


Naja, im Moment nichts, oder was haben Sie sich vorgestellt?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich tun?

Wenn Sie Anzeige erstattet haben, haben Sie alles getan, was (momentan) möglich ist.

Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird Ihnen in den nächsten Wochen ein Brief ins Haus flattern, wo Ihre Krankenkasse nach den genauen Umständen des Vorfalls fragt und wissen will, wen sie (= die Krankenkasse) als Verursacher für die Kosten der Krankenhausbehandlung in Regress nahmen kann.
Da sollten Sie dann die gleichen Angaben machen wie in der Anzeige bei der Polizei.

Und dann waren Sie erstmal ab, was die Anzeige ergibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go593102-37):
Ich habe echt keine Lust auf einer schiefen Nase sitzen zu bleiben...

Zitat (von go593102-37):
Was soll ich tun?

Einen entsprechenden Arzt aufsuchen.



Zitat (von go593102-37):
Daraufhin wurde ich geschlagen,

Da die Schilderung der Türsteher erwartungsgemäß wohl ganz anders ausfallen wird, könnte man sich überlegen, wie man beweisen könnte, dass das geschlagen werden zum Nasenbruch führte und das es sich dabei um eine Form der unerlaubten Körperverletzung handelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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