U-Haft - Was ist erlaubt in Paketen zu schicken?

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
kleine Schwester
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
U-Haft - Was ist erlaubt in Paketen zu schicken?

Hallo!
Mein Bruder sitzt seit kurzem in U-Haft in Stuttgart. Ich werde ihn in zwei Wochen besuchen fahren. Ich überlege jetzt schon ein Wäschepaket an ihn zu schicken. Wie ist es aber mit anderen Paketen. Von der JVA bekomme ich keine Auskunft. Die verweisen sofort auf die Internetseite. Da steht es aber, dass man seit dem 01.01.2010 keine Lebensmittelpakete schicken darf. So weit so gut. Wie ist es denn mit anderen Sachen? Z.B. Schampoo, Rasierer, Seife, Briefpapier..... Da sind bestimmt viele Sachen, die man so dringend gebrauchen kann. Was ist denn alles wirklich nötig und was ist auch erlaubt in Paketen zu schicken?
Danke für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Im Computerjargon würde man sagen: "RTFM".

Das ist eine Abkürzung und bedeutet "Read The ****ing Manual".

In analoger Anwendung auf Ihre Frage bedeutet dies: Lesen Sie doch einfach auf der Homepage der JVA nach, was man Gefangenen schicken darf und was nicht.
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#2
 Von 
kleine Schwester
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe doch geschrieben, dass ich da alles durchgelesen habe, und da steht nur, dass man keine Lebensmittel schicken darf. Es steht NICHTS mehr, nichts, was mein Bruder brauchen könnte. Ich weiß ja nicht, ob er da was bekommt (so wie Seife, Zahnpasta....). Vielleicht braucht er einen Wasserkocher, Tasse...für seine Zelle??? Ich habe da keine Ahnung und hoffe hier auf Hilfe. Denn ich bekomme keine Auskunft von der Rechtsanwältin und nicht von JVA. Die sagen nur: "Schreiben Sie einen Brief und fragen Sie ihren Bruder". Ja, den Brief habe ich schon vor zwei Wochen geschrieben und immer noch keine Antwort bekommen.
Ich denke, es gibt doch genug Menschen hier, die sich da auskennen und mir Tipps geben können.
Danke

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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
(so wie Seife, Zahnpasta....).


Sowas bekommt er duftet zwar nicht nach Chanel Nr. 5 macht aber sauber.
quote:

Tasse..


Hat er auch.

Tasse, Teller, Kanne Bettchen, Teller groß Besteck usw. gehören zur Grundausstattung. Genau wie Suppenschüssel ect.pp Handtücher usw.

Brauchen tut er den nicht, bekommen kann er Ihn nach Überprüfung durch einen Elektromeister, und Verplombung.

Zwecks Paketen, nutzen Sie bitte die Internetseite richtig!

quote:
Pakete
- Aufgrund einer Gesetzesänderung, können ab dem 01.01.2010 keine Lebenmittelpakete an Inhaftierte gesandt werden. Eine Lebensmittelpaketabgabe ist dann auch nicht mehr möglich. Als Ersatz für die Lebensmittelpakete wurde das Sondergeld I eingeführt. Dieses Sondergeld I beträgt für Untersuchungshäftlinge derzeit 33,12 Euro pro Monat für Strafhäftlinge derzeit 55,20 Euro pro Monat Bei Einzahlungen für den Inhaftierten muss als Verwendungszweck: Sondergeld I eingetragen werden.

- Privatwäsche
Das Merkblatt Privatwäschetausch für Besucher und die Inhaltsverzeichnisse für das Oberbekleidungsund das Grundausstattungspaket erhalten Sie vom Besuchsbeamten oder aus dem Internet.


http://www.jva-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1158005/index.html?ROOT=1157996

Nutzen Sie den Link und sehen Sie die Infos als PDF rechts.




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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
kleine Schwester
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Ja, wegen Lebensmittel/Sondergeld und den Wäschepaketen ist alles klar. Was könnte mein Bruder sonst noch alles gebrauchen? Den ich weiß nicht was ich in so ein "Osternpaket" rein tun soll :(
Gut, ich werde jetzt kein Schampoo kaufen (ich denke es ist nicht so wichtig wie er da duftet-haupsache er ist sauber :) )
Was könnte denn da so wichtig und notwendig sein? Ja, er bekommt 33 € monatlich von mir, aber davon kann er doch echt nicht viel kaufen.


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#5
 Von 
hatigje79
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo,

es ist ja bei jeder JVA unterschiedlich, was man geben darf und was nicht.
Ich kenne es so, dass man in U-Haft für bis zu 180,- € im Monat einkaufen kann, je nachdem was auf der Liste steht.
Wäsche schicken, je nachdem was Ihr Bruder braucht.
Über bestimmte Firmen können Sie auch Fernseher zu ihm schicken lassen.

Mein Vorschlag, rufen Sie einfach nochmal in der JVA an. Evtl. ist diesmal ein netterer Beamter am Tel.

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