U Haft möglich?

3. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Hilfe2026
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
U Haft möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte kurz um Hilfe . Hier Stichpunkte zu Vorgeschichte:
Vorstrafen: 1 Geldstrafe 2019 und 2 Bewährungs strafen 1 mal 3 Monaten auf Bewahrung 2021und 1 mal 13 Monate auf Bewährung Januar 2025 für 3 Jahre alles wegen Betrug.
Kurz zu mir : Mutter , 37 Jahre , 2 Kinder 3 und 11 Jahre ... Getrennt vom Mann.
Festes Arbeits Verhältnisse , fester Wohnsitz, Kinder leben bei mir.

Weil mein Mann sich getrennt hat und ausgezogen ist wollte die Vermieterin nicht auf meinen Namen machen den Mietvertrag und hat ständig mit Kündigung gedroht .. dann wollte sie dass kein Mann weil sie beide im Vertrag stehen sich wieder anmeldef in der Wohnung weil sie sonst Kündigt. Das ging 3 Monate hin und her und wegen dem Druck und Angst auf der Straße zu stehen habe ich ich eine Meldebescheinigung gefälscht selber geschrieben und ihr per Email gesendet. Habe sonst die Meldebescheinigung für nichts verwendet . Jetzt ist es aber rausgekommen . Polizei war da und habe alles zugegeben und erklärt.

Kann da sein das ich nur eine Geldstrafe erhalte ? Oder wahrscheinlich nicht ?
Und kann es sein das u Haft wegen das angeordnet wird ? Oder unwahrscheinlich?

Grüße an alle und danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129186 Beiträge, 41210x hilfreich)

Zitat (von Hilfe2026):
habe ich ich eine Meldebescheinigung gefälscht selber geschrieben

Den Sinn einer Meldebescheinigung erkenne ich nicht ...



Zitat (von Hilfe2026):
Kann da sein das ich nur eine Geldstrafe erhalte ?

Höchstwahrscheinlich ja.



Zitat (von Hilfe2026):
Und kann es sein das u Haft wegen das angeordnet wird ?

Für U-Haft sehe ich nicht dem geringsten Anlass.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hilfe2026
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die Vermieterin wollte mich als alleinige Mieterin nicht akzeptieren und wollte dass ich Nachweise dass mein Mann der auch mit mir im Vertrag steht wieder einzieht und da gemeldeten ist dass wir zusammen haftbar bleiben . Sonst drohte sie mir Kündigung. Habe aus panikt heraus das gemacht ohne zu überlegen in der Hoffnung sie lässt mich un Ruhe wieder absr war der falsche Weg.
Wegen u Haft und Geldstrafe Frage ich weil ich ja die bewährung habe und im Internet steht dass man da schnell.u Haft bei neue Straftat bekommt. Also habe nur den Namen auf ser Bescheinigung abgeändert und per Email an die Vermieterin gesendet sonst habe die ich nirgendwo Verwendet. Ich weiß dass das auch schon falsch wad. Abse die Frage ist ob ich Trotzdem Glück haben könnte nur eine Geldstrafe zu erhalten oder ob ich k ihr auf schlimmeres einstellen muss. Der Gedanke ser u Haft macht mir auch große Sorgen .

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13185 Beiträge, 4712x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Sinn einer Meldebescheinigung erkenne ich nicht ...

Nachweis, das Person XY den alleinigen Wohnsitz in YZ hat.
Das das ganze Gefordere und die Drohungen der Vermieterin völliger Humbug sind, ändert leider nichts an der Tatsache der Urkundenfälschung.

Zitat (von Harry van Sell):
Für U-Haft sehe ich nicht dem geringsten Anlass.

U-Haft wohl kaum, problematisch könnte mit dem neuen Verfahren wegen Urkundenfälschung ein Bewährungswiderruf und die daraus resultierende Vollstreckung der ursprünglichen Freiheitsstrafe werden.

Zitat (von Hilfe2026):
Abse die Frage ist ob ich Trotzdem Glück haben könnte nur eine Geldstrafe zu erhalten oder ob ich k ihr auf schlimmeres einstellen muss.

Beides ist möglich, wobei eine Geldstrafe wohl ein absoluter "Glücksfall" wäre.
Bei Verurteilungen 2019, 2021, 2025.... sehe ich den Bewährungswiderruf als absolut wahrscheinlich an.

Sollten die finanziellen Mittel vorhanden sein (mit ~1200€ sollte man mindestens rechnen), wäre ein Gang zu einem Anwalt angebracht.
Eventuell kann der noch was retten.

Edit:
Sollten die Mittel nicht vorhanden sein, sollte man es tunlichst unterlassen einen Anwalt zu mandatieren.
Ansonsten hat man das nächste Betrugsverfahren an den Füßen.

-- Editiert von User am 3. März 2026 13:37

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 6515x hilfreich)

@ TE:
Was hat die Vermieterin jetzt gemacht?
Hat sie dir gekündigt?
Hast du denn Mietschulden?

Die Polizei war da und du hast alles erklärt ---> also ist diese neue Straftat/Urkundenfälschung ja schon in Bearbeitung. Es dauert aber...Monate, bis dazu entschieden wird.

U-Haft? Es ist doch alles auf dem Tisch... oder würdest du jetzt weitermachen mit deinen Betrügereien oder Fälschungen?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129186 Beiträge, 41210x hilfreich)

Zitat (von Hilfe2026):
Naja die Vermieterin wollte mich als alleinige Mieterin nicht akzeptieren und wollte dass ich Nachweise dass mein Mann der auch mit mir im Vertrag steht wieder einzieht und da gemeldeten ist dass wir zusammen haftbar bleiben

So lange er im Mietvertrags steht, haftet er entsprechend. Dazu muss er weder dort wohnen noch dort gemeldet sein.



Zitat (von Hilfe2026):
im Internet steht dass man da schnell.u Haft bei neue Straftat bekommt.

Da findet sich auch das die Erde eine Scheibe sei und was vom Yeti.
U-Haft gibt es regelmäßig bei Notwendigkeit.
Verdunkelungsgefahr ist eine solche Notwendigkeit. Da man bereits alles gestanden hat und alle Beweise gesichert sind, sehe ich keinerlei Verdunkelungsgefahr.
Fluchtgefahr ist eine weitere Notwendigkeit. Festes Arbeitsverhältnis , fester Wohnsitz, 2 Kinder, kein Geld, das sind alles Gründe die gegen eine Fluchtgefahr sprechen.
Im übrigen, bei U-Haft hätten die einen dann beim "Hausbesuch" direkt mitgenommen und nicht einfach dagelassen.



Zitat (von spatenklopper):
Beides ist möglich, wobei eine Geldstrafe wohl ein absoluter "Glücksfall" wäre.

Kommt darauf an. Wenn das ganze mit psychische Ausnahesituation, Affekthandlung etc. verargumentiert würde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19086 Beiträge, 10294x hilfreich)

Zitat (von Hilfe2026):
Und kann es sein das u Haft wegen das angeordnet wird ? Oder unwahrscheinlich?

U-haft extrem unwahrscheinlich.
Viel schlimmer ist, dass ein Bewährungswiderruf möglich ist.
D.h. es droht, dass Sie die 13 Monate aus 2025 absitzen müssen plus der Strafe für die Urkundenfälschung.
Und diese Gefahr ist deshalb besonders real, weil Sie 2025 ein zweites Mal Bewährung bekommen haben, ob wohl die Bewährung aus 2021 zu dem Zeitpunkt gerade erst vorbei war. Die Justiz hat 2025 also schon viel guten Willen gezeigt. Und irgendwann ist der gute Wille auch aufgebraucht. Hoffentlich ist es nicht gerade jetzt, dass der gute Wille aufgebraucht ist.

Zitat (von Hilfe2026):
Kann da sein das ich nur eine Geldstrafe erhalte ?

Das *kann* sein.
Hier ist eben alles möglich. Von "nur Geldstrafe" über "Geldstrafe plus Verlängerung der Bewährung", "neue Bewährungsstrafe" bis zu "Haftstrafe ohne Bewährung".

Mir scheint, dass ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt.
Für Sie spricht, dass kein finanzieller Schaden eingetreten ist. Massiv gegen Sie spricht die Rückfallgeschwindigkeit (2026 schon wieder eine Straftat, obmal man 2025 erst vor Gericht stand - damit hat man gezeigt, dass die 2025er Verurteilung nicht abschreckend genug war.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(515 Beiträge, 51x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund für U-Haft.
Das mit der Bewährung ist ein Problem. Da sollte man einen Anwalt machen lassen.

-- Editiert von Moderator am 4. März 2026 22:58

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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