UNTERSCHLAGUNG -GELD

28. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jette1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
UNTERSCHLAGUNG -GELD

Hallo,
wer kann mir helfen ?
Meine Tochter hat mit 14 einen Unfall gehabt . Und hat Schmerzensgeld bekommen .Zu der zeit war sie Minderjährig und alles lief über uns ab .
Mein noch Ehemann hat alles mit dem Anwalt geregelt und ein teil des Geldes ging dann auch auf sein Konto .Das restliche Geld hat sie dann mit 18 bekommen auf ihr eigenes Konto. Von der ersten Zahlung war mein Mann der Meinung ,das meine Tochter nicht alles braucht und ein Teil ihr nicht ausbezahlt .Die genaue summe weiß ich aber nicht .Schätze so 6.000 – 10.000 €
Unterlagen habe ich leider auch nicht mehr , die hat meine Tochter .
Sie hat mich nun verklagt und will 14.000 .
Ich soll das Geld in Bar an Sie zurückzahlen bis zum 9.12.2005
Da ich nicht weiß was an Geld unterschlagen wurde ,weiß ich nicht ob das alles so korrekt ist was der Anwalt fordert.
Falls ich bis zu diesem Termin nicht zahle ,wurde mir angedroht das es zivil und strafrechtlich verfolgt wird .

Wie sollte ich mich nun verhalten ?Was kann mir im Schlimmstenfalls passieren?

Ich bin Arbeitslos und bekomme ja auch dadurch kein Kredit .

Wer weiß Rat ???

Ich Brauche einen Rat .

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

leider kann man keine fundierten zivil- und strafrechtliche Aussagen machen, solange man nicht den Betrag kennt, um den es ungefähr geht. Man sollte überprüfen, ob die Forderung des Anwalts berechtigt ist. Dieses geht zB anhand von Kontounterlagen usw. Sollte ein bestimmter Betrag berechtigt sein, sollte man sich überlegen, wie man diesen zurückzahlt und dieses mit dem Anwalt/Gläubiger absprechen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Jette1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Konntounterlagen habe ich ja nicht .Wie gesagt es ging alles auf das Konto meines Mannes . Aber eine einigung mit dem Anwalt und meiner Tochter habe ich auf jedenfall vor .Nur Sie will das Geld sofort und das kann ich ja nicht .Weil die Verjährungsfrist im Dezember endet .Kann der Anwalt uns mit ein weiteren Entgegenkommen nicht gewähren.Kann er das überhaupt machen?
Ich Bedanke mich schon mal im vorraus für eine Antwort .

0x Hilfreiche Antwort

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