Hallo liebe Juristen.
Sachverhalt:
A will in die USA Reisen um einen Freund zu besuchen. Im Normalfall ist dazu kein Visum nötig da die Reisezeit weniger als 90 Tage sind.
Jedoch ist A vor 2 Jahren zu einer Geldstrafe von exakt 90 Tagessätzen wegen einfacher Körperverletzung
verurteilt worden.
In den Einreisebestimmungen der USA gilt eine Visapflicht für Personen:
"[People] who have ever been arrested or convicted for any offense or crime (including drug trafficking)"
Benötigt A ein Visum?
USA mit Vorstrafe unter 91 Tagessätzen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das sollten Sie entweder bei der US-Botschaft oder einem US-Konsulat oder aber dem auswärtigem Amt erfragen.
... convicted for a offence... trifft bei Ihnen ja zu. Sie dürfen sich aber lt. § 53, Abs. 1 BZRG
, da die Strafe nicht über 90 Tagessätzen liegt und es (wohl?!) Ihre einzige Verurteilung ist, als 'nicht vorbestraft' bezeichnen, da die Verurteilung dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunnehmen ist (begrenzte Offenbarungpflicht). Diese gilt jedoch nicht ggü. den Stellen, die in § 41, Abs. 1 genannten Stellen bei entsprechender Belehrung darüber. Unter anderem sind dort (in Abs. 1, Nr. 7) 'Ausländerbehörden' genannt. § 57 BZRG
regelt die Übermittlung an ausländische Stellen, die entweder (lt. Abs.1) aufgrund von entsprechenden Übereinkommen zulässig ist, oder aber lt. Abs. 2 auch ohne Übereinkommen an Stellen und für Zwecke zulässig ist, wie sie es in Deutschland möglich wäre. Also auch an Ausländerbehörden der USA.
Streng wörtlich genommen lautet die Antwort auf Ihre Frage also: 'Ja'.
Wie es aktuell in der Praxis gehandhabt und kontrolliert wird, müßten Sie -wie gesagt- bei den eingangs genannten Stellen erfragen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke für die Antwort.
Ja es ist die einzige Verurteilung von A.
Damit habe ich schon gerechnet.
Wie es mit der Chance auf ein Visum für A aussehen würde dürfte wohl niemand wissen, oder?
Mein Gefühl würde mir ja eher sagen: schlecht.
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Ach naja, wenn es ein Drogendelikt wäre, würde ich auch sagen 'schlecht'. Bei KV kann das anders sein. Ist aber natürl. nur eine Vermutung von mir.
Aber wenn Sie ohne die Strafe ohne Visum einreisen dürften (heißt doch permantent viewer programm, wenn ich nicht irre !?) und das Visum ja sowiso nur nötig ist, weil
es die Verurteilung gibt, könnten die USA ja gleich sagen, dass kein Verurteilter 'rein kommt', wenn jede
Verurteilung ein Ablehungsgrund wäre. Die Tatsache, dass sie mit der Verurteilung ein Visum brauchen, heißt ja im Umkehrschluß, dass es eben auch mit einer Verurteilung möglich ist eines zu bekommen. Denn sonst -ich wiederhole mich- könnte man gleich sagen: 'Bis zu der und der Strafe Einreise für Deutsche ohne Visum möglich - und darüber überhaupt nicht' und den Visakram könnte man sich ganz sparen... (alles bezogen auf Aufenthalte von bis zu 90 Tagen)
Ich wäre also nicht ganz so pessimistisch.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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