Übersicht Strafmaß bei Betrug

21. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)
Übersicht Strafmaß bei Betrug

Hallo,

mich würde interessieren, ob es eine Übersicht über das Strafmaß bei Betrug gibt, wenn ja wo? oder wird das von Fall zu Fall eh unterschiedlich bewertet???

LG
HighHeelDiva

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13 Antworten
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#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...das kann alles zwischen Geldstrafe (bemessen nach Tagessätzen) und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein (§ 263 I StGB ). Die konkrete Strafe hängt natürlich von dem konkreten Einzelfall ab - eine Rolle spielen dabei u.a. die Schwere des entstandenen Schadens, evtl. einschlägige Vorverurteilungen etc.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

hmmm, bei 3 Vorstrafen, 2x wegen Betrug 1mal geringer Wert und einmal doch etwas höher, und 1x Diebstahl in kleinem Maße....
wird alles abgezahlt.
Was hat den Beschuldigten bei einer erneuten Anzeige zu erwarten?

LG
HHD

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Was waren das den für Strafen? Geld- oder Freiheitsstrafen? Falls bisher nur Geldstrafen, dann könnte es diesmal wohl eine Freiheitsstrafe werden - allerdings wohl eher am unteren Ende des möglichen und wahrscheinlich auch noch mal zur Bewährung ausgesetzt!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Bisher Geldstrafen, die abgezahlt werden.
woher wissen Sie denn das alles so genau, können Sie mir noch irgendwas dazu sagen?

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...ist mein Beruf, sowas zu wissen. Konkretere Angaben sind leider hier nicht möglich, da dafür zuwenig über den Sachverhalt bekannt ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

was müssten Sie wissen??? Um ein strafmaß festlegen zu können?

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#7
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Das genaue Strafmaß hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls und der Einschätzung des entsprechenden Richters ab - da gibt es teilweise auch durchaus SEHR unterschiedliche Auffassungen. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Ich denke aber, dass nach Ihren Schilderungen eine Freiheitsstrafe von 6 - 9 Monaten einen realistsischen Strafrahmen darstellt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#8
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

auf Bewährung ?

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#9
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Denke ich schon, ja!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#10
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

was bedeutet auf Bewährung genau?
Ich meine da gibts ja verschiedene Ansichten... und wann "verjährt" eine Strafe?

Danke und LG
HHD

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#11
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, heißt das, dass die Vollstreckung für eine gewisse Zeit (die Bewährungszeit, meist 3 Jahre) "zur Bewährung" ausgesetzt wird. Konkret: der Täter muss die Freiheitsstrafe zunächst nicht verbüßen, ein Gefängnisaufenthalt bleibt ihm erspart. Sollte er aber während der Bewährungszeit erneut strafrechtlich in Erscheinung treten, wird die Bewährung widerrufen und die Freiheitsstrafe vollstreckt.
"Verjähren" tut eine Strafe nicht - ich denke aber, Sie meinten damit die oben erläuterte Bewährungszeit.



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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#12
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke!

mit Verjähren meinte ich, wann die Strafe aus dem Führungszeugnis gelöscht wird, oder bleibt das ewig da drin?

LG

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#13
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die Tilgungsfristen im BZR sind gestaffelt - bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 TS bzw. max. drei Monaten Freiheitsstrafe wird die Eintragung nach 5 Jahren getilgt, bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr tritt erst nach 10 Jahren Tilgung ein (vgl. § 46 BZRG ).

Viele Grüsse!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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