Hallo zusammen,
ich habe nach Artikel.19 des Übertretungsstrafgesetzes eine Busse wegen "Trunkenheit" gekriegt.
1. Was beinhaltet dieser Straftatbestand genau? (morgens um 7Uhr beim Gipfeli essen von der Polizei kontrolliert worden, ansonsten nichts passiert)
2. Gibt dies einen Eintrag ins Strafregister?
3. Falls ja, wie lange dauert es bis zur Löschung?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Übertretungsstrafgesetz: TRUNKENHEIT
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie sollten schon dazu schreiben, dass es sich um schweizer Recht handelt, da es in diesem Forum eigentl. um deutsches Strafrecht geht. Soweit mir bekannt kennt sich hier wohl auch leider niemand mit schweizer Recht aus
Ok, das wusste ich nicht, da ich bei google unter "Schweizer Seiten" gesucht habe und dann auf dieses Forum gestossen bin.
Kennen Sie ein ähnliches Forum in der Schweiz?
MfG
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Vielleicht verrätst du uns noch den Kanton; das UeStG scheint in der Schweiz kantonal organisiert zu sein (ich habe jedenfalls in den Versionen, die ich gegoogelt habe, keinen Art. 19 gefunden, der sich auf Trunkenheit bezieht).
Das wäre der Kanton Luzern. Ich hab nun im Netz auch was gefunden:
§ 19 Trunkenheit
1 Wer durch Trunkenheit öffentliches Ärgernis erregt, wird mit Busse bestraft
http://srl.lu.ch/sk/srl/DATI/SRL/f/s/300.htm
Zur "Tat": Dass ich betrunken war, kann ich auf keinen Fall abstreiten. Da ich (und ein Freund) aber in aller Ruhe vor einer Bäckerei auf einer Bank sassen und gegessen haben, kann meiner meinung nach von "Erregung öffentlichen Ärgernisses" keine Rede sein. Ausserdem haben wir uns auch der Leibesvisitation durch die Polizisten nicht wiedersetzt und anstandslos unsere Personalien angegeben.
MfG
> kann meiner meinung nach von "Erregung öffentlichen Ärgernisses" keine Rede sein
Kommt darauf an, das ist dann eine Einzelfallbetrachtung. Die Rechtsprechungspraxis in CH kennt dazu hier vermutlich niemand.
betreffend Eintrag im Strafregister:
Ist es richtig, dass bei Übertretungen normalerweise kein Eintrag im Strafregister erfolgt? Wie wird dies bei einem vergleichbaren Delikt in Deutschland gehandhabt?
Hi,
den Begriff "Übertretung" gibt es in D nicht mehr. Wenn Sie sowas wie "Ordnungswidrigkeiten" meinen - die stehen in der Tat nicht im Strafregister.
Gruß vom mümmel
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