Überweisung unterschrieben - Anzeige wegen Urkundenfälschung

10. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Überweisung unterschrieben - Anzeige wegen Urkundenfälschung

Guten Tag,

folgender Fall:

Meine Mutter hatte mehrere Schlaganfälle und ich hatte bis Ende 2015 die Vorsorgevollmacht. Habe diese dann aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen abgegeben. Auch in der Hoffnung, dass einem gesetlichen Betreuber weniger Steine in den Weg bezüglich der ganzen Ämter gelegt werden, da wir nur Scherereien wegen der Pflegestufe und vielen anderen Dingen hatten.

Meine Mutter hatte meiner Frau immer mitgeteilt, dass sie (meine Frau) einen monatlichen Überweisungschein ausfüllen darf, um sich etwas Geld zur Kostendeckung wegen unseres kleinen Sohnes zu überweisen. Das war eine mündliche Abmachung. Meine Frau hat den gleichen Familiennamen wie meine Mutter. Soweit so gut. Nun hat meine Frau heute eine Vorladung bekommen wegen Urkundenfälschung. Das Datum der angeblichen Urkundenfälschung war im Dezember, als ich meine Vorsorgevollmacht abgeben hatte. Die Wirksamkeit des "Endes" war allerdings Mitte Januar. Der neue gesetzliche Betreuer hat meine Frau nun wegen der Überweisung im Dezember angezeigt.

Wie verhält sich das nun, da wir ja die Erlaubnis von meiner Mutter hatten. Meine Frau hat ja auch bisher immer mit ihrem richtigen Namen unterschrieben. Also was hätte sie sich dann vorzuwerfen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 10.02.2016 16:11

-- Thema wurde verschoben am 10.02.2016 16:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frau hat ja auch bisher immer mit ihrem richtigen Namen unterschrieben.


Nun, hier liegt der maßgeblich Punkt.

Hat Ihre Frau mit Ihrer Unterschrift unterschrieben oder ist erkennbar, dass sie die Unterschrift der Mutter nachgeahmt hat? Inwiefern ähneln sich denn die Unterschriften von ihr und ihrer Mutter?

Selbst wenn die Mutter nämlich eingewilligt hat, schützt das die Tochter nicht davor eine Urkundenfälschung zu begehen, da eine Urkundenfälschung kein einwilligungsfähiges Delikt ist.

Dennoch könnte es, wenn es nicht zu offensichtlich ist, dass Ihre Frau die Unterschrift der Mutter nachgemacht hat, in Verbindung mit der Aussage der Mutter sehr gut für einen Freispruch aussehen.

Das Ganze steht und fällt mit dem Vergleich der Unterschriften. Jedoch ist es, vor allem, wenn die Unterschriften ziemlich ähnlich sind, ein sehr starkes Indiz, wenn die Mutter der Tochter die Verfügungen erlaubt hat, da dies schon berechtigte Zweifel aufkommen lassen würde, warum sich die Tochter in die Gefahr der Strafbarkeit wegen einer Urkundenfälschung begeben sollte, wenn sie doch praktisch das Geld legal erhalten soll. Hier könnte, wie gesagt für den Fall, dass die Unterschriften nicht zu verschieden sind, sehr gut argumentiert werden, dass die Frau bspw. mit dem Familiennamen gezeichnet hat und ohne Vorsatz handelte, die Unterschrift der Mutter zu fälschen.




Grüße

-- Editiert von PP9325 am 10.02.2016 16:55

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#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Um, nein.

Ohne genauere Informationen ist nicht zu sagen, ob die Betreute eine derartige Entscheidung überhaupt treffen durfte oder ob der Betreuer (wenn auch indirekt) sich selbst etwas überweisen durfte.

Vorausgesetzt dass dieses Verhalten grundsätzlich in Ordnung war ist aber eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht erkennbar.

Wäre es optisch eindeutig die Unterschrift der Ehefrau, so läge schon keine Urkundenfälschung vor da es eben auch der Name der Tochter ist. Wäre es optisch die Unterschrift der Mutter wäre es eben ein Unterzeichnen in fremdem Namen was zivilrechtlich durch die Vertretungsvorschriften gedeckt ist. Insoweit würde es bereits nicht in den Anwendungsbereich des §267 StGB fallen.

Schön aufgedröselt wird es zur weiteren Lektüre hier.

Zentrale Frage ist hier also, ob die Mutter noch klar genug ist die Angaben der Tochter zu bestätigen.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

An sich darf ein Betreuer überhaupt keine finanziellen Geschäfte für den Betreuten zu seinem eigenen Vorteil tätigen, sondern muss dieses vom Amtsgericht bestätigen lassen. Stichwort Insichgeschäft.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

So, die ganze Sache läuft nun leider immer noch. Wir hatten selbst eine Anzeige gegen die Betreuerin und die Mutter gestellt (wegen Verleumdung und Falschaussage). Diese wurde aber vorübergegehend eingestellt, da das Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen meine Frau noch läuft. Je nachdem wie dieses ausgeht, werden die anderen wieder aufgenommen.

Wir hatten auch eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache abgegeben, in der auch diverse Zeugen wie Psychologen, Ärzte von uns aufgeführt wurden, die den schlechten geistigen Zustand und die Unrechnungsfähigkeit meiner Mutter belegen. Ausserdem hatten wir da auch ein Schreiben des Amtsgerichtes beigelegt, in der unsere umfassende Vorsorgevollmacht erwähnt wurde. Die Mutter selbst hat angegeben, dass sie jetzt aus heiterem Himmel kein dafür Einverständnis gegeben hat, obwohl es so abgemacht war. Klar, jetzt auf einmal ... das ist leider nur ein Racheakt dafür, dass wir wegen einem Pflegeheim für sie schauen mussten (vom Gericht aus) und sie nicht damit einverstanden war. Leider hat die Mutter gegenüber der Polizei eine Person mit klarem Kopf "gespielt" (klar, sie kennen sie ja nicht schon seit 43 Jahren wie ich). Von den Ärzten wird sie jedoch als manisch depressiv, uneinsichtig, wirr und notorische Lügnerin beschrieben,

Fest steht jedenfalls, dass die Unterschriften meiner Frau und der Mutter NICHT identisch und die Unterschriften auf den Überweisungen mit denen meiner Frau übereinstimmen. Sie hat also NICHT die Unterschrift der Mutter nachgemacht. Was auch klar war, da meine Frau (wie schon weiter oben erwähnt) die meisten Überweisungen im Beisein der Mutter ausgefüllt hat. Zwischenzeitlich wurde auch mal Anzeige gegen mich wegen Urkundenfälschung erstatte, da gedacht wurde, dass ich die Überweisungen unterschrieben hätte ... obwohl ich selbst nie eine einzige Überweisung unterschrieben habe. Warum auch, wenn das ja meiner Frau erlaubt wurde.

Nervt langsam alles und ich empfinde nur noch puren Haß. Mein Vater könnte das alles bestätigen, aber leider ist er schon verstorben. Sie hat ihn schon auf dem Gewissen und nun versucht sie uns auch noch in die Sch**** zu reiten. Und was kann man dagegegen zun? Nichts.

-- Editiert von Tri-City-Maniac am 03.06.2016 18:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Zitat:
Und was kann man dagegegen tun?
Ganz einfach, beweisen, dass die Schwiegertochter Kontovollmacht hatte, denn ohne Kontovollmacht durfte sie keine Überweisungen vom Konto Deiner Mutter eigenverantwortlich, d.h. mit Ihrem Namen, veranlassen.

Es geht also gar nicht nur darum, dass es ihr von ihrer Schwiegermutter mündlich und somit nicht nachweisbar erlaubt war, es geht darum, dass sie das Geldinstitut getäuscht hat. Denn die Kasse hätte eine Überweisung mit erkennbar falschem Kontoinhaber bei einigermaßen Sorgfalt nicht ausgeführt.

Aber interessant wird es, falls der aktuelle Betreuer weitere Überweisungen prüfen lässt und noch mehr findet und weitergeht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Die umfassende Vollmacht war auf meinen Namen. Darauf war auch ein Vermerk, dass ich Untervollmachten ausstellen konnte. Hab ich aber nicht. Wer denkt innerhalb der Familie schon daran, wenn bisher viel mündlich und per Handschlag geregelt war? Niemand. Da kann also nun jemand sagen, dass es nicht so war, und die eigenen Familienmitglieder beschuldigen, nur weil die Mutter wieder nen Rappel hat ...

Wir haben bei der Polzei auch noch angegeben, dass meine Mutter regelmässig die Kontoauszüge bekommt und auch in Verbindung mit der Sparkassenberaterin ist. WENN die Überweisungen also nicht gepasst haben ... warum hat dann niemand Bescheid gegeben? Warum hat meine Mutter nicht einfach einen Riegel vorgeschoben, wenn es ihr angeblich nicht gepasst hat? Richtig, weil es jetzt einfach nur Schikane ist und nichts weiter. Auf den Überweisungen stand sogar der Zweck und lesen kann sie ja noch.

Erledigt, hab die Schnauze mittlererweile voll.

-- Editiert von Tri-City-Maniac am 03.06.2016 19:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn die Mutter nämlich eingewilligt hat, schützt das die Tochter nicht davor eine Urkundenfälschung zu begehen, da eine Urkundenfälschung kein einwilligungsfähiges Delikt ist.


? Wenn die Mutter zugestimmt hat, dann fallen Erklärungsinhalt und Erklärungswille nicht auseinander und es liegt schon begrifflich keine falsche Urkunde vor.

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