Liebes Forum,
Folgender Sachverhalt interessiert mich:
Ich habe bei einem Autohaus etwas an meinem Auto machen lassen. In dem Gespräch mit der serviceberater hat er gemeint „definitiv" den Fehler gefunden zu haben, weswegen ich gekommen bin. Das hab ich natürlich nicht schriftlich und im Endeffekt war der Fehler nicht gefunden und damit auch nicht behoben.
Desweiteren hat der serviceberater mit mir schriftlich einen ölcheck und weitere Kleinigkeiten vereinbart, ein maximalpreis dafür von 120 Euro wurde schriftlich vereinbart— bei einem späteren Anruf Hies es dass das Öl nachgefüllt wurde, wir wären jetzt bei 156 Euro — das ist ja grundsätzlich auch ok weil ich das Öl ja nachfüllen lassen musste, aber eine Info über die damit verbundenen Kosten hab ich erst im Nachhinein bekommen.
Da ich sehr enttäuscht über diese Kleinigkeiten war hab ich dann eine Mail an das Autohaus geschrieben in der ich eben genau das bemängelt habe (dass er „definitiv" den Fehler gefunden hat, der Preis mir nicht vorher mitgeteilt wurde...). Nun kann er ja einfach behaupten, dass ich ihn schlecht reden will vor seinem Chef — Erfüllt das denn überhaupt strafrechtliche Aspekte? Ich kann ja nicht beweisen, was er mir am Telefon gesagt hat. Bei meinem letzten Besuch lies er schon etwas in die Richtung durchblicken, deswegen meine Nachfrage hier im Forum.
Danke schonmal !