Person A schickt über WhatsApp an Person B eine private Nachricht welche den Straftatbestand der üblen Nachrede gegen Person C begründet. Person B leitet diese Nachricht an Person C weiter so das Person C Kenntnis von der üblen Nachrede erlangt, die Person A über Person C geäußert hat. Aufgrund der Kenntnisnahme durch B erstattet Person C eine Strafanzeige gegen Person A.
Folgende Fragen ergeben sich für mich:
1) Strafbarkeit des B wegen Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
2) Zivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
3) Beweisverwertungsverbot, weil die private Nachricht von A nicht weitergeleitet werden durfte und C bzw. das Gericht ohne diese Weiterleitung von der üblen Nachrede niemals etwas erfahren hätte?
-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:14
-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:15
-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:16
-- Editiert von Moderator topic am 30.07.2021 15:34
-- Thema wurde verschoben am 30.07.2021 15:34
Üble Nachrede, Weiterleitung über WhatsApp
30. Juli 2021
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2021 | 10:10
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede, Weiterleitung über WhatsApp
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#1
Antwort vom 30. Juli 2021 | 10:48
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Nein.Zitat1) Strafbarkeit des B wegen Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C? :
Nein.ZitatZivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C? :
Nein.ZitatBeweisverwertungsverbot, weil die private Nachricht von A nicht weitergeleitet werden durfte und C bzw. das Gericht ohne diese Weiterleitung von der üblen Nachrede niemals etwas erfahren hätte? :
#2
Antwort vom 30. Juli 2021 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatZivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C? :
Hatte der A mit dem B eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen? Mit entsprechender Vertragsstrafe? Falls nicht, Pech gehabt ...
Und jetzt?
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