Üble Nachrede, Weiterleitung über WhatsApp

30. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
tobiaskr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede, Weiterleitung über WhatsApp

Person A schickt über WhatsApp an Person B eine private Nachricht welche den Straftatbestand der üblen Nachrede gegen Person C begründet. Person B leitet diese Nachricht an Person C weiter so das Person C Kenntnis von der üblen Nachrede erlangt, die Person A über Person C geäußert hat. Aufgrund der Kenntnisnahme durch B erstattet Person C eine Strafanzeige gegen Person A.

Folgende Fragen ergeben sich für mich:
1) Strafbarkeit des B wegen Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
2) Zivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
3) Beweisverwertungsverbot, weil die private Nachricht von A nicht weitergeleitet werden durfte und C bzw. das Gericht ohne diese Weiterleitung von der üblen Nachrede niemals etwas erfahren hätte?
-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:14

-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:15

-- Editiert von tobiaskr am 30.07.2021 10:16

-- Editiert von Moderator topic am 30.07.2021 15:34

-- Thema wurde verschoben am 30.07.2021 15:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von tobiaskr):
1) Strafbarkeit des B wegen Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
Nein.
Zitat (von tobiaskr):
Zivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?
Nein.
Zitat (von tobiaskr):
Beweisverwertungsverbot, weil die private Nachricht von A nicht weitergeleitet werden durfte und C bzw. das Gericht ohne diese Weiterleitung von der üblen Nachrede niemals etwas erfahren hätte?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von tobiaskr):
Zivilrechtliche Ansprüche des A gegen B wegen der Weiterleitung einer privaten elektronischen Nachricht an C?

Hatte der A mit dem B eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen? Mit entsprechender Vertragsstrafe? Falls nicht, Pech gehabt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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