Üble Nachrede, wie auf Anzeige reagieren

14. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede, wie auf Anzeige reagieren

Hallo, wie reagiert man am besten auf eine Anzeige wegen übler Nachrede wegen einer Internet Bewertung? Ich soll jetzt Stellung auf Anzeige nehmen, also Tat zugeben, nicht äußern oder ablehnen. Hintergrund war Streitigkeit nach Internetbestellung, nachweisliche Falschlieferung für deren Rücksendung ich zahlen sollte.

-- Editiert von Moderator topic am 15. Juni 2024 02:06

-- Thema wurde verschoben am 15. Juni 2024 02:06

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
wie reagiert man am besten auf eine Anzeige wegen übler Nachrede wegen einer Internet Bewertung?

Die beste Reaktion ist immer, wenn man richtig reagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7975 Beiträge, 1638x hilfreich)

Es kommt ja immer darauf an, was für Worte man gewählt hat und ob die getätigten Behauotungen beweisbar sind.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39515 Beiträge, 14161x hilfreich)

Es handelt sich offensichtlich um einen Zivilrechtsstreit. Ein solcher sollte nicht so ausarten, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und die Ermittlungen aufnimmt.

wirdwerden

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#4
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es handelt sich offensichtlich um einen Zivilrechtsstreit. Ein solcher sollte nicht so ausarten, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und die Ermittlungen aufnimmt.

wirdwerden


Es war eine profane Sache, sie haben falsche Schuhgröße geschickt, was ich auch beweisen kann. Ich sollte auf meine Kosten dann zurücksenden, was sie nicht einsehen. Darauf Streit, ich habe dann sachlich den Fall geschildert in der 1 Sterne Bewertung. Da es 3 Monate her ist wusste ich gestern erstmal gar nicht um was es geht weil mir der Name nichts sagte. Da hätte ich fast spontan angekreuzt dass ich mich nicht zur Tat bekenne. Dann fiel es mir ein und Recherche bestätigte die Zugehörigkeit des Herren zum Laden. Aber wenn ich die "Tat" gestehe passt das ja nicht. Es ist ja keine üble Nachrede sondern Schilderung der Tatsache he. Daher weiss ich jetzt nicht, was ich da ankreuzen. Oder ob man dann besser Aussage verweigert oder wie sonst

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Oder ob man dann besser Aussage verweigert

Dann finden sich in der Akte nur die Aussagen der anderen die einen einer Straftat beschuldigen.



Zitat (von tine7777):
oder wie sonst

Man könnte überlegen den Sachverhalt wahrheitsgemäß und sachlich zu schildern und mit aussagekräftigen Beweisen zu untermauern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte überlegen den Sachverhalt wahrheitsgemäß und sachlich zu schildern und mit aussagekräftigen Beweisen zu untermauern.


Ich muss aber ankreuzen ob ich die Tat gestehe oder nicht. Und eine wahrheitsgemäße Rezension ist ja keine üble Nachrede. Deshalb. Ich denke ich werde sowieso mal erst nachfragen auf was sich das bezieht, ist ja nur eine Vermutung von mir.ausser der "üblen Nachrede" ist ja nichts näher beschrieben. Keine Ahnung ob das üblich ist, dass nicht mal erläutert wird, auf was es sich bezieht. Vielleicht meint er auch das Telefonat?ich hab keine Ahnung.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34230 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Und eine wahrheitsgemäße Rezension ist ja keine üble Nachrede.
Der Händler sieht es anders, hat dich angezeigt und hält deine Bewertung NICHT für wahrheitsgemäß. Deshalb.
Zitat (von tine7777):
Ich denke ich werde sowieso mal erst nachfragen
Bei dem Händler?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Ich muss aber ankreuzen ob ich die Tat gestehe oder nicht.

Und wo ist da das Problem?



Zitat (von tine7777):
Keine Ahnung ob das üblich ist, dass nicht mal erläutert wird, auf was es sich bezieht.

Leider Ja.

Ich melde dann immer zurück das ich in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös Stellungnahme beziehen kann und das man mir doch bitte erst mal relevante Informationen zukommen lassen soll, das es einem möglich wäre einen Bezug zum Vorwurf herzustellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wo ist da das Problem?


Naja, ich will ja keine üble Nachrede gestehen wenn es sich auf eine wahrheitsgemäße Rezension bezieht....

Aber du hast Recht, ich werde erstmal nach genaueren Infos fragen, worauf sich denn die üble Nachrede bezieht.

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#10
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich melde dann immer zurück das ich in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös Stellungnahme beziehen kann und das man mir doch bitte erst mal relevante Informationen zukommen lassen soll, das es einem möglich wäre einen Bezug zum Vorwurf herzustellen.


Und wie machst du das? Über den Anhörungsbogen? Und kreuzt du dann an, dass du die Straftat nicht begangen hast, ubermittelst Personalien plus die Nachfrage nach weiteren Infos?

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#11
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1056 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Naja, ich will ja keine üble Nachrede gestehen wenn es sich auf eine wahrheitsgemäße Rezension bezieht....


Hört sich sinnvoll an.

Eventuell könnte man die geschriebene Rezension hier (anonymisiert) posten?

Man sollte auch erstmal in Erfahrung bringen, was einem genau vorgeworfen wird. Eventuell könnte der Anzeigenerstatter auch falsche Angaben gemacht oder "übertrieben" haben und somit könnte dann z.B. auch eine falsche Verdächtigung vorliegen.

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#12
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Man sollte auch erstmal in Erfahrung bringen, was einem genau vorgeworfen wird. Eventuell könnte der Anzeigenerstatter auch falsche Angaben gemacht oder "übertrieben" haben und somit könnte dann z.B. auch eine falsche Verdächtigung vorliegen.


Wie kann ich das ohne Anwalt denn in Erfahrung bringen? Würde Montag bei Polizei erstmal anrufen. Wie soll man so eine Frage beantworten wenn man nicht mal weiss was einem vorgeworfen wird.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34230 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Wie soll man so eine Frage beantworten wenn man nicht mal weiss was einem vorgeworfen wird.
Dir wird üble Nachrede vorgeworfen.
Du hast doch letzte Woche schon hier beschrieben, um was es ging.
Du kannst so wie hier Stellung nehmen.
Das geht ohne Anwalt, ohne Polizeirückrufe, ohne Akteneinsicht.

Zitat (von tine7777):
ich will ja keine üble Nachrede gestehen
Was soll das? Ein Jemand, evtl. der Schuhhändler hat in deiner Internetbewertung eine üble Nachrede gesehen und dich deshalb angezeigt. Du musst nichts gestehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dir wird üble Nachrede vorgeworfen.
Du hast doch letzte Woche schon hier beschrieben, um was es ging.
Du kannst so wie hier Stellung nehmen.
Das geht ohne Anwalt, ohne Polizeirückrufe, ohne Akteneinsicht.


Ich bin verunsichert weil ich ja ein stens nur vermute dass es sich darauf bezieht nachdem ich den Namen gegoogelt habe und dann das zugehörige Geschäft gesehen habe und weil Anwälte ja immer dazu raten, sich nicht zu äußern. Ggf kann man sich da ja auch mit selbst belasten dachte ich. Und ich wusste eben auch gerne auf was konkret er sich bezieht....

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#15
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1056 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Wie kann ich das ohne Anwalt denn in Erfahrung bringen? Würde Montag bei Polizei erstmal anrufen. Wie soll man so eine Frage beantworten wenn man nicht mal weiss was einem vorgeworfen wird.


Naja, man könnte z.B. einen Anwalt mandatieren, welcher dann Akteneinsicht beantragt, dann erfährt man den genauen Vorwurf.

Allerdings kostet ein Anwalt ja auch Geld und Sie scheinen ja bereits zu wissen um was geht es, also man benötigt nicht für alles einen Anwalt.

In dem Fall wird man vermutlich telefonisch mehr in Erfahrung bringen können, oder man macht dann einen Termin etc., also ja, entweder anrufen/vorbeigehen oder Anwalt.

Zitat (von Anami):
Das geht ohne Anwalt, ohne Polizeirückrufe, ohne Akteneinsicht.


Naja, geht natürlich bzw. man ist ja nicht verpflichtet sich zu äußern, aber es ist doch meiner Ansicht nach sinnvoll, erstmal den genauen Vorwurf in Erfahrung zu bringen.


-- Editiert von User am 22. Juni 2024 17:14

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Und wie machst du das? Über den Anhörungsbogen?

Ich formuliere das frei, per Telefon, per Mail oder per Brif.



Zitat (von CarstenF):
In dem Fall wird man vermutlich telefonisch mehr in Erfahrung bringen können,

In der Tegel gibt es da wegen Datenschutz gar keine Auskunft.

Bleibt nur
Zitat (von CarstenF):
man macht dann einen Termin etc., also ja, entweder anrufen/vorbeigehen oder Anwalt.




Ich vermute mal, das der Händler generell in der Beschwerde eine üble Nachrede sieht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34230 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Ich bin verunsichert
Das ist bereits mehrfach deutlich geworden. Dann äußere dich nicht--- und lass weiteres auf dich zukommen.

Zitat (von CarstenF):
erstmal den genauen Vorwurf in Erfahrung zu bringen.
Ja, das geht auch. Aber die TE ist verunsichert, um welche der vielen *Möglichkeiten* es gehen könnte.

Warum sie bisher NUR die Sache mit dem Schuhhändler hier erläutert hat, weiß nur sie.
Wenn sie sich dazu äußert---und es hat noch wegen xy eine andere Person eine gleichartige Anzeige gestellt, dann wird man ihr das wohl mitteilen.

ICH würde wegen solchem Pipifax keine großartigen Recherchen betreiben oder gar n Anwalt suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Ich bin verunsichert weil ich ja ein stens nur vermute dass es sich darauf bezieht


Wieviele üblen Nachreden begehen sie denn so im Durchshcnitt? Und warum ist es jetzt so schwer ein "nein, war ich nicht" anzukreuzen?

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#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde wegen solchem Pipifax keine großartigen Recherchen betreiben oder gar n Anwalt suchen.

Stattdessen?
Alles weitere auf dich zukommen lassen?
Dann mal Glückwunsch zum darauf folgenden Strafbefehl.

Nichts zu tun ist, neben der Titulierung des §186 StGB als Pipifax, so ziemlich das Dümmste was man tun kann.

Zitat (von Anami):
Warum sie bisher NUR die Sache mit dem Schuhhändler hier erläutert hat, weiß nur sie.

Weil es die naheliegendste Erklärung und vermutlich sogar richtig ist, aber mit den gegebenen Informationen KEINE Sicherheit darüber besteht.

Also als Erstes einen Termin zur Akteneinsicht, je nachdem von wem der Anhörungsbogen kam, bei der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft machen.

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34230 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann mal Glückwunsch zum darauf folgenden Strafbefehl.
Du weißt vermutlich mehr?
ICH kann nur lesen, was schon am 14.6. der Hintergrund war. Dieser wurde dann auch näher beschrieben.
Dann wollte man erstmal nachfragen.
Dann war man trotzdem verunsichert.
Dann meinte man, man müsse ja unbedingt was ankreuzen.
Vermutlich ist man noch immer verunsichert...und hat nirgends nachgefragt.

Zitat (von spatenklopper):
Stattdessen?
Eine schriftliche Stellungnahme abgeben zum Sachverhalt der *Schuhhändler-Bewertung*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
tine7777
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Also als Erstes einen Termin zur Akteneinsicht, je nachdem von wem der Anhörungsbogen kam, bei der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft machen.


Genau so habe ich es gemacht und war heute bei der Polizei. Die waren sehr nett und ich werde es jetzt aus meiner Sicht schildern und er meinte auch dass es zu 99% eingestellt wird. Ich habe ja auch entsprechende Beweise für meine Schilderung.

Danke für alle Sichtweisen, auch wenn es "interessant" ist, was einem hier angedichtet wird. Für mich war es tatsächlich die erste Strafanzeige ....bzw bein, vor 10 Jahren kam eine weil ich was über eBay gekauft hatte zu normalem Gebrauchtpreis für 20 Euro und es wohl Hehlerware warm . Da habe ich auch einfach beschrieben was Sache ist. Allerdings fand ich dieses Mal alle vier Ankreuzmoeglixhkeitrn nicht passend...daher auch die Frage. Und wenn man googelt und liest bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe usw ist man eben verunsichert selbst wenn man Gegenbeweise hat.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Allerdings fand ich dieses Mal alle vier Ankreuzmoeglixhkeitrn nicht passend


Wenn man weiß was einem genau vorgeworfen wird (hier dann die Internetbewertung), man weiß, dass das was man geschrieben hat der Wahrheit entspricht und man dieses auch belegen kann, ist die passende Ankreuzmöglichkeit diejenige, bei der man die Tat nicht zugibt.

Es geht bei den Ankreuzmöglichkeiten nicht darum, ob man eine Handlung überhaupt gemacht hat, sondern darum, ob diese Handlung zusätzlich noch strafbar wäre.

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#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du weißt vermutlich mehr?

Ist die logische Konsequenz daraus, wenn man nichts tut.

Zitat (von Anami):
Dann war man trotzdem verunsichert.

Richtig.
Und jemandem, der sowieso schon verunsichert und vollkommen unerfahren in solchen Dingen ist, darauf zu sagen
Zitat (von Anami):
Dann äußere dich nicht--- und lass weiteres auf dich zukommen.
ist eine sträfliche Unverschämtheit.

Zitat (von Anami):
Eine schriftliche Stellungnahme abgeben zum Sachverhalt der *Schuhhändler-Bewertung*.

Ach....
Zitat (von Anami):
Wenn sie sich dazu äußert---und es hat noch wegen xy eine andere Person eine gleichartige Anzeige gestellt, dann wird man ihr das wohl mitteilen.

Passt im Strafrecht allgemein immer.

"Vorladung als Beschuldigter wegen xyz"
"Welche meinen sie jetzt genau? Die in Frankfurt, Köln, Berlin, oder München? Ich war schon überall." :bang:

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34230 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von tine7777):
Die waren sehr nett und ich werde es jetzt aus meiner Sicht schildern und er meinte auch dass es zu 99% eingestellt wird.
ICH hätte es auch aus meiner Sicht geschildert.
Und WAS sollst du nun ankreuzen, denn das richtige Kreuz an richtiger Stelle war doch dein großes Problem. Was empfiehlt dir dazu die auskunftsfreudige Polizei, die das Ende sogar schon zu 99% vorhersagt?
Zitat (von tine7777):
Und wenn man googelt und liest bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe usw ist man eben verunsichert
Ja, stimmt, obwohl --BIS ZU 2 Jahren--- ist ja nun nur die halbe Wahrheit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html


btw.
ich bin kein Jurist, kein Polizist und schreibe hier stets nur meine Meinung. Die wurde mM in #17 deutlich.
Das Herauspicken einzelner Satzteile als sträfliche Unverschämtheit zu bezeichnen, ist schon eher ***, na, ich verkneifs mir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Herauspicken einzelner Satzteile als sträfliche Unverschämtheit zu bezeichnen, ist schon eher ***, na, ich verkneifs mir.

Es wurde nicht das Herauspicken einzelner Satzteile als sträfliche Unverschämtheit bezeichnet, sondern der völlig ************* Ratschlag.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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