Üble Nachrede - Soll ich mich dazu äußern oder lieber nicht?

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
commander325i
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede - Soll ich mich dazu äußern oder lieber nicht?

Ich hätte da eine Frage.

Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Da ich ziemlich in Rage war an manchen Tagen wegen Ihrer ständigen Streitereien. Habe ich im Internet dinge über sie verbreitet aber per E-Mail an Sie selbst und in einem Blog Beitrag. Diese Behauptungen sind aber wahr. Nun habe ich eine Anzeige wegen übler Nachrede bekommen. Soll ich mich dazu äussern oder lieber nicht? Und was könnte mich als Strafe erwarten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Wenn du beweisen kannst, daß die Aussagen wahr sind, passiert dir vermutlich auch nichts.

Wenn nicht, siehe §§186 , 187 StGB .

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#2
 Von 
commander325i
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also es ist so ich habe Sie nur in persönlichen E-Mails beleidigt. Also nicht verbreitet. Und in einem blog Eintrag die Geschichte meiner Ehe erzählt ohne aber namen zu erwähnen. Es handelt sich da nur aus Rache um eine anzeige. Da ich aber den Glauben in unser Rechtssystem verloren habe, hab ich wegen den Strafen nachgefragt.
Das sie mich betrogen hat usw. wissen selbst unsere Kinder, aber will ich die als Zeugen angeben???? Wie kann ich die Wahrheit anderweitig beweisen?

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#3
 Von 
commander325i
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiss sonst keiner was dazu?

Wäre mir sehr wichtig zu wissen wie ich den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen beweisen kann?

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#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich die Wahrheit anderweitig beweisen? <hr size=1 noshade>


Woher sollen wir das wissen? Wir kennen von deiner Story ja maximal 1% (was nicht heißt, daß du die anderen 99% jetzt hier schreiben sollst). Und meine Glaskugel ist leider mit ihrem Ex durchgebrannt.

quote:<hr size=1 noshade>ich habe Sie nur in persönlichen E-Mails beleidigt <hr size=1 noshade>


Dann also Straftat nach §185 StGB . Da nutzt dir auch kein Wahrheitsbeweis, §192 StGB . Du darfst deiner untreuen Frau also nicht schreiben "du untreue Schlampe".

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#5
 Von 
commander325i
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wird das wohl so sein. Wird denn sowas unter Strafverfolgung im allgemeinen gestellt?

Dann noch hier weitere 2% der Story. Habe in einem Blogeintrag die Geschichte meiner Ehe niedergeschrieben. Da habe ich aber die Namen weggelassen. zB hab ich geschrieben Elke R. aus Köln da kann mir doch keiner was oder?

Das ist leider alles aus Wut passiert. Ich hätte das vielleicht nicht tun sollen. Aber was macht man nicht alles aus Wut.

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#6
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Da habe ich aber die Namen weggelassen


Nein, das hast du nicht, außer deine Exfrau heißt in Wahrheit Marlies Fuppes. Sobald sie für hinreichend viele Personen (etwa alle eure Bekannten) erkennbar ist, genügt das, um deine (zweifelhaften) Aussagen zu einer Verleumdung zu machen.

Und selbst wenn du ihren Namen komplett anonymisiert hättest ("Daisy Duck" ), würde es reichen, wenn du als Autor erkennbar warst, denn du hattest ja vermutlich nicht 20 Exfrauen.

Es ist *nicht* erforderlich, daß deine Exfrau für jeden beliebigen Fremden klar erkennbar ist.

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