Hallo,
Ich habe bis vor 6 Monaten noch bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis ist in beiderseitigem Einverständnis gelöst worden. Der Arbeitgeber hat mich angezeigt, weil ich angeblich Geld unterschlagen habe. Ich habe noch keine Nachricht erhalten und es ist somit ein schwebendes Verfahren. ( denke ich) Ich weiß, was ich gemacht habe und was nicht. Also gibt es noch gar keinen Grund dritte Personen davon zu unterrichten. Nun habe ich mich selbständung gemacht. Ich habe von 2 Firmen schriftlich, dass dieser Herr diese Firmen unterrichtet hat, das gegen mich ein Strafantrag vorliegt. Somit wollten die Firmen erstmal nicht mit mir zusammenarbeiten. Nun ist meine Frage: Darf dieser Herr dritte(Firmen)davon unterrichten???
Wenn nein, was kann ich dagegen machen?
Vielen Dank
Üble Nachrede ? Verleumdung ?
9. März 2007
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Frage vom 9. März 2007 | 10:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede ? Verleumdung ?
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#1
Antwort vom 9. März 2007 | 11:00
Von
Status: Lehrling (1081 Beiträge, 164x hilfreich)
Interessante Frage.....
Wenn tatsächlich ein Strafverfahren gg. sie läuft......und er weiß es defintiv (durch die eigene Anzeigenerstattung)...verbreitet er keine Unwahrheiten - somit keine üble Nachrede oder Verleumndung....
Mir würde jetzt keine strafrechtl. Vorschrift einfallen, die man ihm drüberziehen kann.....
zivilrechtl. Ansprüche müsste man prüfen!
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