Üble Nachrede / Volksverhetzung

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ksemlizki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede / Volksverhetzung

Hallo, meine Frau ist in verschiedenen WhatsApp - Chatgruppen aktiv. In einigen diesen Guppen hatte sie Meinungsverschiedenheiten mit einer Frau. Da dieser Frau die Argumentation fehlte, fing sie an meine Frau wegen ihren jüdischen Herkunft zu beleidigen, sie als Hure, Schlampe usw zu bezeichnen. Außerdem hat sie in ihren Posts mehrfach Juden und Muslime beleidigt. Z.B. hat sie geschrieben, alle Juden sollen verbrannt werden. Es ging so weit, dass sie eine Frau aus unseren Bekanntschaft angerufen hat, das Gespräch aufgezeichnet, und die Aufzeichnung in viele WhatsApp Gruppen gepostet hat. In diesem Gespräch wird behauptet, dass meine Frau eine Säuferin, eine schlechte Mutter ist, die auch noch fremd geht. Außerdem schlägt sie immer wieder vor, das Jugendamt auf uns aufzuhetzen. Dabei kann man sicher hören, dass die Frau stark alkoholisiert ist.
Meine Frage ist: Kann man diese beide Frauen zu Rechenschaft ziehen? Ich würde gerne alle diese Posts sammeln, übersetzen lassen (das ganze ist auf Russisch) und eine Anzeige erstatten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist: Kann man diese beide Frauen zu Rechenschaft ziehen? Ich würde gerne alle diese Posts sammeln, übersetzen lassen (das ganze ist auf Russisch) und eine Anzeige erstatten.


Können Sie machen...

Neben einer Strafanzeige können Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung erwirken (am besten über einen Rechtsanwalt), welche es der Frau verbietet in Zukunft irgendwelche unwahren Behauptungen über Ihre Frau aufzustellen.

Aber nur mal zur Sicherheit nachgefragt: Die Frau lebt in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ksemlizki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann sollten Sie beides tun...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Aber nur mal zur Sicherheit nachgefragt: Die Frau lebt in Deutschland?


Zur Sicherheit noch mal nachgefragt, die anderen beiden Frauen auch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ksemlizki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die eine wohnt in Mgdeburg die andere in Oberhausen
Soll ich damit zu Polizei gehen, oder lieber über einen Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Strafanzeige kann man auch selber bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Wenn man sich dafür einen Anwalt nimmt, muss man ihn auch selber bezahlen.

Wenn man auch Unterlassungsverfügungen erwirken will, sollte man das über einen Anwalt machen. Die Kosten dafür müssen grundsätzlich die Frauen tragen.

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen