Hallo, meine Frau ist in verschiedenen WhatsApp - Chatgruppen aktiv. In einigen diesen Guppen hatte sie Meinungsverschiedenheiten mit einer Frau. Da dieser Frau die Argumentation fehlte, fing sie an meine Frau wegen ihren jüdischen Herkunft zu beleidigen, sie als Hure, Schlampe usw zu bezeichnen. Außerdem hat sie in ihren Posts mehrfach Juden und Muslime beleidigt. Z.B. hat sie geschrieben, alle Juden sollen verbrannt werden. Es ging so weit, dass sie eine Frau aus unseren Bekanntschaft angerufen hat, das Gespräch aufgezeichnet, und die Aufzeichnung in viele WhatsApp Gruppen gepostet hat. In diesem Gespräch wird behauptet, dass meine Frau eine Säuferin, eine schlechte Mutter ist, die auch noch fremd geht. Außerdem schlägt sie immer wieder vor, das Jugendamt auf uns aufzuhetzen. Dabei kann man sicher hören, dass die Frau stark alkoholisiert ist.
Meine Frage ist: Kann man diese beide Frauen zu Rechenschaft ziehen? Ich würde gerne alle diese Posts sammeln, übersetzen lassen (das ganze ist auf Russisch) und eine Anzeige erstatten.
Üble Nachrede / Volksverhetzung
26. Februar 2018
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Frage vom 26. Februar 2018 | 00:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede / Volksverhetzung
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#1
Antwort vom 26. Februar 2018 | 00:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Meine Frage ist: Kann man diese beide Frauen zu Rechenschaft ziehen? Ich würde gerne alle diese Posts sammeln, übersetzen lassen (das ganze ist auf Russisch) und eine Anzeige erstatten.
Können Sie machen...
Neben einer Strafanzeige können Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung erwirken (am besten über einen Rechtsanwalt), welche es der Frau verbietet in Zukunft irgendwelche unwahren Behauptungen über Ihre Frau aufzustellen.
Aber nur mal zur Sicherheit nachgefragt: Die Frau lebt in Deutschland?
#2
Antwort vom 26. Februar 2018 | 08:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja
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#3
Antwort vom 26. Februar 2018 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Dann sollten Sie beides tun...
#4
Antwort vom 26. Februar 2018 | 16:48
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatAber nur mal zur Sicherheit nachgefragt: Die Frau lebt in Deutschland? :
Zur Sicherheit noch mal nachgefragt, die anderen beiden Frauen auch?
#5
Antwort vom 27. Februar 2018 | 09:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja die eine wohnt in Mgdeburg die andere in Oberhausen
Soll ich damit zu Polizei gehen, oder lieber über einen Anwalt
#6
Antwort vom 27. Februar 2018 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Strafanzeige kann man auch selber bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Wenn man sich dafür einen Anwalt nimmt, muss man ihn auch selber bezahlen.
Wenn man auch Unterlassungsverfügungen erwirken will, sollte man das über einen Anwalt machen. Die Kosten dafür müssen grundsätzlich die Frauen tragen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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