Üble Nachrede ...

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wissbegierig11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede ...

Ein KD aus CH ist unzufrieden mit seiner Bestellung und lässt seinen Frust in sozialen Medien und Bewertungsportalen aus. Welche Möglichkeit hat das betroffene Unternehmen mit Sitz in D?

KD argumentiert sehr gefühlsorientiert, beleidigt, verleumdet, stellt unwahre Behauptungen auf.
Gerichtsstand ist in D.
Strafantrag wg. Verleumdung stellen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Wissbegierig11):
Strafantrag wg. Verleumdung stellen?

Kann man machen, ist aber eher nutzlos.


Hier sollte man prüfen, in wie weit man den KD auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wissbegierig11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

das Unternehmen kann nachweisen, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, da es hierzu entsprechenden Schriftverkehr gibt? Wissen Sie, welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen?

Viele Grüße

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