Ein KD aus CH ist unzufrieden mit seiner Bestellung und lässt seinen Frust in sozialen Medien und Bewertungsportalen aus. Welche Möglichkeit hat das betroffene Unternehmen mit Sitz in D?
KD argumentiert sehr gefühlsorientiert, beleidigt, verleumdet, stellt unwahre Behauptungen auf.
Gerichtsstand ist in D.
Strafantrag wg. Verleumdung stellen?
Üble Nachrede ...
25. Mai 2020
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Frage vom 25. Mai 2020 | 19:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede ...
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#1
Antwort vom 25. Mai 2020 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39727x hilfreich)
ZitatStrafantrag wg. Verleumdung stellen? :
Kann man machen, ist aber eher nutzlos.
Hier sollte man prüfen, in wie weit man den KD auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.
#2
Antwort vom 27. Mai 2020 | 16:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry,
das Unternehmen kann nachweisen, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, da es hierzu entsprechenden Schriftverkehr gibt? Wissen Sie, welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen?
Viele Grüße
Und jetzt?
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