Üble Nachrede im Internet

5. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Helen Smith
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)
Üble Nachrede im Internet

Über mich wurden im Internet unwahre Dinge behauptet.
So zB daß ich diverse Straftaten begangen haben soll, was definitiv unwahr ist.
Des weiteren wurde mir gedroht, daß meinem Arbeitgeber Informationen über mich zugespielt werden könnten, die angeblich zu meiner KÜndigung etc berechtigen würden.
Ich habe nichts verbrochen, also habe ich auch keine Angst davor, denn es gibt keine Informationen über mich, die meinen Arbeitgeber interessieren könnten.
Dennoch sieht es jetzt für die Leser dieser Verunglimpfung so aus, als sei ich kriminell, was nicht wahr ist.
Ich habe ein absolut reines Gewissen, möchte aber wissen, wie ich mich gegen so etwas zur Wehr setzen kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wenden Sie sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Hier können Sie eine Anzeige erstatten.

Zivilrechtlich können Sie sich an Ihr zuständiges Amtsgericht wenden bezüglich einer Unterlassungsverfügung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Helen Smith
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Wird denn eine solche Anzeige auch verfolgt oder gähnt die Polizei dann nur?
Ich kann mir vorstellen, daß so etwas öfter vorkommt.
Mittlerweile ist der Beitrag gelöscht worden, aber ich ahbe noch eine Kopie davon und der Beitrag wurde von genügend Menschen gelesen.

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#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo!

Die wird verfolgt, dafür sind die ja da.
Und was den Arbeitgeber angeht könnte ich mir vorstellen, dass sie sich ein polizeiliches Führungszeugnis besorgen können, da steht ja drin, was sie getan haben, nämlich nichts. Mir würde das genügen, aber ich würde es als Chef auch nicht verlangen.

MfG. H.

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#4
 Von 
Helen Smith
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Es geht mir gar nicht um den Arbeitgeber, den wird das alles auch nicht sonderlich interessieren. Es geht aber darum, wie ich in der Öffentlichkeit dargestellt werde, da mich aufgrund des Outings mehrer Leute, ua auch Kollegen erkannt haben.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Helen Smith,

ja, in der Angelegenheit wird ermittelt werden, weil die Ermittlungsbehörden dazu verpflichtet sind ("Legalitätsprinzip § 152 II Strafprozessordnung (StPO)").


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Aber verweisen die in so einem Fall nicht auf den Privatklageweg? (kein Offizialdelikt)

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo KlagDichReich,

ja, nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird auf den Privatklageweg verwiesen (§ 374 ff. StPO ), wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt (§376 StPO ).

Sie dürfen hier jedoch nicht darauf abstellen, ob es sich um ein Offizialdelikt handelt, oder um ein Antragsdelikt. Dieses ist nur von Belang bezüglich der Zulässigkeit der Verfolgbarkeit des Deliktes. Also ob ein Strafantrag vorher nötig ist, um das Delikt verfolgen zu können, oder ob dieses nicht nötig ist.

Abstellen müssen Sie hier auf das "Öffentliche Interesse", welches idR fehlt, wenn die Tat in ihren Auswirkungen nicht über die Belange von Täter und Opfer hinausgeht. Umgekehrt besteht ein Öffentliches Interesse, falls die Allgemeinheit bzw. Aspekte der Generalprävention betroffen sind.

Aber wie bereits gesagt ist Ihr Gedanke richtig.

Sie sind ja auch schon einige Zeit hier mit dabei. Aus Interesse an Jura, oder weil Sie beruflich auch mit diesem Thema zutun haben?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





-- Editiert von J. Roenner (Bobo) am 07.03.2005 13:52:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Helen Smith
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Entschuldigung wenn ich mich einmische in Eure Konversation :-)

Versteh ich das richtig, dass ich im Prinzip damit rechnen muss, auf den Privatklageweg verwiesen zu werden?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und sowas kann dann teuer werden, oder?
Was bedeuten würde, daß ich mir dann doch besser all den Stress und die Aufregung sparen soll?

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