Hallo,
ich wohne alleine in meinem haus, nur am wochenende ist meine freundin da.
mit meinem nachbarn hatte ich vor einigen jahren einen rechtsstreit wegen einer grundstückssache (er hat mich verklagt).seitdem ignoriere ich diese menschen.
habe in den jahren nach der klage viele sachbeschädigungen und diebstähle erleiden müssen. (kaputte bäume, reifen, etc...)
gestern abend hat mir meine nachbar und seine frau als ich spät heimkam aufgelauert und von seinem grundstück aus lautstarkvorgeworfen ich hätte ihn mehrmals am we und monate zuvor beleidigt als *********, arme *******e etc...und zitat: alle hätten es gehört!
ich hab nichts der gleichen getan, da ich den nachbarn seit jahren komplett ignoriere.
ich hab weil ich diesem nachbar kennen weil er krank ist , immere ein diktiergerät griffbereit, denn ich bin ja oft alleine und hab da keine zeugen, dieses hab ich schnell geholt und meinem nachbarn sofort nach auslösen der aufnahme informiert, dass ich dieses gespräch aufnehmen.
dann hat der nachbar seine vorwürfe immer und immer wieder wiederholt.
ich habe ihm mitgeteilt, dass ich sowas nie getan habe (rede ja seit jahre nicht ihm) und dass ich nicht mit ihm diskutiere. ebenfalls hab ich ihm unter der aufnahme deutlich darauf hingewiesen, dass ich es ihm untersage mich anzusprechen, und wenn er es nochmal tut, ich ihm eine unterlassungsklage geben werde. er und seine frau haben mich dann auch noch beleidigt, mit dem worten, dass ich hilfe bräuchte etc..und er wenn ich nochmal was mache er mit mir wo anders sprechen will...
meine frage: ist die tonaufnahme, welche ich vorher angeküngigt hatte vor gericht als beweis zulässig? der nachbar hat dazu noch gesagt " nehm es ruhig auf..
ich hab angst, dass sie mich anzeigen um mich weiter fertig zu machen und bei der polizei unwahrheiten verbreiten. kann er einfach so so eine Anzeige
durchziehen? mit zeugen seiner frau etc?
vielen dank für antwort.
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Üble Nachrede und Verleumdung, Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:<hr size=1 noshade>ist die tonaufnahme, welche ich vorher angeküngigt hatte vor gericht als beweis zulässig? der nachbar hat dazu noch gesagt " nehm es ruhig auf.. <hr size=1 noshade>
Normalerweise nicht wg. §201 StGB ; wegen deinem zweiten Satz aber schon, denn dann ist die Aufnahme nicht mehr "unbefugt".
quote:<hr size=1 noshade>kann er einfach so so eine anzeige durchziehen? mit zeugen seiner frau etc? <hr size=1 noshade>
Klar "kann" er das. Mit welchem Erfolg, das ist die andere Frage. Bei zwei so verfeindeten Streitparteien kann das Gericht auch kaum ohne "neutrale" Zeugen entscheiden, wer nun die Wahrheit sagt und wer nur was erfindet (oder vielleicht sagen beide Seiten die Wahrheit oder beide lügen).
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
Vielen dank lenina, du hast mir sehr geholfen ;-).
Da ich die woche über alleine zuhause bin, ist es jetzt auch gut zu wissen, dass ich im notfall das diktiergerät sozusagen als zeuge habe.
weiß nämlich nicht ob ich heute abend wieder angegangen werden..der nachbar ist krank..ich könnte dir sachen erzählen.
da ich neu hier bin kann ich leider erst ab 30 postings einen anderen user bewerkten. sobald ich das voll hab hole ich das nach. :-)
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quote:
ist es jetzt auch gut zu wissen, dass ich im notfall das diktiergerät sozusagen als zeuge habe
Es ist fraglich, ob eine einmal erteilte "Erlaubnis" zum Aufnehmen dauerhaft wirkt. Die nächste Aufnahme könnte schon wieder eine Straftat und als Beweismittel unverwertbar sein. Also immer schön den Nachbarn fragen.
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danke lenina, ;-) sollte er mich wieder ansprechen werden ich die fragprozedur wiederholen. ich versuche alles, um mich nicht strafbar zu machen oder ihm einen grund zu geben anzuzeigen.
weiß du...ich will einfach nur in ruhe vor diesem menschen leben...mehr nicht.
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