Üble Nachrede von Miteigentümern Haus

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Melanie83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede von Miteigentümern Haus

Hallo liebes Forum,

ich lese die Beiträge hier schon seit längerem und finde die Website richtig interessant. Selbst kann ich keine Tipps geben, aber es wäre echt toll, wenn mir jemand bei meiner Frage helfen könnte.

Mein Vater hat Streit mit den Miteigentümern von dem Haus, wo ich wohne. In einem Brief an einen Notar hat er geschrieben, dass mein Vater immer falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht. Auch ist das Schreiben in einem sehr frechen Ton, es geht insgesamt um eine Änderung im Grundbuch.

Kann man den wegen Übler nachrede oder sonstwas anzeigen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Hallo liebe Melanie,

ihre Darstellung ist zu pauschal um ihre Frage zu beantworten. Frech sein darf man, das mag unhöflich sein, mehr nicht und ist rechtlich unrelevant solange es nicht beleidigend oder sonstwie ehrverletzend ist.

Lassen sie den/die anderen schreiben was sie wollen. Wenn ihnen konkrete Vorwürfe vorgelegt werden, können sie darauf reagieren.


-- Editiert von Leon6 am 05.02.2007 12:31:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melanie83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leon6,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe mir das Schreiben gebenlassen.

- Sehr geehrter Dr. XXX,

nachdem die Angaben des Herrn (Mellis Papa) erfahrungsgemäß nicht korrekt, wenigstens aber unvollständig sind, bitte ich zunächst einmal um ... -

Ist das keine Beleidigung? Ich finde es jedenfalls gemein, so zu schreiben.

LG Melli

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