Üble Nachrede wenn sich etwas für Laien anfühlt und auswirkt wie eine Straftat

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Krittel22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede wenn sich etwas für Laien anfühlt und auswirkt wie eine Straftat

Ohne jetzt zu sehr ins Detail gehen zu wollen:
Ein A begeht mehrere Handlungen, die sich für juristische Laien wie Straftaten anfühlen. Die Opfer O konsultieren auch einen Rechtsanwalt R, um rechtliche Schritte gegen A zu prüfen. Der Rechtsanwalt stellt fest, dass A sich nach seinem Dafürhalten genau auf der Grenze zum strafbaren Verhalten bewegt hat. Denn für die Gegebenheit einer strafbaren Handlung würde ein kleiner, aber entscheidender Aspekt fehlen, den A wohl sehr bewusst ausgelassen hat.
R teilt den O mit, dass sie eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft versuchen könnten, vielleicht würde was draus werden, denn ob der A strafbare Handlungen begangen hat, sei letzten Endes von Nuancen abhängig.

Die O erstatten also Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellt nach einer Prüfungszeit von vier Monaten das Verfahren ein mit der Begründung, es sei keine strafbare Handlung gegeben. Eines der O setzt sich mit der Staatsanwältin in Verbindung. Die O erklärt, wie sie und andere unter den Taten gelitten haben. Die Staatsanwältin sagt, sie sei nunmal an die Gesetzgebung gebunden, sie finde auch das Verhalten des A "äußerst bedenklich, aber strafrechtlich kann ich da nichts rausholen, dafür verurteilt kein Gericht".


Was ist jetzt, wenn die O, jeweils unabhängig voneinander behaupten würden, der A hätte Straftaten begangen. Letzten Endes ist es doch so, dass die Handlungen von A für Laien wie Straftaten wirken und sich auch so ausgewirkt haben. Die Nuancen, die zur Verwirklichung eines echten Tatbestands gefehlt haben, müssen Laien doch nicht kennen??!!
Wenn jetzt also die Os unabhängig voneinander über den A sage, dass der ein Straftäter ist, würden sich die Os dann selbst wegen Verleumdung, Beleidigung oder Nachrede schuldig machen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Krittel22):
Die O erstatten also Anzeige.
Jedes O für sich. Sammel-Anzeige geht mW nicht. Das Ergebnis hat man bereits.
Zitat (von Krittel22):
Was ist jetzt,
Wieso nochmal? Was sollte außer unnötigen Kosten und Aufwand für den Steuerzahler dabei herauskommen?

Wenn die Os so sehr gelitten haben, könnten sie einzeln den A (zivilrechtlich) auf Schmerzensgeld verklagen. Jedes O hat unterschiedlich schwer gelitten.
Vermutlich das gleiche Ergebnis wie durch die StA. Also auch unnötige Kosten für den Steuerzahler und Aufwand für die ächzende Justiz.

Zitat (von Krittel22):
Wenn jetzt also die Os unabhängig voneinander über den A sage, dass der ein Straftäter ist, würden sich die Os dann selbst wegen Verleumdung, Beleidigung oder Nachrede schuldig machen?
Nö.
Oder würden die Os sich etwa gegenseitig anzeigen?
Außerdem ist der A keiner, denn: Knapp daneben ist auch vorbei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48368 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von Krittel22):
Wenn jetzt also die Os unabhängig voneinander über den A sage, dass der ein Straftäter ist, würden sich die Os dann selbst wegen Verleumdung, Beleidigung oder Nachrede schuldig machen?

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123953 Beiträge, 40300x hilfreich)

Zitat (von Krittel22):
Was ist jetzt, wenn die O, jeweils unabhängig voneinander behaupten würden, der A hätte Straftaten begangen.

Zitat (von Krittel22):
Wenn jetzt also die Os unabhängig voneinander über den A sage, dass der ein Straftäter ist,

Das die die Os nun definitiv wissen, das weder das eine noch das andere zutrifft, wäre entsprechende zivil- wie strafrechtliche Konsequenzen möglich.



Zitat (von Krittel22):
Die Nuancen, die zur Verwirklichung eines echten Tatbestands gefehlt haben, müssen Laien doch nicht kennen??!!

Richtig, dennoch können die Laien haften, alleine dadurch, das sie die Deutsche Sprache falsch verwenden.
Nun haben die Laien aber nachweisbare Kenntnisse, dass würde bedeuten, dass ein strafverschärfender Vorsatz vorliegen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33312 Beiträge, 17399x hilfreich)

Nun haben die Laien aber nachweisbare Kenntnisse, dass würde bedeuten, dass ein strafverschärfender Vorsatz vorliegen würde. Genau - es wäre Verleumdung, da man wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Krittel22):
Letzten Endes ist es doch so, dass die Handlungen von A für Laien wie Straftaten wirken und sich auch so ausgewirkt haben.


Zitat (von Krittel22):
Die Nuancen, die zur Verwirklichung eines echten Tatbestands gefehlt haben, müssen Laien doch nicht kennen??!!


Es gibt keine gefühlten Straftaten, außerdem wurde man doch von der Staatsanwältin darüber aufgeklärt, dass hier kein Straftatbestand erfüllt wurde:

Zitat (von Krittel22):
Die Staatsanwältin sagt, sie sei nunmal an die Gesetzgebung gebunden, sie finde auch das Verhalten des A "äußerst bedenklich, aber strafrechtlich kann ich da nichts rausholen, dafür verurteilt kein Gericht".


Zitat (von Krittel22):
Wenn jetzt also die Os unabhängig voneinander über den A sage, dass der ein Straftäter ist, würden sich die Os dann selbst wegen Verleumdung, Beleidigung oder Nachrede schuldig machen?


Selbstverständlich, denn A ist ja kein Straftäter.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39326 Beiträge, 14140x hilfreich)

Nicht jede unschöne Handlung ist strafbar. Und wenn O die Handlungen als strafbar empfindet, das ohne Sachkenntnis dann behauptet, kann man eventuell je nach Ausgestaltung der Tat über eine Schuldbefreiung nachdenken. O ist hier aber nicht mehr gutgläubig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Rechtsanwalt haben O aufgeklärt. Damit kann sie sich selbst strafbar machen; auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche kommen in Betracht. Das kann teuer werden.

wirdwerden

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