Umgehung unserer Kunden strafbar

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Umgehung unserer Kunden strafbar

Hallo, wir vermitteln Kontakte im Geschäftsbereich. Wir haben auch einen Nichtumgehungsvertrag (NDA) mit dem Geschäftspartner abgeschlossen.

Der Geschäftspartner hat auch das durch uns vermittelte Geschäft einmal verprovisioniert.

Wir haben jedoch später erfahren, dass er noch weitere Geschäfte mit dem Kontakt abgewickelt hat. Und dies natürlich ohne uns in Kenntnis zu setzen, bzw. eine Provision zu bezahlen. Es war ihm aber nicht gestattet ohne unsere Erlaubnis mit dem Kunden KOntakt auf zu nehmen.

Da es um einen 5 stelligen Betrag an Provision geht meine Frage, ist das ein Straftatbestand oder muss ich das zivilrechtlich angehen.

Wie kann man das erkennen, ob es eine Straftat war?

Gruß Tom

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Rein zivilrechtlich.

Zitat (von müllermilch):
Wie kann man das erkennen, ob es eine Straftat war?


Daran, dass man sonst keinen Vertrag darüber abgeschlossen hätte.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Da es um einen 5 stelligen Betrag an Provision geht


freut sich unser Anwalt, der schon den Vertrag begleitet hat.

So müsste der Satz enden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Wie kann man das erkennen, ob es eine Straftat war?

In dem man im StGB was sucht, das zu dem Sachverhalt passt.

Betrug wäre da eventuell passend - wenn der Vertrag wasserdicht war.



Ein NDA ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung, ein Nichtumgehungsvertrag wäre ein NCA. Hoffentlich ist da nicht noch mehr durcheinander geraten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, danke dir. Das ist alles ein Problem, es war eine NDA mit einer NIchtumgehungsvereinbarung. Und ob das wirklich zieht? Das ist auch ein Problem. Deshalb ja meine Frage, es evtl über das Strafrecht zu beginnen. Denn wenn es ein handfester Betrug war, was ja auch die Vereinbarungen betrifft, dann kostet mich das erst mal nichts. Stimmts?
Und die Behörden können ja noch mehr in Erfahrung bringen. Denn ich meine es ist noch mehr gelaufen. Und eine Auskunftsklage kann ich mir nicht mehr leisten.
Gruß Tom

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Und eine Auskunftsklage kann ich mir nicht mehr leisten.


Dann hast du allerdings ganz andere Probleme als die Inhalte deiner NDA

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
dann kostet mich das erst mal nichts. Stimmts?

Stimmt.
Bringt aber in der Regel auch nichts, denn mit dem Strafrecht wird der Strafanspruch des Staates gegen den Täter befriedigt.
Wenn man Glück hat ergibt sich eventuell noch was aus der Akte.
Zivilrechtliche Probleme muss man aber grundsätzlich alleine lösen, insbesondere das Geld einklagen, da macht die Staatsanwaltschaft nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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