Unabsichtlicher Ladendiebstahl - Wie bei einer Vorladung bei der Polizei verhalten?

26. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
danielgb146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Unabsichtlicher Ladendiebstahl - Wie bei einer Vorladung bei der Polizei verhalten?

Hallo,
folgender Fall:
Person A will kurz vor Ladenschluss noch im Elektronikfachmarkt einkaufen. Person A hat am nächsten Tag einen für diese Person sehr wichtigen Termin und ist deshalb den ganzen Tag schon mit den Gedanken woanders. Die Rolltreppe des Elektronikfachmarkts mündet schräg in den Eingangsbereich zur Linken und dem Kassenbereich zur Rechten weiter durch. Person A nimmt sich 2 Waren im Wert von zusammen 17€, wovon die eine, eine große Packung Druckerpapier ist, welches diese Person vor sich auf dem Arm trägt. Es ist fast keine Person mehr im Laden und die Person A fährt mit der Rolltreppe mit den Gedanken komplett woanders herunter und biegt statt zu Kasse unabsichtlich nach links durch die Warendetektoren, also dem Eingangsbereich ab, welcher in eine Galerie mündet, die wiederum nach 10m nach draußen führt. Circa 10m hinter den Warendetektoren wird Person A vom Ladendetetktiv angehalten und es wird eine Anzeige wegen Ladendiebstahl erstattet.

Dieser Person ist so etwas zum ersten Mal passiert und sie hat keinerlei Einträge im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister. Wie sollte diese Person sich nun bei einer Vorladung bei der Polizei verhalten und kann ein ernstgemeintes Entschuldigungsschreiben, für das Versehen strafmildernd wirken?

Die Person ist volljährig und über 21, hat jedoch kein eigenes Einkommen.Im Fall einer Rechtssprechung, wie könnte das Strafmaß aussehen?

-- Editiert danielgb146 am 26.02.2013 20:39




2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
danielgb146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Nach einem solchen Schreiben ist es als überaus wahrscheinlich anzusehen, dass das Verfahren gänzlich eingestellt wird.


Wenn dieses Schreiben verfasst wurde und auch an den jeweiligen Einzelhändler gesendet wurde, wie fließt es dann in die Bewertung des Falls ein? Ist eine Kopie bei der Vorladung mitzubringen?

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