Unbewusst geklaute Ware weiterverkauft, Strafbar? Strafe?

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ernal
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbewusst geklaute Ware weiterverkauft, Strafbar? Strafe?

Hallo,

ich habe vor 15 Monaten über Kleinanzeigen ein Tablet gekauft. Dieses habe ich aber ein Paar Tage weiterverkauft.


Wie sich rausgestellt hat wurde das Tablet ursprünglich von einem Versandhaus per Rechnung an eine Person 450km von
meinem Wohnort verschickt.
Diese Person gibt es dort aber anscheinend nicht, bzw hat zwar jemand laut Ermittlungsakte mit dem Namen
des Bestellers unterschrieben, aber die Person war dort wohl nie gemeldet, bzw. gibt es diese auch nicht. Es handelt sich um eine
Hochhaussiedlung. Da die Rechnung nicht bezahlt wurde hat der Lieferant Anzeige erstattet und das Tablet
konnte bei der Person geortet werden, welcher ich es verkauft habe. Die Person hat dann bei der Polizei
ausgesagt, dass es das Tablet von mir hätte, was auch richtig ist.

Der DHL Paketzusteller welcher das Paket ausgeliefert hat, wurde trotz mehrfacher Anfrage der Sta von der
DHL nicht benannt, sodass dieser nicht verhört und keine Personenbeschreibung angeben konnte.
Das wundert mich auch nicht, denn der Zusteller hat es anscheinend versäumt den Ausweis des Empfängers
zu prüfen bzw. das Paket jemand völlig fremden ausgeliefert..

Eine IP Adresse von wo das Tablet bestellt wurde, existiert auch nicht. Laut Akte wurde es online bestellt.

Es wurde auch ein zweites Tablet zum gleichen Zeitpunkt an die Person ausgeliefert, dieses
wurde in Russland geortet.

Ich war zu dem Zeitpunkt wo das Tablet ausgeliefert wurde, nachweislich arbeiten.

Leider habe ich die Kontaktdaten der Person, wo ich das Tablet gekauft habe nicht mehr.
Das Ganze ist auch jetzt wie gesagt 15 Monate her.

Ich hatte vor 4 Wochen eine Einladung zur Vernehmung und mein Anwalt hat mir heute diese
Details am Telefon genannt, der Termin beim Ihm ist erst nächste Woche.

Muss ich mit einer Strafe rechnen weil ich das Tablet verkauft habe obwohl es ursprünglich
durch Betrug beschafft wurde und ich die Kontaktdaten des Verkäufers nicht mehr habe,
von dem ich es habe? Werde ich dann auch für den ursprünglichen Betrug belangt?

In der Ermittlungsakte steht ausdrücklich ich wäre Tatverdächtig, weil ich bei der polizeilichen
Vernehmung nicht aussagen und mir erst einen Anwalt nehmen wollte.

Das habe ich getan weil ich garnicht wusste worum es geht und ich vorher einen befreundeten Anwalt
gefragt habe das dies zu tun ist.

Ich war zunächst als Zeuge geladen und wurde dann gefragt ob ich das Tablet weiterverkauft hätte.
Als ich dies bejaht habe, wurde ich als Beschuldigter belehrt und bin dann gegangen.

Ich bin 55 und nicht vorbestraft.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Werde ich dann auch für den ursprünglichen Betrug belangt? Nö. Hehlerei ist nur strafbar, wenn man das Ding, das man verkauft, nicht selbst geklaut oder "ertrogen" hat. Folglich werden Sie Falle des Falles wegen Betrug oder Hehlerei oder auch "in Wahlfeststellung" verurteilt - d. h., eins der zwei Delikte haben Sie begangen, man weiß nur nicht, welches.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ernal
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne mich mit den Fachbegriffen nichts aus.

Das heisst ich werde in jedem Fall verurteilt, obwohl ich weder das Tablet geklaut habe, noch wusste das
es geklaut bzw. ertrogen wurde, nur weil man es nicht ausschliessen kann das ich eine der beiden Taten begangen habe?

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#3
 Von 
Dr.Schultz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ernal):
Ich kenne mich mit den Fachbegriffen nichts aus.

Das heisst ich werde in jedem Fall verurteilt, obwohl ich weder das Tablet geklaut habe, noch wusste das
es geklaut bzw. ertrogen wurde, nur weil man es nicht ausschliessen kann das ich eine der beiden Taten begangen habe?


Nein, wenn Sie es nicht gewusst haben werde Sie eher in keinem Fall verurteilt. Sie müssen einfach nur aussagen, dass Sie es nicht gewusst haben, dass das Tablet durch Betrug erworben wurde.

Der Polizist wird dann anhand Ihrer Aussage und auch Ihrer Gestik erkennen ob Sie ihn anlügen oder nicht. Er wird dann den entsprechenden Vermerk in den Bericht schreiben und der Staatsanwalt wird dann das Verfahren einstellen (und das kriegen Sie auch schriftlich).

Nur wenn Sie sich das ganze ausgedacht haben sollten, dann wird er erkennen, dass Sie lügen und der Staatsanwalt wird Sie anklagen. In einem späteren Gerichtsverfahren wird das dann ebenfalls der Richter auch erkennen und Sie würden eine Strafe erhalten.

So läuft das im Deutschen Rechtssystem ab. Solange es also stimmt, was Sie in Ihrem Beitrag geschrieben haben, brauchen Sie also absolut nichts befürchten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Dr.Schultz):
Der Polizist wird dann anhand Ihrer Aussage und auch Ihrer Gestik erkennen ob Sie ihn anlügen oder nicht. Er wird dann den entsprechenden Vermerk in den Bericht schreiben

Mein Tipp an den Herrn Dr.: etwas weniger Fernsehen und etwas mehr Realität konsumieren...



Zum einen wurde an eine 450 km entfernte Adresse ausgeliefert und nicht an Deine.
Zum anderen wird man ja sicher einiges haben (Anzeige, Kommunikation, Vertrag, Überweisungen) das beweist, das man das Tablet selbst gekauft hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
ernal
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das den Verkäufer des Tablets vor 15 Monaten angerufen und Bar bezahlt, kann mich aber nicht mehr erinnern
wo genau die Adresse war. Das Tablet war Neu und verschweisst und über die Apple Garantie somit gedeckt gewesen.

Aber sowas kann einem doch nichtbzum Nachteil ausgelegt werden, oder?

Was mich aber am meisten stutzig macht ist, dass ich das Tablet mit ziemlicher Sicherheit im Novemner 2015 von mir gekauft wurde.
Das geklaute Tablet wurde aber im Dezember 2015 bestellt.
Es ist doch auch möglich das die Person die mein Tablet gekauft hat, mein Tablet weiterverkauft hat und behauptet, dass gestohlene sei das von mir gewesen.

Ich bin leider etwas verzweifelt, aber der kauf ist wie gesagt 15 Monate her und ich kann mich an die Adresse des Verkäufers nicht mehr erinnern.

Wie gesagt, es wurden zwei Tablets an den Betrüger ausgeliefert und wohl auch zwei Simkarten.
Das andere Tablet wurde in Russland geortet und auch mit den Simkarten wurde in Russland telefoniert.

Ich verstehe einfach nicht warum ich beschuldigt werde.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von ernal):
Das heisst ich werde in jedem Fall verurteilt,



Nein, deshalb wird ja jetzt ermittelt.


Zitat (von ernal):
Wie sich rausgestellt hat wurde das Tablet ursprünglich von einem Versandhaus per Rechnung an eine Person 450km von
meinem Wohnort verschickt.


Zitat (von ernal):
Ich habe das den Verkäufer des Tablets vor 15 Monaten angerufen und Bar bezahlt,



Das heisst, man ist 900km gefahren um ein Tablet zu kaufen und bar zu bezahlen!?


Zitat (von ernal):
kann mich aber nicht mehr erinnern
wo genau die Adresse war.



Auch nach 15 Monaten weiss man doch noch wo in etwa man das Teil abgeholt hat!?
Oder war es am Bahnhof oder am Rastplatz auf der Autobahn?


Zitat (von ernal):
Das Tablet war Neu und verschweisst und über die Apple Garantie somit gedeckt gewesen.



Da würde der normale Käufer doch zumindest mal nach dem Grund des Verkaufes oder nach einer Rechnung
zu dem Gerät fragen - oder? Schon wegen der Garantie und der Gewährleistung.

Wie hoch war denn der Neupreis des Gerätes und wie hoch war der Kaufpreis?




gruß charly






Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ernal
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Tablet in Köln gekauft, weiß die Adresse aber nicht mehr. Das sind 50 km von mir. Wenn man meint 15 Monate ist alles okay und sich in einer Großstadt nicht auskennt, dann ist es doch normal das man das genaue Haus nicht mehr findet wenn man die Adresse nicht hat.

Der ursprüngliche Versand des Tablets an die Betrugsadresse war an eine Adresse 450km von mir entfernt. Damit wollte ich nur sagen das es ziemlich weit von mir weg war und ich an dem Tag zum Auslieferungszeitpunkt auch arbeiten war.

Mir wurde damals von dem Verkäufer gesagt das es aus einer Vertragsverlängerung wäre und da Produkt war von Apple und ist dann so oder so über die Apple Garantie abgedeckt, ohne die Rechnung des Anbieters. Das klang für mich schlüssig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das heisst ich werde in jedem Fall verurteilt Nö - ich habe Ihre Frage beantwortet, weswegen Sie verurteilt werden, WENN Sie verurteilt werden. Das wollten Sie ausdrücklich wissen: Werde ich dann auch für den ursprünglichen Betrug belangt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Der DHL Paketzusteller welcher das Paket ausgeliefert hat, wurde trotz mehrfacher Anfrage der Sta von der
DHL nicht benannt, sodass dieser nicht verhört und keine Personenbeschreibung angeben konnte.


welche Person hätte der denn beschreiben sollen? Den an den er es ursprünglich ausgeliefert hat, 450 KM von Ihrem Wohnsitz entfernt? Was soll das bringen?

Und dann nach mehr als 15 Monaten? ... und geschätzt mehr als 10.000 zwischendurch zugestellten Paketen... Sie können sich nach 15 Monaten nicht daran erinnern, wo sie zum Kauf hingefahren sind, aber der soll sich so genau an eine von 10.000 Personen erinnern, dass er eine brauchbare Beschreibung abgeben kann.

Zitat:
In der Ermittlungsakte steht ausdrücklich ich wäre Tatverdächtig, weil ich bei der polizeilichen
Vernehmung nicht aussagen und mir erst einen Anwalt nehmen wollte.


Das bezweifele ich etwas, dass das da genau so steht. Sie sind Beschuldigter (das ist eine Nummer über "Verdächtiger") weil Sie gesagt haben, dass sie das Ding ge- und weiterverkauft haben. Daher sind sie nun Beschuldigter einer Hehlerei. Wenn Ihr Anwalt was von seinem Fach versteht, wird er Sie da aber wohl rausboxen (was allerdings nicht ganz billig werden wird), wenn das so stimmt, was sie hier geschildert haben. Ich für meinen Teil habe eher das Gefühl, dass -wenn Sie nicht selbst der Empfänger waren- Sie jedoch schon noch wissen von wem Sie das Teil haben, aber die Person -warum auch immer- nicht benennen wollen. Aber ich kann mich natürlich auch täuschen :grins:

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.01.2017 00:57

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