Uneidliche Falschaussage - Wie geht das nun weiter und wie lange dauert das?

5. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Balu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneidliche Falschaussage - Wie geht das nun weiter und wie lange dauert das?

Hallo,

ich bin noch neu hier und hoffe,das mir jemand hilft.
Ich habe vor 2 Jahren bei einem Anwalt gelogen,bekam nun eine Ladung bei Gericht und habe sofort mit offenen Karten gespielt und dem Richter und Staatsanwaltschaft mitgeteilt,das ich gelogen habe damals beim Anwalt und nun bei Gericht die Wahrheit sage.Der Richter und die Staatsanwaltschaft wirkte sehr erbost und nahm mich immer wieder in die Zange,doch ich blieb bei meiner Aussage,das ich damals gelogen habe beim Anwalt.
Darauf sagte der Richter."Wir sehen uns wieder,und dann wird es nicht angenehm für sie" Er sprach von einer uneidlichen Falschaussage.Das liegt nun 5 oder 6 Wochen zurück,und ich finde keine Ruhe mehr weil ich Angst habe was auf mich zukommt.
Ich bin nicht vorbestraft und was erwartet mich nun?
Wie geht das nun weiter und wie lange dauert das?
Die Person,gegen die ixch als Zeuge ausgesagt habe ist nun letzte Woche rechtsmäßig verurteilt worden.
Ich habe auch dem Richter gesagt,das ich nicht gewußt habe,das ich mich beim Anwalt strafbar mache,wenn ich da nicht die WAhrheit sage.
Ich hoffe auf Antwort
MfG Balu :( (

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Einen Anwalt anzulügen, ist nicht strafbar (leider). ;)

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>

"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben." (Quelle unbekannt)

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Zu Ihrer Information: Wenn Ihnen Falsche uneidliche Aussage vorgeworfen wird, dann haben Sie wohl vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle gelogen.

@Herrn RA Sevriens: Man könnte vielleicht an eine kleine Ergänzung "und vor Rechtsanwälten" zum §153 StGB denken ;)


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schliesse mich an:

Kann es sein, daß Sie beim Anwalt den jetzt angeklagten be lastet, und jetzt in der Verhandlung ent lastet haben?

Dann wird Ihnen näml. nicht "uneidliche Falschaussage" wegen der Sache beim Anwalt vorgeworfen, sondern wegen Ihrer jetzigen, gerichtlichen Aussage (weil das Gericht glaubt, daß Sie beim Anwalt die Wahrheit gesagt haben, und jetzt bei Gericht gelogen haben).

Wäre es anderesherum (Gericht=Wahrheit, Anwalt=gelogen), stünde evtl. eine "falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB ) im Raum.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
KazzyK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe ein ähnliches Problem. Ich hoffe, ich kann es rechtmäßig formulieren...
Ich habe für einen Freund eine Falschaussage gemacht und behauptet ich wäre am Tag einer Straftat (Drogendeal) dabei gewesen und habe somit den Dealer belastet, obwohl ich nicht dabei war! Mein Freund hat mir den Eindruck vermittelt, dass er ins Gefängnis kommen könnte, wenn er nicht noch eine Person hätte, die für ihn aussagt - naja, dann hab ich das vor der Polizei gemacht, obwohl ich diesen Vorgang nicht gesehen habe. Wann die Gerichtsverhandlung ist, weiß ich noch nicht, vorraussichtlich jetzt im Dezember :( Jetzt habe ich herausgefunden, dass es gar nicht der Dealer X war, der wirklich da war (wie ich fälschlicherweise vor der Polizei behauptet habe), sondern es war ein anderer Dealer Y. Mein eigentlicher Kumpel hat mich also belogen! Jetzt hab ich praktisch 2x mit Unterschrift vor der Polizei gelogen! Denn ich war weder dabei, noch war es in Wirklichkeit der Dealer X!
Ich habe eigentlich keinen Bock mehr auf diese ganze sch*** Lügerei! Ich hab das nur gemacht, weil ich zu blauäugig war und gar nicht wusste, wie heftig diese Sache ist.
Ich will gewissentlich nicht vor Gericht lügen, aber ich habe Angst vor einer Strafe, wenn ich wieder zu dem Polizist gehe und sage, dass das alles gelogen war. Auf der anderen Seite sieht es so aus, dass noch 3 Leute und eine Anwältin (die die *echte* Wahrheit auch nicht kennt) meine Version vor Gericht bestätigen würden. Also 4 Aussagen gegen 2....
Jetzt bin ich in dem beschi**** Gewissenskonflikt meines Lebens. Ich hab mir noch nie was zu Schulden kommen lassen, war noch nie bei der Polizei... Ich will keine Strafe, will aber auch nicht mehr lügen...
Ich bereue es so, dass ich für einen "Freund" gelogen habe, der mich belügt... Aber ich will auch eigentlich, dass *niemandem* was Schlimmes passiert, denn ich dneke sie haben ihre "Lektion" gelernt ... :(
Das Einzige was ich grad tun kann sind gute buddhistische Wünsche machen und wünschen, dass mein Karma mir eine solche sträfliche Belastung nicht zufügen muss...


Bitte!!! .... Ein Rat???

-----------------
"(:K:)"

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mein Freund hat mir den Eindruck vermittelt, dass er ins Gefängnis kommen könnte, wenn er nicht noch eine Person hätte, die für ihn aussagt -

Es wäre wichtig zu wissen, was Du genau ausgesagt hast und was wirklich war ?! Weil was Dein Freund Dir da vermitteln wollte kann ich so nicht nachvollziehen.

Aber prinzipiell rate ich in so einer Situation immer (aufgrund meherer guter Erfahrungen hinsichtlich dieses Vorgehens) zu folgendem:

Du solltest vor Gericht die Aussage gem. § 55 StPO verweigern (§ 55 heißt, daß Du Dich durch eine wahrheitgemäße Aussage selber einer Straftat bezichtigen würdest). Und genauso wäre es ja: Lügst Du weiter vor Gericht, bist Du ggf. wegen "uneidlicher Falschaussage" dran. Sagst Du jetzt vor gericht die Wahrheit -gibst also gleichzeitig zu, bei der Polizei gelogen zu haben- setzt Du Dich der Gefahr aus, wegen "falscher Verdächtigung" (des Dealers X) belangt zu werden. Und für genau diese -klassischen- Fälle hat der Gesetzgeber den § 55 StPO geschaffen.

Rein rechtlich reitest Du Dich nicht (weiter) rein; und "moralisch" ist eine Aussageverweigerung das Maximum was Dein "Kumpel" erwarten kann.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
KazzyK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob!

Vielen Dank für Deine Antwort! Puh, scheinst ja echt Ahnung von all den Sachen zu haben!

Wäre es möglich Dich noch anders zu kontaktieren? So hilfreich so ein Forum ist, so gruselig ist es auch, alles hier hin zu schreiben... ?!?

Naja... Was ich mir denke ist, ob es nicht vielleicht besser ist schon zu handeln, noch *bevor* ich überhaupt vor Gericht stehe.

Wenn ich erst da die Aussage verweigere, ist das dann nicht verdächtig und man glaubt dann vielleicht sogar, dass ich selbst Drogen nehme? Ich belaste ja auch kein Familienmitglied... Es ist echt etwas kompliziert. Das Zeug ist wohl wirklich von dem, den ich angeblich beim Deal gesehen habe. Aber ein anderer hat den Deal gemacht.

Ich habe ausgesagt, ich wäre beim Deal dabei gewesen und hätte Mr. X gesehen, wie er und mein Kumpel da irgendwas machen. Ich habe immer betont, dass ich mich dafür nicht interessiert habe und deshalb mehr zum TV als zum Geschehen geguckt habe. In *Wirklichkeit* war ich *nicht anwesend* und Mr.Y hat das Zeug von Mr. X übergeben.

Mein Kumpel war vor ein paar Jahren schonmal vor Gericht, weil er selbst vertickt hat. Jetzt hat er das nicht getan, aber es wird ihm vorgeworfen, er hätte dort so viel gekauft, weil er vertickt. Und ein 15 oder 16 jähriger hat behauptet von ihm gekauft zu haben (was aber definitiv nicht stimmt, der Kumpel hatte einfach einen super hohen Eigenbedarf). Weil er schon über 21 ist, so hat mir der Polizist gesagt, sei das ne sehr heftige Straftat.

Mein Kumpel hatte deshalb so eine Angst evtl. ins Gefängnis zu kommen. Und irgendwie hat er mich so gekriegt, dass mein sonst so kritischer Geist nix mehr hinterfragt hat... Hätte nicht gedacht, dass er mich belügt... Kennen uns schon so lange und ich will ihm nichts böses, aber ich hab nicht vor meine Freiheit für ihn zu riskieren...

Ich kann mich nicht erinnern, dass der Polizist mir genau erklärt hat, dass eine Falschaussage eigentlich immer mit Freiheitsstrafe bestraft wird... Dann hätte ich mich nicht in die Gefahr begeben, aber das war mir so nicht bewusst!

Am liebsten möchte ich gar nicht erst vor Gericht gehen müssen. Und an sich handelt es sich ja "nur noch" um eine Falschaussage vor der Polizei. Für die Falschanschuldigung kann ich ja nichts, weil mein Kumpel mir nicht die Wahrheit gesagt hat. Es ist in dem Sinne ja auch keine 100% Falschanschuldigung, da das Zeug ja schon von dem Typen war, auch wenn er es nicht selbst übergeben hat. Was würde passieren, wenn ich jetzt zu dem Polizisten hingehe und ihm die Wahrheit sage, dass ich ihn belogen habe?

Und gibt es ne Möglichkeit, dass mein Kumpel, der mich mehr oder weniger unbewusst manipuliert hat, dann nicht zu heftig einen dran kriegt, weil er mich zu einer Falschaussage gebracht hat? Ich würde damit ja auch noch 2 andere verpfeifen, die beim Deal dabi waren und behauptet haben, dass ich auch da gewesen bin...

Oh, Mann.. Fragen über Fragen.... Tut mir leid, dass das wieder so viel wurde...
Ich bin für jede Antwort dankbar!!!

Lieben Gruß!

-----------------
"*K"

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#7
 Von 
KazzyK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

..Ok, ich nochmal...

Ich habe gerade im Beitrag "Hab ich nur noch Pech im Leben" von Pressx1 gelesen, dass eine Falschaussage vor der Polizei nicht strafbar sei, nur eine Falschanschuldigung. Die Falschanschuldigung, die ich gemacht habe (obwohl das Zeug ja schon von ihm war), habe ich nur gemacht, weil ich die Wahrheit nicht wusste. Mein "Kumpel" hat mir es ja so als Wahrheit verkauft...

Ist es doch das schlauste wieder zu dem Polizist zu gehen???


Bah, wie becknackt... Was die ganzen Leute hier nicht alles so auf sich nehmen!? Für angebliche "Freunde" oder aus Angst, dass ihnen was passiert...

Ich wünsche ALLEN, dass sie frei werden von solchen Leiden und ihre *wahren* Freunde erkennen mögen!

Lieben Gruß!

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"*K"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hi, daß ist ja wirkl. zieml. verworren:

Aber nachdem ich jetzt immer mehr dahinterblicke, folgender Rat:

Geh zur Polizei, und stell die Sache richtig.
Eine "falsche Verdächtigung" kann es tatbestandlich immer noch sein, denn Du hast jemanden bezichtigt, obwohl Du nicht dabei warst. Ob Dein Freund Dich diesbezügl. belogen hat, ist unerheblich. Aber ich denke, wenn Du die Sache noch rechtzeitig aufklärst, kommst Du am besten aus der Sache raus, und nur darum darf es Dir gehen

Der Polizist hat recht damit, daß es eine schwere Straftat ist, wenn man als Person über 21 Drogen an eine Person unter 18 abgibt. Aber mit diesem Komplex hast Du ja gar nichts zu tun, kannst Deinem Freund auch nicht durch eine Falschaussage helfen. Der 16 jährige sagt aus, er hat von ihm gekauft, Dein Freund bestreitet ---> das Gericht wird es bewerten. Deine Aussage kann Deinen Freund diesbezügl. nicht retten, auch wenn er Dir -evtl. in seiner Verständlichen Angst und Panik- was anderes erzählen will und vielleicht auch selber glaubt.

Geh zur Polizei und mach reinen Tisch, daß ist in diesme Fall das Beste. Ich rate nicht oft dazu, daß so zu machen, aber -wie gesagt- in diesem Fall...

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
KazzyK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Allerliebsten Dank!

Ich denke, das werde ich tun. Lügen haben früher oder später eh kurze Beine oder wie sagt man? ;)

Danke auch, dass du hier für so viele andere Menschen so schnell erreichbar bist und mit Rat zur Seite stehst. :) Das finde ich echt wunderbar und es sagt viel Gutes über dich aus! Vielen Dank und alles Liebe und Gute dir *Bob*!

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"*K"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Danke, für die netten Worte :) Hab ich gern gemacht :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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