Unerlaubte Namensnennung im Internet

12. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Notthereal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Namensnennung im Internet

Hallo,
eine Frage bezüglich Einordnung einer Handlung in Zivil- oder Strafrecht:

Person A postet anonym ein Bild von sich auf einer sozialen Plattform. Auf dem Bild ist Person A mit Gesicht gut zu erkennen.

Person B erkennt Person A und schreibt ebenfalls anonym ihren Namen ohne weiteren Bemerkungen darunter.
Den Kommentar löscht Person B nach 10 Minuten wieder und entschuldigt sich bei Person A.

Person A hat zuvor einen Screenshot gemacht und droht Person B ohne Kenntnis über deren der Identität mit einer polizeilichen Anzeige.

Ist durch die reine Nennung des Namens im Internet bereits eine strafbare Handlung begangen worden?
Wurden durch die Nennung des Namens Persönlichkeitsrechte verletzt, wodurch eine zivilrechtliche Anzeige möglich wäre? Würde die Polizei in solch einem Fall die Identität von Person B ermitteln?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Notthereal):
Person A postet anonym ein Bild von sich auf einer sozialen Plattform. Auf dem Bild ist Person A mit Gesicht gut zu erkennen.

:bang:



Zitat (von Notthereal):
Ist durch die reine Nennung des Namens im Internet bereits eine strafbare Handlung begangen worden?

Nein.



Zitat (von Notthereal):
Wurden durch die Nennung des Namens Persönlichkeitsrechte verletzt, wodurch eine zivilrechtliche Anzeige möglich wäre?

2x Nein



Zitat (von Notthereal):
Würde die Polizei in solch einem Fall die Identität von Person B ermitteln?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Notthereal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein.


Das ging sehr schnell. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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