Hallo,
eine Frage bezüglich Einordnung einer Handlung in Zivil- oder Strafrecht:
Person A postet anonym ein Bild von sich auf einer sozialen Plattform. Auf dem Bild ist Person A mit Gesicht gut zu erkennen.
Person B erkennt Person A und schreibt ebenfalls anonym ihren Namen ohne weiteren Bemerkungen darunter.
Den Kommentar löscht Person B nach 10 Minuten wieder und entschuldigt sich bei Person A.
Person A hat zuvor einen Screenshot gemacht und droht Person B ohne Kenntnis über deren der Identität mit einer polizeilichen Anzeige.
Ist durch die reine Nennung des Namens im Internet bereits eine strafbare Handlung begangen worden?
Wurden durch die Nennung des Namens Persönlichkeitsrechte verletzt, wodurch eine zivilrechtliche Anzeige möglich wäre? Würde die Polizei in solch einem Fall die Identität von Person B ermitteln?
Unerlaubte Namensnennung im Internet
12. Juli 2021
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Frage vom 12. Juli 2021 | 22:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Namensnennung im Internet
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#1
Antwort vom 12. Juli 2021 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatPerson A postet anonym ein Bild von sich auf einer sozialen Plattform. Auf dem Bild ist Person A mit Gesicht gut zu erkennen. :
ZitatIst durch die reine Nennung des Namens im Internet bereits eine strafbare Handlung begangen worden? :
Nein.
ZitatWurden durch die Nennung des Namens Persönlichkeitsrechte verletzt, wodurch eine zivilrechtliche Anzeige möglich wäre? :
2x Nein
ZitatWürde die Polizei in solch einem Fall die Identität von Person B ermitteln? :
Nein.
#2
Antwort vom 12. Juli 2021 | 23:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein. :
Das ging sehr schnell. Vielen Dank!
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