Hallo an alle ich hoffe ihr könnt mir helfen
Erstmal zu meiner Person ich bin 20 Jahre alt und arbeite in einem medizinischen Beruf.
Jetzt habe ich ein Problem ich habe eine Anklageschrift erhalten in dem mir der Handel mit Btm vorgeworfen wird.
Hintergrund ist ein Fund der Polizei bei einer Kontrolle in dem in meinem Rucksack ca.5g Marihuana, 19 unbenutzte Baggy‘s und 1 leerer Gefrierbeutel mit einem Fassungsvermögen von 500ml gefunden wurde. Auf Nachfrage der Polizei an diesem Abend habe ich keine weiteren Angaben gemacht und wollte erstmal auf die Einladung zur Vernehmung warten die jedoch nicht kam.
Jetzt meine Frage welches Strafmaß könnte mich erwarten bei einer Verurteilung?, könnte ich Probleme mit meinem Arbeitsplatz bekommen?
Und rechtfertig der Fund der oben angegebenen Sachen eine Anklage wegen Handel? Und meiner Meinung nach ist es doch üblich das man vorher von der Polizei befragt wird aus welchen Gründen könnte es sein das ich keine Vorladung zur Vernehmung erhalten habe?.
Ich weiß ziemlich langer Text und viele frage aber vielleicht ist ja jemand so nett und kann mir die wesentlichen Sachen erklären.
Zum Ende möchte ich noch sagen das ich offen zu meinem Cannabis Konsum stehe und mir natürlich bekannt ist das es zurzeit noch illegal in Deutschland ist jedoch habe ich eine andere Perspektive und Einstellung dazu und möchte auch keine Grundsatz Diskussion darüber führen.
Mit freundlichen Grüßen
Unerlaubter Handel mit BTM
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dann wurde bereits einmalig die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, mehr ist nicht notwendig.ZitatAuf Nachfrage der Polizei an diesem Abend habe ich keine weiteren Angaben gemacht und wollte erstmal auf die Einladung zur Vernehmung warten die jedoch nicht kam. :
Offensichtlich sieht das die Staatsanwaltschaft so, und dieses Szenario ist auch kein unbekanntes. Wenn jemand sowohl BTM als auch die üblichen Handelsutensilien mit sich führt ist das ein klares Indiz. Und wenn es dann auch noch eine polizeibekannte Vorgeschichte im BTM-Umfeld gibt, was sollte man sich da wohl denken?ZitatUnd rechtfertig der Fund der oben angegebenen Sachen eine Anklage wegen Handel? :
Es geht hier doch gar nicht um Konsum, sondern um Besitz und Handel. Deshalb ist Dein offenes Verhältnis zum Konsum völlig wurscht. Da Du Dich nicht eingelassen hast, wird der Staatsanwalt nach Aktenlage entscheiden, und wenn ein hinreichender Tatverdacht da ist, dann wird er Anklage erheben.
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ZitatJetzt meine Frage welches Strafmaß könnte mich erwarten bei einer Verurteilung? :
Kommt darauf an wie alt man ist, welche Vorstrafen man schon hat, welches Bundesland.
Zitatkönnte ich Probleme mit meinem Arbeitsplatz bekommen? :
Ja, es gibt Arbeitgeber bei denen eine BTM-Verurteilung ein Problem werden kann.
ZitatUnd rechtfertig der Fund der oben angegebenen Sachen eine Anklage wegen Handel? :
Typische Handelsutensilien zusammen mit einer relevanten Menge an Drogen? Ja, da ist das gerechtfertigt.
ZitatUnd meiner Meinung nach ist es doch üblich das man vorher von der Polizei befragt wird :
Wurde man ja.
Zitataus welchen Gründen könnte es sein das ich keine Vorladung zur Vernehmung erhalten habe?. :
Weil man gesagt hat, das man nichts sagen möchte.
Aber im Rahmen der Verhandlung erhält man ja noch mal Gelegegenheit sich zu äußern.
Und rechtfertig der Fund der oben angegebenen Sachen eine Anklage wegen Handel? Das ist verhältnismäßig schnuppe - Einwendungen gegen die Anklageschrift sind zwar theoretisch möglich, aber praktisch äußerst selten erfolgreich. Die Frage ist doch vielmehr, ob es für eine Verurteilung reicht. Nun erwähnen Sie ja interessanterweise nirgends die Beweismittel, die in einer Anklageschrift ja auch aufgeführt sind: Vielleicht schreiben Sie erstmal was dazu...
Jetzt meine Frage welches Strafmaß könnte mich erwarten bei einer Verurteilung? Äußerst schwer zu sagen - es ist ja die Frage, ob die Anklage wegen Handels dann auch durchkommt. Außerdem kann Jugend- oder auch gewöhnliches Strafrecht angewandt werden - es gibt also zig Varianten.
könnte ich Probleme mit meinem Arbeitsplatz bekommen? Können Sie. Allerdings ergeht eine "Mistra" schon bei Anklagerhebung, d. h., jetzt. Einfach mal "Mistra" googeln und Abschnitt 26 ("Strafsachen gegen Angehörige der Heilberufe") lesen.
-- Editiert von muemmel am 19.12.2018 13:00
Zitat:Da Du Dich nicht eingelassen hast, wird der Staatsanwalt nach Aktenlage entscheiden, und wenn ein hinreichender Tatverdacht da ist, dann wird er Anklage erheben.
...was er ja bereis getan hat, ausweislich der Anklageschrift die der TE erhalten hat.
Zitat:Zitat:Auf Nachfrage der Polizei an diesem Abend habe ich keine weiteren Angaben gemacht ...
Dann wurde bereits einmalig die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, mehr ist nicht notwendig.
Jaaaaaaaaaaaein bzw. kommt drauf an Wenn er mit zur Polizei genommen wurde und dort verantwortlich vernommen werden sollte und verweigert hat, war es das so weit ... richtig.
Sollte lediglich eine sog. "Vor-Ort-Kurzvernehmung" stattfinden, kann man es auch anders sehen. Denn die sind eigentl. nur für sehr einfache Sachverhalte gedacht. Handel mit BTM würde ich nicht als solchen bewerten.
Aber wie es auch sei... ändern tut es eh nichts. Das Recht auf rechtliches Gehör wird halt nachgeholt.
Zitat:
Und rechtfertig der Fund der oben angegebenen Sachen eine Anklage wegen Handel?
Offensichtlich
Zitat:Jetzt meine Frage welches Strafmaß könnte mich erwarten bei einer Verurteilung?
Irgendwas aus dem Bereich der Erziehungsmaßregeln des JGG bis hin zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Ohne Kenntnis, ob und wenn ja welche Vorstrafen bestehen, lässt sich das unmöglich vorhersehen und auch mit der Kenntnis allenfalls grob schätzen.
Zitat:könnte ich Probleme mit meinem Arbeitsplatz bekommen?
Möglich. Und zwar auch dann, wenn nur eine Verurteilung wegen Besitzes ergeht, statt Handel.
Zitat:arbeite in einem medizinischen Beruf.
...ist eine recht vage Beschreibung. Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob man z.B. Zahntechniker oder Hörakustiker ist, oder Heilerziehungspfleger oder Altenpfleger.
Zitat:mir natürlich bekannt ist das es zurzeit noch illegal in Deutschland ist jedoch habe ich eine andere Perspektive und Einstellung dazu und möchte auch keine Grundsatz Diskussion darüber führen
Ich auch nicht ... Nur einen Denkanstoß geben: Man sollte sich überlegen, ob man den richtigen Job hat. Denn die "andere Perspektive und Einstellung dazu" führt dazu (je nach dem was für ein Job das nun genau ist), dass
man ständig mit Kündigung und ggf. sogar Berufsverbot rechnen muss. Und bei einer schuldhaft verursachten Kündigung gibt es auch erst mal eine deftige Sperre in Sachen ALG
-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.12.2018 15:58
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