Unerlaubter Waffenbesitz - Luftgewehr

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chuk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Unerlaubter Waffenbesitz - Luftgewehr

Guten Tag,
folgendes Problem:Ich besitze ein Luftgewehr führe damit aber keinen mini Waffenschein.Naja und heute war ich mit paar kumpels bisschen rumschießen auf eine bierdose.Auf jeden Fall, kam irgendwann mal ein Mann heraus und rufte die Polizei,er hatte mein gewehr kurzzeitig in der hand un weis wohl dass es ein luftgewehr ist(mit hoher wahrscheinlichkeit). Auf jeden Fall bin ich von da abgehauen bevor noch die Polizei kam. 2 meiner kumpels mussten da bleiben weil das auto da stand. Es kam die polizei und die beiden sagten sie würden mich nicht kennen.Allerdings haben die trotzdem meine handy nummer bekommen. und es ist wohl nur eine frage der zeit bis die grünen mich anschreben oder bei mir antanzen.

Womit muss ich Rechnen? gibt es irgendwelche möglichkeiten auf Schadensbegrenzung.Sagen wir mal das luftgewehr verschwindet. und an dieser stelle eine airsoftwaffe auftaucht in ähnlicher gestallt.

vlt habt ihr bessere tipps?

mfg.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Das führen ,sowie auch schießen ,mit einem Luftgewehr ist im öffendlichen Raum
nicht gestattet.
Auch wenn ein Luftgewehr eine erlaubnisfreie Waffe ist,darf man damit nicht einfach irgendwo rumballern.
Ich denke das die Waffe eingezogen wird und solltest du nicht vorbestraft sein,
die Sache mit einer Verwarnung bzw.mit ein paar Sozialstunden erledigt sein dürfte.Eine WBK für Sportschützen oder einen Jagdtschein wird es in den nächsten Jahren allerdings für dich nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chuk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Allerdings habe ich ein Asuwahlverfahren am laufen bei der Polizei.Wie stehen die Chancen auf die Ausscheidung daraus?

0x Hilfreiche Antwort

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