Unfall von Bekannte vorwurf Strafvereitelung

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
andimifrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall von Bekannte vorwurf Strafvereitelung

Hallo vor ca 6 wochen war eine Bekannte zu besuch,wie sich später rausstellte hatte sie beim ausparken von einem unsere Stellplätze auf dem ich normal parke aber auf Arbeit war ein anderes Auto leicht an der Front beschädigt.
Meine Frau hatte nichts nichts davon mitbekommen da zuhsuse war
Erst als nach 22 uhr polizei bei uns klingelte und meine Frau fragten ob sie wisse wem ein Ford gehört der bei uns bis ca 22 uhr geparkt hatte, sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.
Die Bekannte fährt normalerweise Opel wie sich später rausstellte hatte sie Auto von ihrer Mutter gefahren der ein Ford ist,das wusste sie aber zu dem zeitpunkt nicht.
Ich selber bin nachdem polizei schon weg war mit Nachbar mal zu seinem Auto gegangen und der Zeuge der es beobachtete gefragt wann das ca passiert ist,das deckte sich dann mit der Zeit wo die bekannte da war die es telefonisch zu erst abstritt meine Frau sagte ihr das sie gesehen wurde und sie es der Polizei meldet wenn sich nicht selber macht.
Die Bekannte ist dann zur Polizei.
Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte
Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,wäre sie mit ihrem Opel da gewesen hätte sie der Polizei gesagt das es die Bekannte war zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken?


-- Editiert von Moderator am 20.11.2020 18:40

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Deine Frau ist zunächst allenfalls verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Zum Tatvorwurf selbst muss Sie sich nicht äußern! Sie soll ihn fristgerecht zurücksenden und sich ggfs. anwaltlichen Rat holen, s. auch hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/anhoerungsbogen-verstoss-zugeben/#faq_im_anhoerungsbogen_einen_verstoss_zugeben

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Deine Frau ist zunächst allenfalls verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Zum Tatvorwurf selbst muss Sie sich nicht äußern! Sie soll ihn fristgerecht zurücksenden und sich ggfs. anwaltlichen Rat holen, s. auch hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/anhoerungsbogen-verstoss-zugeben/#faq_im_anhoerungsbogen_einen_verstoss_zugeben
Und was hat das mit dem Problem zu tun?
Zitat (von andimifrank):
Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von andimifrank):
Was kommt jetzt auf meine Frau zu......
Wenn deine Darstellung stimmt und deine Frau wahrheitsgemäß aussagt....... nix

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von andimifrank):
Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,

A) man glaubt ihr das und die Sache wird eingestellt
B) man glaubt ihr das nicht und die Sache kommt vor Gericht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cf0x
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Nehmen wir mal an, man würde sich eine Kopie der Zulassung vom Opel der Bekannten organisieren. Wäre das als Beweis ausreichend?

Demnach hätte die Frau ja auch Wahrheitsgemäß ausgesagt, dass man von einem Ford nichts wisse weil die Bekannte ja einen Opel fährt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von cf0x):
Demnach hätte die Frau ja auch Wahrheitsgemäß ausgesagt, dass man von einem Ford nichts wisse weil die Bekannte ja einen Opel fährt.

Nö, demnach hätte man nur bewiesen das die Bekannte Halter eines Opel ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, demnach hätte man nur bewiesen das die Bekannte Halter eines Opel ist.


Und wenn die Bekannte dann auch noch nur Halterin eines Opels ist, ist das dann doch schon eine recht gute Kombination um den Vorwurf der Strafverteitelung zu entkräften.

Und die STA muss ja der Frau des TE nachweisen, dass diese vorsätzlich Falschangaben gemacht hat.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Letztendlich kommt es auch darauf an, wie die Frage(n) der Polizei genau lautete(n).

Je nachdem ist es ggf. -jedenfalls zunächst mal- völlig belanglos ob "Ford oder Opel", z.B. bei der Frage: "Hatten Sie Besuch der mit dem Auto da war" wäre ein "Nein" als Antwort schon problematisch.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.11.2020 20:19

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