Habe vor einiger Zeit bei meinem Arbeitgeber gekündigt (Radio. u. Fernsehtechniker). Am letzten Tag wollte mein Chef noch mein Werkzeug haben. Da mir davon etwas verlorengegangen ist, bat ich um eine Liste des Werkzeuges die ich bei der Ausgabe des Werkzeuges unterschrieben hatte. Außerdem wollte er Geld von mir für eine Fernbedienung eines Kunden, die ich angeblich verloren habe. Zudem habe ich ein Chassis (die Elektronik)von einem Altgerät unserers Kunden gegen ein defektes ersetzt (um meinen Privaten TV zu reparieren). Dieses defekte Chassis ist laut Chef nicht mehr reparabel und er möchte 200 DM dafür haben (und das als Reparaturwerkstatt für Fernseher...).
Er hatte mir 2 Mahnungen a ca. 400 DM per Brief zukommen lasse, auf die ich nicht geantwortet habe. Jetzt ist ein Mahbescheid vom Amtsgericht gekommen. WAS KANN ICH MACHEN ???
Ungerechtfertigte Bereicherung durch Arbeitgeber nach Kündigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wenn's schon mal zu einem Mahnbescheid gekommen ist, hast Du nur zwei Möglichkeiten: zahlen, damit ist die Angelegenheit vom Tisch, oder Widerspruch (innerhalb von 14 Tagen) einlegen, dann kommt's zum Verfahren, wenn dies der Antragsgegner will. Wenn Du nicht beweisen kannst, daß die Forderungen unberechtigt sind, dann zahle lieber. Ansonsten riskierst Du weitere Kosten, abgesehen von der Zeit und dem Ärger.
Wenn Du nicht widersprichst und auch sonst nichts tust, (Vogelstraußmentalität) kommt der Vollstreckungsbescheid (Titel) vom Amtsgericht und der wird in Deiner Schufaauskunft (wird bei jedem Kreditantrag abgefragt) eingetragen, das ist ein Negativmerkmal und Du bekommst auf Jahre hinaus keine Kredite oder nur zu schlechten Konditionen. Unbedingt vermeiden!
Also check ob Forderung berechtigt oder nicht und reagiere umgehend!
Gruß Andrea
das hört sich nach einem verständigen arbeitgeber an.
a) was das werkzeug angeht, ist es eine frage der beweislast. sofern es eine übergabe-liste gibt, sollten sie ein exemplar hiervon haben.
noch wichtiger jedoch sind die modalitäten bei der rückgabe. sollten sie keine gegengezeichnete rückgabe-liste haben, so ist es an ihnen den nachweis zu führen, das sie alles wieder abgeliefert haben. ohne liste wird das schwierig, gegebenenfalls können hier zeugen weiterhelfen.
bei verlust hätten sie ersatz zu leisten, allerdings ist lediglich der zeitwert ausschlaggebend. anders verhält es sich jedoch mit verschleißartikeln, die ohnehin zu ersetzen waren (z.b. sägeblätter, bohrer, defekte akkus ...)
b) ähnlich liegt es sich mit der fernbedienung. wenn ihr ehemaliger arbeitgeber ersatz verlangt, so muß er beweisen, daß sie für den verlust verantwortlich sind.
c) nicht ganz verstanden habe ich das mit dem chassis. was sollte mit dem altgerät des kunden passieren, war das elektroschrott oder sollte eine überholung für einen verkauf vorgenommen werden. war der "austausch" mit dem chef abgesprochen, woher weiß er überhaupt davon?
sollten die forderungen ihrer auffassung nach nicht berechtigt sein, so können sie fristgerecht - innerhalb von zwei wochen ab zustellung - widerspruch beim zuständigen amtsgericht erheben. für den fall, daß arbeitgeber sodann das streitige verfahren mit einer klage fortsetzt, wäre die einschaltung eines rechtsanwaltes empfehlenswert.
mit freundlichen grüßen
scharnhorst
rechtsanwalt
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