Unrechtmäßige Beschuldigung

18. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1954
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Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)
Unrechtmäßige Beschuldigung

--- editiert vom Admin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.

Für die Frage, ob §164 StGB einschlägig ist, wäre zu prüfen, in welcher konkreten Form die Anzeige erstellt wurde (gegen unbekannt mit bloßer Angabe eines möglichen Verdächtigen oder konkret gegen Sie). Dann wäre zu klären, ob die Anzeige bewußt wahrheitswidrig aufgegeben wurde oder der Nachbar den Eindruck haben konnte, Sie wären evtl. der Schuldige.

Beispiel: ich höre aus der Wohnung unter mir, wie jemand eine Frau verprügelt und erstatte daraufhin Anzeige. Hinterher stellt sich heraus, daß das nur im Fernseher war, der laut lief => kein §164 StGB .

ad 2.

Denkbar.

ad 3.

Besteht denn Wiederholungsgefahr?

ad 4.

Nicht einschlägig, solange nicht auch gegenüber Dritten behauptet wurde, Sie wären es gewesen. Gegenüber der StA 'gewinnt' hier der §164 StGB gegen §§186 , 187 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

falsche verdächtigung käme noch als anzeige in frage

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thabea
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

ähäm... sowas... $ 164 = falsche verdächtigung... jaja, guten morgen.
war davon ausgegangen, dass die nachfrage nach falschaussage § 153 hier beantwortet wurde und hab gar nicht genauer gelesen. wär wohl besser.

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