--- editiert vom Admin
Unrechtmäßige Beschuldigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ad 1.
Für die Frage, ob §164 StGB
einschlägig ist, wäre zu prüfen, in welcher konkreten Form die Anzeige erstellt wurde (gegen unbekannt mit bloßer Angabe eines möglichen Verdächtigen oder konkret gegen Sie). Dann wäre zu klären, ob die Anzeige bewußt wahrheitswidrig aufgegeben wurde oder der Nachbar den Eindruck haben konnte, Sie wären evtl. der Schuldige.
Beispiel: ich höre aus der Wohnung unter mir, wie jemand eine Frau verprügelt und erstatte daraufhin Anzeige. Hinterher stellt sich heraus, daß das nur im Fernseher war, der laut lief => kein §164 StGB
.
ad 2.
Denkbar.
ad 3.
Besteht denn Wiederholungsgefahr?
ad 4.
Nicht einschlägig, solange nicht auch gegenüber Dritten behauptet wurde, Sie wären es gewesen. Gegenüber der StA 'gewinnt' hier der §164 StGB
gegen §§186
, 187 StGB
.
falsche verdächtigung käme noch als anzeige in frage
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Guten Morgen.
ähäm... sowas... $ 164 = falsche verdächtigung... jaja, guten morgen.
war davon ausgegangen, dass die nachfrage nach falschaussage § 153 hier beantwortet wurde und hab gar nicht genauer gelesen. wär wohl besser.
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