Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex.winter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen

Sehr geehrtes Forum,

Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint.
Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".
Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.

Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft.
X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...
Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.
Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.

Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen.
Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.

Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen.
Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.

Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.

Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,



-- Editiert von Alex.winter am 14.07.2018 20:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Alex.winter):
Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt),

Als 17jähriger kommt man wegen etwas Sachbeschädigung mit Grafitti nicht in U-Haft.



Zitat (von Alex.winter):
Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

Man könnte einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen.
Akteneinsicht gibts zum Pauschalpreis: http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht



Zitat (von Alex.winter):
Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können.

Das ist so pauschal falsch. Es könnte sein, dass die Sachen nicht als Beweis dienen könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Könnte auch sein, dass sie als Tatwerkzeuge eingezogen sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


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