Unrechtmäßige Körperverletzung und Festnahme, jetzt soll ich Anzeige wegen widerstand kriegen ?!

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Körperverletzung und Festnahme, jetzt soll ich Anzeige wegen widerstand kriegen ?!

Guten Tag
Ein guter Freund hatte Geburtstag und wir haben letztes Wochenende sein Geburtstag gefeiert und getrunken. Nachher sind wir um 3 Uhr auf eine Party gegangen die aber schon so gut wie gelaufen war. Als wir wegfahren wollten würden wir von der Polizei kontrolliert 3 von 5 waren betrunken, ich inklusive. Der Polizist war auffällig Gewaltbereit und aggressiv während der Kontrolle. Wir saßen alle im Auto und auf der Rückbank wurde das Geburtstagskind kontrolliert und schlecht behandelt dabei weil er nicht aufgehört hat davon zu reden der Bundeswehr beizutreten. Ich hab dann dem Polizisten gesagt er solle sich mal beruhigen weil er an seiner Jacke gezehrt hat. Er meinte zu mir ich solle ruhig sein und ich erwiderte frech dass er ruhig sein soll. Daraufhin ist er wortlos zu mir an die Beifahrerseite gekommen, hat die Tür aufgerissen und 2 mal reingetreten, dann 4-5 backpfeifen gegeben bzw versucht mich rauszuziehen. Ich hab oft gerufen dass ich meine rechte kenne und er sich rechtswidrig verhält. Ich wurde dann aufgefordert von der Partnerin aufgefordert auszusteigen und war dann im PG. Wahrend der verhaftung hab ich öfter erwähnt dass er mich nicht wieder schlagen soll. Der Rest meiner Freunde durfte gehen und ich wurde mitgenommen in die Ausnüchterungszelle, dabei hatte ich mich gut unter kontrolle und konnte frei sprechen. Als ich auf das Revier mitgenommen wurde habe ich gefragt warum er mich geschlagen hat und er antwortete dass ich gewaltätig werden wollte. Der Polizist sagte während der kontrolle zu meinem kollegen dass er Zeuge bei der sache sein wird in der er mir widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorwirft
Es wurde während der Kontrolle ein AT beim Geburtstagskind versucht aber er war nicht in der Lage dazu und hat sich seit dem Übergriff auf mich öfter übergeben. Ich hab ein AAT im Revier gemacht als ich am nächsten morgen um 11 Uhr aufgewacht um meine Freilassung zu Legimitieren.
Zu meiner Person: ich bin 20 Jahre alt, hatte zu dem Zeitpunkt keine Personalien dabei, bin muskulös, südländisch und gefährlich aussehend und habe meine Abiturzulassung erlangt. Am Montag war ich beim Hausarzt und hab mir die Schläge attestieren lassen (thoraxprellung rechts, Prellung Ellenbogengelenk rechts und Prellung am linken Auge) und Bilder davon gemacht. Wie stehen meine Chancen dass ich nicht verurteilt werde ? Es gibt ca 8 zeugen und die Polizei hat uns zu zweit kontrolliert, jedoch stand noch ein sixer hinter uns. Sollte ich verurteilt werden, werden dann auch die Zeugen bestraft wenn die Kontrahenten die Wahrheit verdrehen ? Danke im Voraus!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Also das ist irgendwie schwer zu glauben, ganz ehrlich. Entweder es fehlt streckenweise etwas in der Erzählung oder es wird versucht herauszufinden, welche Geschichte man vielleicht erzählen könnte. Daß das hier

Zitat (von fb511023-30):
Daraufhin ist er wortlos zu mir an die Beifahrerseite gekommen, hat die Tür aufgerissen und 2 mal reingetreten, dann 4-5 backpfeifen gegeben bzw versucht mich rauszuziehen.
nur passiert sein soll, weil Sie ihm geantwortet haben wollen, daß er selbst ruhig sein solle, während Sie ruhig im Wagen saßen, ist wirklich schwer zu glauben.

Ich würde entweder abwarten, was genau Ihnen vorgeworfen wird oder, wenn Sie davon überzeugt sind, daß Ihre Blessuren von dem Polizisten verursacht wurden, eine Strafanzeige gegen ihn stellen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

An der Geschichte fehlt wirklich garnichts, es ist die 100%-ige Wahrheit. Die Polizei ist nunmal nicht immer ,,Freund und Helfer' aber anscheinend ist dies nur schwer vermittelbar... es hätte jemand Filmen müssen

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, klar- im ersten Moment denkt man "kann doch gar nicht sein".

Aber Sie haben die Verletzungen dokumentieren lassen, Sie haben Zeugen - dann würde ich wirklich Anzeige "wegen aller in Frage kommenden Tatbestände" stellen. Schildern Sie lediglich möglichst sachlich den Sachverhalt und bitten bloß um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz. Sie brauchen und sollten dabei nicht mal Paragraphen runter beten, auch nicht schreiben, daß Sie zB wegen dem oder dem Anzeige stellen, denn das wiederum könnte im schlimmsten Fall als Bumerang zurück kommen, wenn es nicht zutrifft. Der Staatsanwalt macht schon das richtige daraus.

Sie müssen damit nicht zur Polizei, sondern können sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden (fände ich in dem Fall sinnvoller).

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn das Ganze was bringen soll, wird man um einen engagieren Rechtsanwalt (sowohl in Beschuldigten- als auch Geschädigteneigenschaft) kaum herumkommen.

Merkwürdig scheint, dass der PolB vor 8 Augenzeugen eine der Beschreibung nach eindeutige KV im Amt begeht. Aber nun denn...

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16554 Beiträge, 9319x hilfreich)

Die Alkoholisierung der Betroffenen wird deren Aussage allerdings ziemlich entwerten.

Aussage von nüchternen Polizisten gegen Aussage von betrunkenen Verdächtigen - da kann man sich ausrechnen, wie die Glaubwürdigkeit verteilt ist.

Außerdem fehlt mir noch der Grund weshalb die Polizisten sich zu einer Straftat im Amt hinreißen lassen sollten.
Polizisten haben einen sicheren Job mit guter Bezahlung (obwohl die Gewerkschaften natürlich das Gegenteil behaupten) und einer Altersvorsorge, von der andere nur träumen können.
Sowas setzt kein Polizist wegen ein paar Partygängern aufs Spiel.

-- Editiert von drkabo am 20.04.2019 19:30

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Also das ist irgendwie schwer zu glauben, ganz ehrlich.

Genau das ist das Problem.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Merkwürdig scheint, dass der PolB vor 8 Augenzeugen eine der Beschreibung nach eindeutige KV im Amt begeht.

Auch da kann mal eine "Sicherung durchbrennen" - wobei man da eigentlich drauf achtet das man Leute beschäftigt die weitgehend dagegen gefeit sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es gibt einige Hindernisse zu nehmen bei der Geschichte - die Zeugen waren ja auch trünklich...zumindest 3 von 5, wie der Themenstarter schreibt. Dafür saßen die offenbar im gleichen Wagen und müssten das ja hautnah mitbekommen haben. Vielleicht wäre es nicht dumm, die Zeugen zu bitten, ein Gedachtnisprotokoll zu erstellen und dann mit Attest(en) vom Arzt, den Protokollen und der eigenen Schilderung entweder zum Anwalt (was ich auch für sinnvoll hlaten würde) oder halt, wie gesagt, sich direkt an die Staatsanwaltschaft wenden.

Wichtig ist halt, daß Sie auf keinen Fall konkrete Beschuldigungen in Bezug auf strafrechtliche Handlungen äußern sollten. Beispiel: "der hat an mir eine Körperverletzung begangen!" - wenn das Gericht dem nicht folgt (dazu unten noch was), dann könnte der Polizist Sie schlimmstenfalls wegen falscher Beschuldigung verklagen. Gewaltausübung (ohne rechtfertigenden Grund) im Amt kann für den nämlich schwerwiegende Konsequenzen haben. Besser ist also einfach nur zu schildern, was passiert ist ("Der hat mich geohrfeigt und mit der Faust gegen meinen Arm geboxt" oder was da auch immer passiert ist).

Die Fragen, die sich die anderen User stellen, stelle ich mir auch, natürlich. Wird wohl jeder tun. Aber wie Harry sagte, auch Polizisten brennt durchaus irgendwann auch mal die Sicherung durch - an der Stelle: wie hat sich eigentlich die Partnerin in dieser Situation verhalten? Haben die Polizisten im Bus das Ganze auch mitbekommen? Haben Sie sich gegen die Ingewahrsamnahme gewehrt? Verbal (evtl laut gebrüllt oder sich gar widersetzt?). All das wird ja auch noch zu klären sein. Weil man, je nachdem wie das alles ablief, die Blessuren auch als Folge der Ingewahrsamnahme darstellen könnte.... :(

Anwalt wäre keine schlechte Idee - das Problem ist, daß Sie den erst mal selbst zahlen müssen, wenn Sie keine Rechtsschutz haben oder Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
ichtig ist halt, daß Sie auf keinen Fall konkrete Beschuldigungen in Bezug auf strafrechtliche Handlungen äußern sollten. Beispiel: "der hat an mir eine Körperverletzung begangen!" - wenn das Gericht dem nicht folgt (dazu unten noch was), dann könnte der Polizist Sie schlimmstenfalls wegen falscher Beschuldigung verklagen. Gewaltausübung (ohne rechtfertigenden Grund) im Amt kann für den nämlich schwerwiegende Konsequenzen haben. Besser ist also einfach nur zu schildern, was passiert ist ("Der hat mich geohrfeigt und mit der Faust gegen meinen Arm geboxt" oder was da auch immer passiert ist).

Das wird nun auch nicht wahrer, je öfter man es schreibt. Selbstverständlich wäre eine Falsche Verdächtigung (im Kontext) auch erfüllt, wenn in dem Sachverhalt keine expliziten Tatbestände genannt werden. Einfach bei der Wahrheit bleiben und man sollte auf der sicheren Seite sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

das Problem ist, daß Sie den erst mal selbst zahlen müssen, wenn Sie keine Rechtsschutz haben oder Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Es gibt im Strafrecht gar keine Prozeßkostenhilfe. Und Rechtsschutz hilft einem da üblicherweise auch nicht weiter...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ach jaa, stimmt ja. Ich vergess' das immer wieder *schäm

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wer ist denn jetzt gefahren? War der Fahrer auch betrunken? Wichtig ist zunächst mal die Erkenntnis, dass eine Straftat nicht deswegen besser wird, weil jemand anderes auch eine begangen hat. Das heißt, selbst wenn der Polizist sich strafbar gemacht hat, ändert das an der Alkoholfahrt und den entsprechenden Konsequenzen nichts.

Wie betrunken waren Sie denn? Wurde eine Blutprobe genommen? Das müsste man erstmal wissen, um festzustellen, ob Ihre Erinnerungen wirklich noch so klar sind, wie Sie es hier schildern.

Körperverletzung im Amt ist eine sehr schwere Straftat (§ 340 StGB ). Dafür riskiert der Beamte seinen Job einschließlich seiner Pensionsansprüche. Es stellt sich in der Tat die Frage, wieso ein Polizist seine Existenz für ein paar ungehobelte Partygänger aufs Spiel setzen sollte, die er überhaupt nicht kennt. Und das alles auch noch vor Zeugen. Insoweit schließe ich mich drkabo ausdrücklich an.

Daher gilt: Wem man am Ende glaubt, wird sich erst herausstellen, wenn alle Zeugen ausgesagt haben. Und ganz egal, ob der Polizist sich strafbar gemacht hat oder nicht. Es ändert nichts an der Trunkenheitsfahrt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
der TE saß auf der Beifahrerseite, ist also nicht selbst gefahren.
Mir fehlt da auch ein bisschen was an Informationen. Die Kontrolle ist eskaliert, soviel ist klar. Aber warum der Beamte so hochgegangen ist erschließt sich mir nicht.
Wurde dem TE eine Blutprobe entnommen? Ergebnis?
Ergebnis des Atemalkoholtests?
Wieso wurde beim Geburtstagskind (auf der Rückbank sitzend wohlgemerkt!) ein Alkotest durchgeführt???


Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Unter Bezugnahme auf den Parallelthread:

Was ist denn da jetzt für Post gekommen? Das wird, nach mehr als einem halben Jahr, ja wohl kaum die erste Ladung zur polizeilichen Vernehmung sein?!

Da in dem anderen Thread von Termin die Rede ist, wird es auch eher nicht die Anklageschrift sein?!

Übrig bleibt dann da eigentlich nur noch die Ladung zur Hauptverhandlung?!

In dem Fall "verschiebt" man entgegen meiner Aussage in dem anderen Thread allerdings wirklich nichts mehr. Allerspätestens nach Erhalt der Anklageschrift wäre es Zeit gewesen, Akteneinsicht zu beantragen und einen Anwalt zu beauftragen.

Jetzt wird es allerhöchste Zeit sich einen Anwalt zu suchen (und den vorherigen Antrag auf eigene Akteneinsicht sein zu lassen), aber eine Terminverschiebung wird es kaum noch geben.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Unter Bezugnahme auf den Parallelthread:

Was ist denn da jetzt für Post gekommen? Das wird, nach mehr als einem halben Jahr, ja wohl kaum die erste Ladung zur polizeilichen Vernehmung sein?!

Da in dem anderen Thread von Termin die Rede ist, wird es auch eher nicht die Anklageschrift sein?!

Übrig bleibt dann da eigentlich nur noch die Ladung zur Hauptverhandlung?!

In dem Fall "verschiebt" man entgegen meiner Aussage in dem anderen Thread allerdings wirklich nichts mehr. Allerspätestens nach Erhalt der Anklageschrift wäre es Zeit gewesen, Akteneinsicht zu beantragen und einen Anwalt zu beauftragen.

Jetzt wird es allerhöchste Zeit sich einen Anwalt zu suchen (und den vorherigen Antrag auf eigene Akteneinsicht sein zu lassen), aber eine Terminverschiebung wird es kaum noch geben.


Ja. Nach über 6 Monaten wurde ich jetzt mit 2 Beifahrern zur Polizei vorgeladen. Warum die anderen beiden Fahrer nicht vorgeladen sind weiß ich nicht. Ich erscheine bei der Polizei und werde Aussage verweigern, mir jedoch das anhören was die Polizei mir über den Vorfall erzählt und mich dementsprechend gezwungenerweise an meinen Anwalt wenden. Der Prozess hat jetzt erst begonnen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
Ja. Nach über 6 Monaten wurde ich jetzt mit 2 Beifahrern zur Polizei vorgeladen.


Alle 3 gleichzeitig? Als Beschuldigte oder als Zeugen?

Zitat (von fb511023-30):
Der Prozess hat jetzt erst begonnen!


Wenn die Sache noch bei der Polizei ist (also im Ermittlungsverfahren) ist überhaupt noch nicht klar, ob es überhaupt einen "Prozess" geben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von fb511023-30):
Ja. Nach über 6 Monaten wurde ich jetzt mit 2 Beifahrern zur Polizei vorgeladen.


Alle 3 gleichzeitig? Als Beschuldigte oder als Zeugen?
Ich muss mich korrigieren, es wurden alle die im Fahrzeug waren zur Zeugenaussage vorgeladen. Der nüchterne Fahrer, ein nüchterner Beifahrer und ein sturzbetrunkener. Ich bin der Beschuldigte.

Zitat (von fb511023-30):
Der Prozess hat jetzt erst begonnen!


Wenn die Sache noch bei der Polizei ist (also im Ermittlungsverfahren) ist überhaupt noch nicht klar, ob es überhaupt einen "Prozess" geben wird.

Nach welchen Kriterien richtet sich der Prozess Beginn ? Nehmen wir an niemand erscheint zur Polizei Vorladung außer mir. Ich höre mir das dort und werde keine Aussage machen egal was kommt.
Besteht die Möglichkeit das es fallen gelassen wird und ab wann/wie kann ich weitere Zeugen zum Gericht einladen ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
Nach welchen Kriterien richtet sich der Prozess Beginn ?


Das was du wahrscheinlich mit "Prozess" meinst, beginnt erst in dem Moment in dem die Staatsanwaltschaft Anklage bei Gericht erhebt oder den Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beantragt bzw. wenn das Gericht diesen erlässt. Egal was von beidem, es würde dir jeweils zugestellt werden (die Anklage oder der Strafbefehl).

Bis dahin handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren (das die Staatsanwaltschaft unter Zuhilfenahme der Polizei) führt. Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende zum Schluss kommt, dass keine Straftat vorliegt oder dass nur eine geringe Schuld vorliegt, wären Einstellungen (§§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO) möglich. Ansonsten macht sie wie oben genannt mit Anklage oder Strafbefehl weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
Ich höre mir das dort und werde keine Aussage machen


Was willst du da hören? Du mußt lediglich darüber informiert werden, welcher Straftat zu bezichtigt wirst. Eine genaue Schilderung, wer bisher was ausgesagt hat, wirst du da nicht bekommen.
D.h. das wird allenfalls so ablaufen: "Was wirft man mir vor?" - "Körperverletzung, ..." - "Wieso denn?" - "Wollen Sie eine Aussage machen?" - "Wieso denn?" - "Wollen Sie die Aussage verweigern?" - "Was soll denn gewesen sein?" - "Sie wollen also keine Aussage machen. Guten Tag."

(D)ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen.

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