Unschuldig der Vergewaltigung bezichtigt

12. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig der Vergewaltigung bezichtigt

Hallo,

ich traf mich vor ein paar Tagen mit einer Bekannten bei ihr zuhause. Wir waren dort allein. Es kam hier zum Geschlechtsakt. Dieser war von beiden Seiten gewünscht, eindeutig erkennbar dadurch, dass die Partnerin den "Anfang" des Geschlechtsaktes vollzogen hat.

Heute morgen wache ich auf und es stehen zwei Beamte der Kripo in meinem Zimmer mit einem Haftbefehl aufgrund einer Vergewaltigung. Diese haben Kleidungsstücke, mein Handy und meine PCs mitgenommen.

Ich komme gerade von der Polizei, insgesamt war das ein Akt von 7 Stunden. Man nahm Fingerabdrücke, man hat Fotos gemacht. Ich verbrachte zwei Stunden in einer Zelle und wurde 3 Stunden lang vernommen und heftigst beschuldigt etc.

Ich fühle mich an der Stelle jetzt schmutzig, da ich etwas bezichtigt werden, das ich nicht getan habe. Ich bin kein "Gewaltmonster" und würde einer Frau niemals Schmerz zufügen.

Während des Geschlechtsakts hatte sie sogar Schmerzen, worauf hin ICH das alles abgebrochen habe. Zum Abschied umarmten wir uns. Wir sprachen später online nochmal und sie sagte genau wie ich dass es schön gewesen wäre. Und jetzt das...?

Ich bin total aufgelöst, ich soll ein Schwerverbrecher sein. Man hat mich auch so behandelt. Ich möchte nicht sagen, es waren die schlimmsten Stunden meines Lebens, aber es geht schon stark in die Richtung.

Aufgrund meiner geordneten Lebensverhältnisse und da ich einen Job habe hat man mich entlassen und keinem Haftrichter für eine Untersuchungshaft vorgeführt.

Aber wie geht es jetzt weiter? Wie stehen denn meine Chancen? Ich weiß, ich denke nur von meiner Position heraus, aber die, mit der ich Geschlechtsverkehr hatte, scheint ja scheinbar "sehr gerissen" zu sein, wenn sie mich schon für sowas anzeigt. Ich meine, sie kann sich doch denken was das für mich heißt. Nicht nur der finanzielle Schaden, auch der psychische Schaden ist jetzt schon da. Die Polizei meinte sie schien bei der Anzeige sehr glaubwürdig und hätte auch allen Freunden davon erzählt. Klar denkt man dann, sie hat furchtbares erlebt, aber wie schaut man auf mich, auf den Angeklagten? Werde ich jetzt wirklich als Verbrecher abgestempelt oder wird wirklich versucht, da was rauszufinden. Wir waren alleine und Zeugen gibt es nicht. Es steht Aussage gegen Aussage. Es war echt hart, wie mir heut die Polizei deren Version aufgetischt hat und ich weiß, es ist alles gelogen, doch die denken alle ich würde Lügen.

Was soll ich jetzt tun? Wie schätzt ihr die Situation ein?

Eine weitere Frage ist der Kostenaspekt. Ich bin weiß gott nicht reich und habe nich viel Speck angefuttert, sprich ich habe nich viel Geld auf dem Konto. Stimmt es, dass man sich bei der Staatsanwaltschaft irgendeinen Schein holen kann, mit dem man dann zum Rechtsanwalt geht und dieser dann entscheidet, ob er den annimmt. In dem Fall werden die Kosten dann vom Staat übernommen. Ist das richtig? Oder nur ein Gerücht? Wenn ja, wie heißt dieser Schein?

Ein weiterer Aspekt ist auch noch, dass ich z.Zt. in Sachen Job in der Probezeit bin. Ich kann deswegen ja wohl kaum sagen, dass ich jetzt angezeigt wurde etc. Ich könnte mir gut vorstellen, dass mein Arbeitgeber dann denkt, der is dann jetzt öfters nicht da wegen der Geschichte, dann kündigen wir ihm besser. Was soll ich da machen? Urlaub? Krankmeldung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das mit der Anzeige public machen sollte.

Eine weitere Frage: Ich habe für nächste Woche Urlaub gebucht, es geht ins Ausland (Spanien um genau zu sein). Darf ich dahin fliegen oder nicht? Man hatte mir auf dem Präsidium nichts gesagt.

Naja, ich hoffe hier auf schnellen Rat.

Vielen Dank im voraus.

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58 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Alles sehr merkwürdig.

Einerseits stellt sich die Frage, warum die Frau Sie angezeigt hat, wenn doch alles einvernehmlich war (im Übrigen ist es ja auch nicht so, daß nur weil die Frau "begonnen" hat, sie auch "den Rest wollte" Vielleicht wollte sie plötzlich nicht mehr -aus welchem Grund auch immer-) Auch ein Motiv scheint sie ja kaum zu haben.

Andererseits ist natürl. alles möglich, und Sie wären nicht der erste, der unschuldig verdächtigt wird.

Das ist jedenfalls ein schwerer Vorwurf, der -im Falle einer Verurteilung- mit min. 1 Jahr Haft bestraft wird.

Deswegen haben Sie auch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger [§ 140(1) StPO ]

Und den sollten Sie sich schnellstens suchen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Sie wollte es, auch danach. Nach einiger Zeit hatte sie wohl Schmerzen beim Geschlechtsakt. Ich fragte darauf hin was los sei, sie meinte es wär nichts, aber ihr Blick sagte was anderes und dann habe ICH aufgehört.

Heute morgen wache ich auf, der erste Gedanke gehört dieser Sache. Ich denke, ich werde jetzt viele Monate lang mit diesem Gedanken aufwachen, und das ist weiß Gott eine arge Belastung für mich. Ich kann nur hoffen, dass die Wahrheit schnellstmöglich ans Tageslicht kommt oder sie zur Vernunft kommt und ihre Anzeige zurückzieht.

Sie sagen ich habe Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Was heißt das genau? Ist das auf die Kosten bezogen, dass diese übernommen werden vom Staat oder wie darf ich das verstehen?

MfG

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ist das auf die Kosten bezogen, dass diese übernommen werden vom Staat oder wie darf ich das verstehen?

Genau

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Wir sprachen später online nochmal und sie sagte genau wie ich dass es schön gewesen wäre. Und jetzt das...?

Können sie das belegen?

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich meine, wenn diese Diskussion in die Richtung weiterläuft, dann sollten wir ganz ernsthaft überlegen, ob wir nicht die in Gesundheitswesen bewährten Formulare der "Einwilligung in die Behandlung" mit Aufklärung über Behandlungsablauf, Nebenwirkungen und Risiken (z.B. Körperverletzung bei invasiven Verfahren - straffrei bei Einwiligun - s.a. neuestes BGH-Urteil zum Sadosex) auch bei unseren Hormonaktivitäten generell einsetzen sollten.

Dann brauchen wir nämlich nur noch zu beurteilen, ob die Einwilligung wirksam und formvollendet war...

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@Cyberfahnder
Naja belegen muß das die Polizei. Sie hat dies in einer Chatnachricht geschrieben, wo das entsprechend in einer History "geloggt" wird. Wenn die bei der Polizei sich das Programm anschauen sollten sie dasnachvollziehen können.

@WolfgangL
Deinen Beitrag verstehe ich nicht so ganz.

MfG

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Danielbraun,

der war auch nicht primär für Dich gedacht, sondern als Randnotiz für Juristen. Und hierzu noch eine Anmerkung:
Wir haben ja in den letzten Jahrzehnten den Einstieg in den Straftatbestand der Vergewaltigung ja wesentlich heruntergeschraubt und die Strafkonsequenzen hochgepuscht. Und nun sollte man überlegen, wie man damit rechtsstaatlich umgeht und wie man ggf. klare Regeln schafft, die auch praktikabel sind.
Denn es kann ja nicht sein, daß allein das Mittragen eines Tatwerkzeuges zum Tatverdacht ausreicht.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#8
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, okay. Komme dem Thema trotzdem nicht so ganz nach.

Meinst du mit Tatwerkzeug das sogenannte "beste Stück des Mannes"? Ich hoffe nur, dass die Wahrheit rauskommt.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Cyberfahnder
Naja belegen muß das die Polizei.


Das ist schon klar, aber es liegt ja in Ihrem Interesse, daß das gelingt. Insofern meinte Cyberfahnder, ob Sie z.B. irgendwelche e-mails incl. header gespeichert haben, die Sie der Polizei zur Verfügung stellen könnten. das wäre zumindest ein kleines Indiz.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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#10
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker

Hallo.

Zum chatten habe ich eine Messenger-Applikation genutzt. Hier wird der Text automatisch gespeichert und kann über die History nachgelesen werden. Das ist das einzigste, was für mich spricht, neben den Knutschflecken. Ansonsten bin ich den Ermittlungen der Polizei ausgesetzt. Ich ringe mich damit mein Vertrauen in die Polizei zu behalten und hoffe, dass sie Wahrheit aufdecken.

Schönen Abend noch.

Gruss

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Knutschflecke sind wertlos, als Beweis. Die könnten von sonstwem stammen, oder von vor der "Vergewaltigung" stammen...

Die chatprotokolle allerdings sind nicht schlecht. Weiß die Polizei davon?

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#12
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja da habe ich in der Vernehmung explizit drauf hingewiesen. Ich hoffe die Polizei wird das entsprechend verwerten.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

ein Anspruch auf einen Pflichtverteidger besteht IMHO erst ab der Anklageerhebung.
Ob Sie nach Spanien fahren dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Haftbefehl aufgehoben oder nur außer Vollzug gesetzt wurde. Übrigens verstehe ich nicht, wieso Sie keinem Haftrichter vorgeführt wurden. Wenn die Polizei einen Haftbefehl hatte, hätte man Sie in jedem Falle einem Haftrichter vorführen müssen. Schließlich kann die Polizei nicht aus eigenem Entschluß Haftbefehle aufheben.

Gruß vom mümmel

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

aus Pflichtverteidiger FAQ:

Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Aber: Nach einer Auffassung soll dies nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft möglich sein. Ein Antrag des Beschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens soll demzufolge als Anregung an die Staatsanwaltschaft aufgefasst werden, einen Antrag ihrerseits zu stellen.
Für die vorzugswürdigere und dem Gesetzeswortlaut gerecht werdende Meinung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch auf Antrag des Beschuldigten bereits während des Vorverfahrens möglich. Der BGH (BGH, NJW 2000, 3505) hat jüngst entschieden, daß dann, wenn abzusehen ist, das im gerichtlichen Verfahren ein Pflichtverteidiger notwendig sein wird, demjenigen Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, schon im Ermittlungsverfahren vor einer zum Zwecke der Beweissicherung durchzuführenden Vernehmung des zentralen Belastungszeugen ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn der Beschuldigte von der Anwesenheit bei dieser Vernehmung ausgeschlossen ist. Wird die Vernehmung gleichwohl ohne einen Verteidiger durchgeführt, mindert dies den Beweiswert der Zeugenaussage ganz beträchtlich.


Zum Haftbefehl:

Es kommt schon vor, daß der Haftrichter der Polizei einen Haftbefehl übergibt, und es in deren ermessen stellt -abhängig vom Verlauf der Vernehmung-, davon Gebrauch zu machen (oder nicht). Es findet nach Abschluß der Vernehmung eine telefonische Rücksprache zwischen Polizei, StA, Richter statt, wie weiter vorgegangen werden soll. (Entlassung oder Vorführung). Inwieweit das mit der StPO vereinbar ist, weiß ich so nicht, aber in der Praxis ist das nicht selten.


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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Gehe davon aus, daß das kein Haftbefehl war sondern nur ein Durchsuchungsbeschluß. Und eine vorläufige Festnahme.
Ich würde aber trotzdem raten, vor Antritt eines Spanien-Urlaubes mal vorher die Staatsanwaltschaft zu informieren. Könnte sonst wirklich ein Haftbefehl werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#16
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Haftbefehl

Die Polizei darf nicht aus eigener Kompetenz davon absehen, einen Haftbefehl zu vollstrecken. Dies darf nur die Staatsanwaltschaft, die dann auch die Außervollzugsetzung oder Aufhebung des Haftbefehls beim Amtsgericht beantragen muss.

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"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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#17
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich habe ein ziemlich ähnliches Problem, mit dem ich mich nun schon seit Dezember 2003 herumschlage. Ich bin mit einem Freund zusammen der sexuellen Nötigung angeklagt und die ganze Sache ist so wahnsinnig aufgepusht worden, das mittlerweile eine komplette Verwandschaft zerüttet ist (plus einiger Freundschaften), imense Kosten entstanden sind und eine Menge Zukunftspläne geplatzt sind(mein Stipendium für mein Auslandssemester kann ich knicken, da ich kein Visum für die USA erhalte, wenn ich verurteilt werde). Und die Hauptverhandlung steht noch aus!
Zunächst dachte ich auch, das alles völlig haltlos wäre, aber da es keine direkten Zeugen gibt (wir waren zu dritt auf einer Toilette) sieht das alles nicht so rosig aus. Sie hat auch ihrer Freundin und ihrer Mutter eine wilde Geschichte erzählt, es gibt jedoch auch Zeugenaussagen, die uns entlasten. Alles kommt nun auf den Verlauf der Hauptverhandlung an.
Ich kann dir leider keinen Mut machen, und du wirst wahrscheinlich demnächst nicht nur mit dem Gedanken aufwachen, sondern wegen dem Gedanken nicht mal Einschlafen können.
Was ich dir aber nahelegen kann ist Folgendes: Such dir schnellstens einen Anwalt, las ihn dir als Pflichtverteidiger beiordnen (er wird trotzdem noch ein Honorar verlangen, bei mir 500,- EUR bis zur Hauptverhandlung, danach weiteres Honorar) und las ihn die Akten besorgen! Mir hat es sehr viel Ungewissheit genommen, nachdem ich erstmal gesehen habe, was genau ausgesagt wurde. Dann überleg was dir weiterhelfen kann und denk daran, das dein Anwalt den Sachverhalt nur durch deine Erzählung und die Aussagen kennt, führe ihm alle Kleinigkeiten vor Auge, die dich irgendwie entlasten könnten! (Kannst du irgendwie bezeugen, wie lange ihr alleine wart, wann sie gekommen, wann gegangen ist? Hat jemand zwischendurch angerufen? Las auf jeden Fall das Chatlog sicherstellen! Überprüfe Ihre Aussage genauestens auf Unstimmigkeiten! (Ich habe zum Beispiel durch Prüfen der Aussagen entdeckt, das sich die Klägerin in Widersprüche verstrickt hat, was ihr Verhatlen nach der Tat betrifft)...Dann baue mit deinem Anwalt eine Strategie auf.
Eine kleine Hoffnung muss ich dir nehmen: Sie kann diese Anzeige nicht mehr zurückziehen, die Staatsanwaltschaft muß bei Bekanntwerden ermitteln, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt. Dies können dir wahrscheinlich die Experten hier genauestens erklären.
Ich habe die Verhandlung nun erstmal verdrängt, und konzentriere mich auf mein Studium, aber habe ich immer diesen Hammer im Hinterkopf.
Was mir aber am meisten von allen geholfen hat ist dieses Forum. Besonders !Streetworker! aka BOB hat mir soviel Mut gemacht, das ich mittlerweile aus meinem Schneckenhaus rausgekrochen bin, und der Verhandlung mit gradem Rücken entgegensehen kann! Du bist unschuldig und wenn du bei der Wahrheit bleibst merkt dies auch der Richter. Ich wünsche dir verdammt viel Glück für den weiteren Verlauf. Bis zur Verhandlung wird es noch einige Monate dauern, also bist du dann wahrscheinlihc schon aus der Probezeit raus, wenn du dir für die Verhandlung freinehmen musst...

P.S.: Kontaktiere nicht die Klägerin! Für eine Aussprache ist es zu spät, jetzt könnte es dir als Drohung oder Beeinflussung ausgelegt werden!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hi, StR.

Wie sieht es denn aus bei Dir?Hast Du schon einen Hauptverhandlungstermin ?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#19
 Von 
danielbraun
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@StR

Hallo,

erstmal danke für deine Antwort. Ich habe heute einen Anwaltstermin, mal schauen, wie das kommt. Ich war heut morgen bei meiner Ärztin. Sie war ziemlich schockiert. Aber sie hat schon viele Frauen gesehen, die vergewaltigt wurden und glaubt nicht daran, was die sagt (auf jeden Fall hat es meine Psyche etwas "gepusht"). Sie hat sich auch bereit erklärt, die Daten auf Ihrem PC über mich der Polizei zur Verfügung zu stellen (ich gehe jetzt glaube ich seit 12 jahren zu ihr).

Mich würde es interessieren, wie verarbeitest du das alles? Schwebt dir alles nach wie vor jederzeit im Kopf vor, oder gibt es mittlerweile Zeiträume, wo deine Gedanken "frei" sind?

Danke und gruss

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#20
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi
Das Verarbeiten einer solchen Sache, ist nicht wirklich einfach.... Mir hängt das noch nach obwohl es seid letztem Jahr vorbei ist. Trotzdem erwische ich mich immer wieder dabei wie ich drüber nach denke. Nervous werde, wenn der Freund der anzeigenstellerin der das ganze ins rollen gebracht hat an mir vorbei föhrt. Das ich die Tanke meide, wo ihr mutter arbeite und auch allgemein in bezug etwas mehr "aufpasse" usw usw.
Ansonsten kann ich den anderen echt nur zustimmen alles was du am pc hast oder schriftlich aufheben. Wenn sie nach der Vergawaltigung noch kontakt mit dir hatte und da das belegegn kannst (beispiel: sie war bei dir, eis essen oder so) ist das sicherlich auch nicht zu deinem nachteil ( wer geht mit seinem "vergewaltiger freiwillig eis esse??) Auch E-Mail oder Chat angeben und auf heben. Bei mir hat damals die Kripo den Pc abgeholt. besser ich habe ihn hingebracht. War doof weil ich keinen hatte, hat mir aber in der Verhandlung sehr sehr viel gebracht weil die kripo die E-mails ausgewerten konnte. Ansonsten ist jede unstimmigkeit die sie hat für dich nützlich. Überleg dir am besten mit deienm anwalt was du sagst und bleib dabei. Je mehr sie durch einander wirft ist für dich gut. Davon ab muß man dir die Tat nachweisen. Deine Schuld muß bewiesen sein. Laß dich nicht alzu sehr verrückt machen. Ansonsten kann ich STR nur zustimmen. In diesem Forum bekommt man wirklich wieder etwas mut gemacht und sieht nicht mehr alles so dunkel. Dein anwalt sollte den rest dazu tun.
Wünsche dir viel glück
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

@ Streetworker: Bis jetzt gibt es noch nichts Neues, weder einen Termin zur Hauptverhandlung, noch das mein Freund (also der vermeintliche Mittäter) eine Vorladung bekommen hat.

@Daniel:

Also da ich im Moment sehr viel um die Ohren hab gibt es schon oft Momente in denen ich mal nicht dran denke, aber es gibt einfach zu viele Sachen die einen damit konfrontieren. Die Cousine des Mädchens ist z.B. die Freundinn eines sehr guten Kumpels von mir. Auch wenn man im Fehrnsehen etc etwas von Sexualstraftaten hört sieht man sich selber plötzlich auf der anderen Seite...Naja, aber wie gesagt: Im Moment ist erstmal Ruhe, aber der Termin zur Hauptverhandlung wird kommen und dann sind auch bei mir wieder schlaflose Nächte angesagt. Das schlimmste ist das Warten, am liebsten will ich die Sache sofort klären, egal was bei rauskommt...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

OT zum Ursprungsposting:

Wenn die Beschuldigung unberechtigt ist, ist das natürlich der Hammer.

Was mich immer wieder amüsiert:
Ich bin so fürcherlich arm, besitze keinen Cent, kann mir daher keinen Anwalt leisten, das soll gefälligst die Allgemeinheit zahlen... Äh, und: Nächste Woche fliege ich nach Spanien. Gibt's damit Probleme? ;-)

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bear

Ok, so herum betrachtet hört es sich für dich evtl. amüsant an.

Aber nun stell dir mal vor, du hättest einen Urlaub gebucht, für den du vielleicht sehr lange gearbeitet hast und auf den du dich wahnsinnig freust. Dann kommt aus heiterem Himmel so ein Ding auf dich zu. Was mit mal eben 100 Euro zahlen garantiert nicht aus der Welt ist. Würdest DU dann erstmal dein soziales Denken anschmeißen und dir denken "Ach, wofür den Pflichtverteidiger nehmen? Zahl ich lieber selber, dann muss der Staat nicht dafür gradestehen!"?
Würdest du dir denken "Ach ich hab zwar nix gemacht, aber bis das alles bewiesen ist (oder auch nicht) zahl ich mal kräftig und spar dann erstmal bis zur Gerichtsverhanldung (was schnell ein Jahr wird) an allem was Spaß machen könnte!"

Sorry für die etwas bissige Art, aber ich gehöre auch zu den Leuten dich sich nicht mehr über solche Postings amüsieren können, sondern über die sich amüsiert wird.
"Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" zählt auf einmal nicht mehr viel. Postings wie deines suggerieren eher dass man sich schuldig fühlen muss, bis die Unschuld bewiesen ist...

-- Editiert von StR am 21.06.2004 01:01:36

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#24
 Von 
Nomax2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe die glaube ich schlimmste Nacht meines Lebens hinter mir. Aber ich fange am besten mal vorne an. Gestern Abend schreibt mich meine Ex in einem Chat an. Obwohl ich die Beziehung beendet habe, unter anderem weil sie permanent Unwahrheiten verbreitet, versucht sie doch immer wieder mit mir in Kontakt zu treten. Sie wartet vor meiner Haustür um mich zu sehen, sie schreibt mich immer wieder an. Naja, auf jeden Fall begann das Gespräch von ihrer Seite aus, nachdem sie mir vorher schon eine Mitteilung geschrieben hatte, nach dem motto sie hätte einen neuen, den sie aber nie so lieben würde wie mich. Zumindest war ich nicht wirklich gut auf sie zu sprechen gestern. Dann will sie mir weiß machen das sie Schwanger sei, als sie aber merkt das das nicht zieht (zwei Schwangerschaftstest in der Beziehung + Blutungen sprechen dagegen) behauptet sie auf einmal ich hätte sie letzte Woche vergewaltigt. Da gab es nochmal ein treffen unter Erwachsenen. Es war alles einvernehmlich, aber auf einmal soll es gegen ihren willen gewesen sein. Was kann ich tun? So weit ich weiß ist es zumindest bisher noch nicht zur Anzeige gekommen, oder ich weiß nur noch nichts davon. Auf der anderen Seite nutze ich auf meinem PC ein Programm welches ALLE aktivitäten protokolliert (in form von Screenshots und auch alle Tastenanschläge).Aus dem geht eindeutig und unmissverständlich hervor das sie sich mit mir treffen wollte. Desweiteren ist auch das gespräch danach, sprich als sie wieder zuhause war dokumentiert.Aus dem geht hervor das sie sich sogar weitere male zum Geschlechtsverkehr treffen wollte (welche Frau macht das bitte schon wenn sie Vergewaltigt wurde).Ich habe alle Daten auf PC und auf CD-Rom gesichert.
Wie soll ich mich nun verhalten. Die füße still halten, von der Dokumentation nichts sagen (wobei sie es wissen müsste) und abwarten was passiert. Oder soll ich von meiner Seite aus gleich in die Offensive gehen und zur Polizei rennen wegen Verunglimpfung?
Ich weiß nur die Frau ist Krankhaft verliebt und ihr ist jedes Mittel recht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
Chris

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@StR:

Nirgendwo habe ich auch nur angedeutet, daß ich den Ursprungsposter für schuldig halte. ist jemand, der für seinen Anwalt selber aufkommt, automatisch schuldig? Ich habe auch nicht gesagt, daß ich ihm seinen Urlaub nicht gönne.

Was mich stört ist nur die gewohnheitsmäßige und selbstverständliche Inanspruchnahme des Staates (= Steuerzahler). Man kann unschuldig in ein juristisches Verfahren kommen, so daß man einen Anwalt braucht. Jederzeit kann mein Auto kaputtgehen, daran bin ich auch unschuldig. Ich kann auch eine Kontaktlinse verlieren, ohne was dafür zu können.

Zum konkreten Fall hier: Die Steuerzahler, von denen sich viele gar keine Flugreise leisten können, können auch nichts dafür. Für solche Lebensrisiken hat man ein paar Kröten auf der hohen Kante, auch wenn man dafür einmal weniger in Urlaub fahren konnte. Aus Deiner Sicht sicher spießig und schön dumm, denn zum Zahlen hat man ja die Allgemeinheit.

Das hat mit schuldig oder nicht nicht das geringste zu tun.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Nomax: Ich würde erst mal abwarten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bear
Hmm, bevor das hier zur Grundsatzdiskussion wird gebe ich dir gerne in dem Punkt recht, dass man sich den Anwalt teilweise auch selber abknappsen kann, wenn man ansonsten auch hätte in Urlaub fliegen können. Diese Ansicht finde ich auch nicht spießig sondern fair.

Du widersprichst dir aber selber wenn du sagst, das sich viele Steuerzahler nichtmal eine Flugreise leisten können, aber man sollte auch etwas für Lebensrisiken auf der hohen Kante haben. Wenn du nichts hast, was packst du dann auf die Hohe Kante?

Mal ganz nebenbei: Ich habe nichts auf der hohen Kante, da ich Student ohne nennenswertes Einkommen bin. Ich befinde mich zur Zeit in einem Verfahren und habe durch einen Anwalt als Pflichtverteidiger gerade mal ca. 120 EUR von bisher 750 EUR gespart (oder um es mit deinen Worten auszudrücken: Auf den Steuerzahler, zu welchen ich mich auch noch bis vor einem Jahr gezählt habe, abgewälzt).

Und um mal zum Thema zurück zu kommen: Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass du ihn für schuldig hälst, sondern dass du von ihm erwartest das er sich für schuldig halten soll. (Da im Falle seiner Unschuld die Kosten von der Klägerin getragen werden, warum also nicht in Urlaub fahren, wenn man den Staat höchstens leihweise beansprucht im Falle eines Freispruchs?) Ich fand es einfach ein wenig daneben, sich darüber zu amüsieren, das er versucht irgendwie heil aus der Sache rauszukommen und nun erstmal nach dem Strohhalm PV greift. Ich glaube es gibt wenig Leute die nicht auch zunächst versuchen würden so billig wie möglich da rauszukommen. Egal aus welcher Schicht, egal aus welchem Land, egal wie "hoch" die Kante des jeweiligen ist. Vielleicht zählst du nicht dazu, aber der Großteil der Menschheit denkt nunmal so egoistisch. Aber mal ganz ehrlich: Kannst du den ersten Stein werfen, wenn es darum geht niemals Leistungen beansprucht zu haben, die dir nicht zu 100% zustanden, bzw. ohne die du auch hättest auskommen können?

@Daniel: Wäre fein, wenn du uns auf dem Laufendem hälst!

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#28
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

So jetzt mal Tacheles und aus Frauensicht folgende Anmerkungen:
-niemand zeigt jemanden wegen Vergewaltigung ohne Grund an
-du sagst, dass die Frau beim "einvernehmlichen Geschlechtsakt" "Schmerzen" hatte. Wie auch immer. Vermutlich resultieren daraus aber auch sichtbare Verletzungen an den entsprechenden Stellen, die gegen Dich sprechen
-die Chatprotokolle sind wertlos, weil unwichtig ist, wie sich die Frau dir gegenüber geäußert hat. Es könnte ja auch aus Angst geschehen sein.
-auf dich kommt Ärger zu. Richter sehen so etwas sehr streng und glauben -zu Recht- eher der Frau
-ich würde meine Kröten zusammenkratzen und einen richtigen Verteidiger nehmen. Ich verweise auf die Motivation von Pflichtverteidigern.... Zudem brauchst Du einen guten Anwalt, der ggf. die Glaubwürdigkeit der Frau erschüttert (wechselnde Sexualpartner, psychisch labil, verlogen - das Übliche halt..... :-()
Ich würde auch zu einer ANWÄLTIN raten. Mit einer Frau hat man da häufig bessere Karten (s. andreas Türck)
-"viel Glück" werde ich Dir nicht wünschen, weil ich mir hier kein Urteil bilden konnte

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)

Zu unterstellen, dass ein Pflichtverteidiger ohne Motivation arbeitet ist falsch. Wichtig ist vielmehr, dass man zu seinem Verteidiger offen ist und von Anfang an zusammenarbeitet. Dies gilt sowohl für den Pflichtverteidiger als auch für den Wahlverteidiger. Eines am Rande, auch ein Fachanwalt für Strafrecht bietet nicht automatisch ein besseres Urteil bzw. eine bessere Verteidigung. Falls man sich einen Anwalt nimmt, sollte man diesen fragen ob er Strafrecht macht insbesondere auch Sexualstrafrecht. Mann oder Frau spielt keine Rolle. Anwälte sind durchaus bereit auf Ratenzahlungen einzugehen.


MfG
LoFi

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

@ ebay-girl

Ich lese dieses Forum schon ziemlich lange, nur heute sehe ich mich fast genötigt, zum ersten Mal eine Nachricht zu verfassen.

"-niemand zeigt jemanden wegen Vergewaltigung ohne Grund an"

ebay-girl, das war der mit Abstand dümmste Spruch, den ich hier jemals gelesen habe.

Bei mir im Freundeskreis ist dieser Fall schon zwei Mal aufgetreten, dass die Ex-Mädels es auch "Rache" gemacht haben. Es aber zum Glück geklärt werden konnte. Also schreibe nicht einen solchen Blödsinn!

Was mich in solchen Fällen sehr ärgert, ist die Tatsache, dass der Staatsanwalt gegen diese Frauen nicht mit der gleichen Kraft angeht, die er gegen einen Vergewaltiger eingesetzt hätte. Diese Frauen nehmen schließlich mutwillig in Kauf, dass jemand unschuldig verurteilt wird.

Wieso bekommen diese Frauen nicht die Strafe, die ein Vergewaltiger bekommen hätte oder zumindest eine sehr empfindliche Strafe (auf jeden Fall Haft)? Das würde solche minderbemittelten Frauen vielleicht von so einem Schwachsinn abhalten.

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