Unschuldig oder Ladendiebstahl ?

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Frederik94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig oder Ladendiebstahl ?

Also ich ging zum real-Markt, da ich für mein Fahrrad Drahtbremsen und eine Lampe kaufen wollte ebenfalls wollte ich Pfandflaschen abgeben.
Ich fragte einen Angestellten wo man die Pfandflaschen abgeben kann, er meinte im Getränkemarkt außer des Geschäfts.
Da ich unter Zeitdruck stand, wollte ich die Flaschen an der Kasse abgeben, doch das ging nicht.
Das Pfandgeld habe ich für den Artikel gebraucht.
Deshalb legte ich die Waren weg und ging zum Pfandflaschenautomaten und gab die Flaschen ab.
Als ich raus ging, hielt ein Mann, der sich als ein Ladendetektiv ausgab mich an und verlangte, dass ich meine Tasche öffnen solle.
Anschließend nahm er die Drahtbremsen raus.
Mir war nicht bewusst gewesen, dass die sich noch im meiner Tasche befanden.
Ich war an dem Zeitpunkt sehr geschockt.
Anscheinend war der Zeitdruck die Ursache, weshalb es mir nicht bewusst war.

Nächste Woche muss ich zur Polizei und habe Angst, dass sie das Geschehen von meiner Perspektive aus nicht glauben.

Wie sieht Ihr es ?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119992 Beiträge, 39812x hilfreich)

Nun, bereits in dem Moment in dem du die Teile in deine Taschen gesteckt hast, warst du schon im roten Bereich.


Ansonsten sind die Akten voll von versehentlich reingrutschen/vergessenen Artikeln.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

In der recht detaillierten Schilderung taucht auch irgends das Einstecken der Bremsen auf - sie sind einfach plötzlich in der Tasche... Dem TE sei gesagt: Wenn Sie nicht vorbestraft sind, besteht zumindest die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

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#3
 Von 
Frederik94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aritkeln hatte ich in die tasche gesteckt als ich die flasche aus der tasche rausgeholt habe. Ich wollte von dem angestellten wissen ob man die abgeben kann.


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#4
 Von 
Frederik94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war heute bei der polizeiliche Vorladung, was kommt danach ? Muss ich trotzdem zur Staatsanwalt wenn der Fall wegen geringfügiger "diebstahl" (unter 10 euro) eingestellt wird oder muss ich bei der entscheidung meiner strafe dabei sein bzw. beim staatsanwalt?


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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Muss ich trotzdem zur Staatsanwalt wenn der Fall wegen geringfügiger "diebstahl" (unter 10 euro) eingestellt wird oder muss ich bei der entscheidung meiner strafe dabei sein bzw. beim staatsanwalt?


Nein - kommt schriftlich!

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#6
 Von 
Frederik94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wisst ihr wann der brief von dem staatsanwalt kommt? Da ich seit Monaten ein Flug nach Amerika gebucht habe, wollte ich wissen wann der brief kommt. Für alle Fällen falls ich doch eingeladen werde.

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#7
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

"Zur Staatsanwaltschaft" müssen sie überhaupt nicht. Falls es eine Verhandlung (beim zuständigen Amtsgericht) gibt, werden sie rechtzeitig eine entsprechende Ladung erhalten. Sollte sich dieser Termin zufällig mit der bereits gebuchten Amerikareise decken, dürfte auch eine Terminverschiebung drin sein.

Kann ich aus ihrem Benutzernamen schließen, dass sie noch Heranwachsender sind oder (zur Tatzeit) Jugendlicher waren? Das steigert die Chancen auf eine Verhandlung, sollte aber nichts an der Möglichkeit, den Termin Reisegerecht zu legen, ändern.

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