Unschuldig zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt Entschädigung?

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511064-64
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt Entschädigung?

Mal angenommen ein 17 jähriger wird wegen einer Straftat vom Gericht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verueteilt. Ein halbes Jahr später stellt sich dann herraus das dieser unschuldig ist. Wie würden dann die schon geleisteten gemeinnützigen Arbeitsstunden vergütet werden? Mit dem Mindestlohn oder vlt sogar noch höher?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Ein halbes Jahr später stellt sich dann herraus das dieser unschuldig ist.


Wie (in welcher Form) wurde die Unschuld denn gerichtlich festgestellt?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.08.2019 00:39

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#2
 Von 
cf0x
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider hat sich der TE noch nicht zurück gemeldet. Ich finde aber die Frage grundsätzlich sehr interessant. Vielleicht lässt sich diese ja allgemein beantworten?

Wird eine zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Person in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, dann erhält sie ja 25,- Eur pro Tag abzüglich Verpflegung und Unterbringung.

Wie würde jemand entschädigt werden, der Sozialstunden geleistet hat?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Möglicherweise gar nicht, vgl. OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02 .

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Noch in Ergänzung: es gibt nicht nur den Kostensatz pro Tag in der JVA, es gibt wesentlich mehr, hier greift nämlich das Schadensrecht nach dem BGB zusätzlich. Und da kann einiges zusammen kommen. Der letzte Fall, der da über meinen Schreibtisch gewandert ist (schon einige Jahre her, aber trotzdem): knapp zwei Jahre U-Haft, dann Freispruch, US-Beamter, entlassen, der Entschädigungsbetrag war im mittleren 6-stelligen Bereich.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
hier greift nämlich das Schadensrecht nach dem BGB zusätzlich


Gegen wen würde sich die Forderung denn richten? Gegen den Staat der ein Urteil gesprochen und wieder aufgehoben hat, oder gegen den "wirklichen" Täter sofern dieser rechtskräftig verurteilt wird?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Gegen den Staat

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