Mal angenommen ein 17 jähriger wird wegen einer Straftat vom Gericht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verueteilt. Ein halbes Jahr später stellt sich dann herraus das dieser unschuldig ist. Wie würden dann die schon geleisteten gemeinnützigen Arbeitsstunden vergütet werden? Mit dem Mindestlohn oder vlt sogar noch höher?
Unschuldig zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt Entschädigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Ein halbes Jahr später stellt sich dann herraus das dieser unschuldig ist.
Wie (in welcher Form) wurde die Unschuld denn gerichtlich festgestellt?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.08.2019 00:39
Leider hat sich der TE noch nicht zurück gemeldet. Ich finde aber die Frage grundsätzlich sehr interessant. Vielleicht lässt sich diese ja allgemein beantworten?
Wird eine zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Person in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, dann erhält sie ja 25,- Eur pro Tag abzüglich Verpflegung und Unterbringung.
Wie würde jemand entschädigt werden, der Sozialstunden geleistet hat?
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Möglicherweise gar nicht, vgl. OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02
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Noch in Ergänzung: es gibt nicht nur den Kostensatz pro Tag in der JVA, es gibt wesentlich mehr, hier greift nämlich das Schadensrecht nach dem BGB zusätzlich. Und da kann einiges zusammen kommen. Der letzte Fall, der da über meinen Schreibtisch gewandert ist (schon einige Jahre her, aber trotzdem): knapp zwei Jahre U-Haft, dann Freispruch, US-Beamter, entlassen, der Entschädigungsbetrag war im mittleren 6-stelligen Bereich.
wirdwerden
Zitathier greift nämlich das Schadensrecht nach dem BGB zusätzlich :
Gegen wen würde sich die Forderung denn richten? Gegen den Staat der ein Urteil gesprochen und wieder aufgehoben hat, oder gegen den "wirklichen" Täter sofern dieser rechtskräftig verurteilt wird?
Gegen den Staat
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