Untätige Staatsanwaltschaft, was tun

17. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Untätige Staatsanwaltschaft, was tun

Im Jahr 2004 hetzt A verläumderisch gegen B mit falschen finanziellen heißen informationen, wobei B dadurch enorme finanzielle Probleme bekommt.
B erfährt im April 2005 durch Zufall aus 2 Quellen davon. Diese beiden Zeugen geben dem B das ganze auch schriftlich. B erstattet im April 2005 Anzeige gegen A wegen Verleumdung und übler Nachrede. Im August 2005 befragt die Polizei die Zeugen, die alles bestätigen und A, der die Aussage verweigert.
Die Akte geht zur Staatsanwaltschaft und seitdem bis heute ist Ruhe. B schreibt im April die Staatsanwaltschaft an und fragt nach dem Stand des Vefahrens, erhält jedoch keine Antwort.
Frage : Ist das normal, daß Fälle solange unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft liegen, obwohl der Tatbestand ganz klar ist ?
Was kann B tun, damit die ganze Sache nicht so lange dort unbearbeitet liegt, bis alles verjährt ist ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Kann es sein und seien Sie versichert, daß ich Ihnen nicht zu nahe treten möchte, daß allein(!) Sie die Sach- und Rechtslage als eindeutig oder wie Sie schreiben `klar´ ansehen?

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Seit der Anzeige sind noch nicht einmal anderhalb Jahre vergangen, die Tat verjährt aber, wenn es zu keinen weiteren Unterbrechungen der Verfolgungsverjährung kommt (zum Beispiel durch eine Anklageerhebung) nach Ihren Angaben erst im August 2008. Wenn von einer Anzeige bis zu einer Anklageerhebung anderthalb Jahre vergehen, ist das noch nicht einmal unbedingt ungewöhnlich lang. Im übrigen handelt es sich bei Verleumdung oder übler Nachrede ja um Privatklagedelikte, die Tatsache, dass das Verfahren nicht arbeitssparend auf den Privatklageweg verwiesen und eingestellt wurde, würde ich schon als Beleg dafür werten, dass die Vorwürfe schon als ernstzunehmend eingeschätzt werden.

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