Untauglicher Versuch

31. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
weezl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untauglicher Versuch

Ist es ein untauglicher Versuch, wenn man davon ausgeht jmd. steht z.B. an einer Hausecke, man auf diese Hausecke zielt, sich derjenige aber gar nicht dort befindet, obwohl man davon ausgehen konnte?

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß Weezl

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dieses kann man u.U. als untauglichen Versuch ansehen wenn weitere Umstände hinzukommen. Jedoch muss man wissen, warum der Täter auf die Mauer zielt, wenn noch keiner zu sehen ist. Denn einfach auf eine Mauer zielen um jemanden zu töten, der nicht zu sehen ist, das macht keiner.

Das Gericht kann von Strafe absehen oder die Strafe mildern, wenn der Täter "aus groben Unverstand" verkannt hat, dass seine Tat wegen Untauglichkeit des Objekts oder des Mittels "überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte". Grober Unverstand bedeutet eine völlig abwegige Vostellung von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
weezl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag!

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Derjenige zielt im dunklen auf die Ecke, er war mit dem "Opfer" zu dieser Zeit verabredet. Er musste also davon ausgehen, dass sich dieses zum Zeitpunkt am verabredeteten Ort befand.

Irrt er sich denn dann in diesem Fall im Tatobjekt? Denn angenommen er würde auf die Ecke schiessen, würde er ja nur die Mauer treffen, nicht das anvisierte Opfer.

Vielen Dank im voraus!

Beste Grüsse Weezl

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