Unter Alkoholeinfluss Sachbeschädigung

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Norm123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unter Alkoholeinfluss Sachbeschädigung

Hallo,

ich war mit meinen Kumpels feiern haben auch ein über den durst getrunken. Am Ende war auch viel Ärger mit Fremden. Ich habe vor Wut die Dreieckige Scheibe am Auto durchgeschlagen so die Polizei. Ich habe Folgene frage.

Paragraph 303 Abs 1 StGB
Paragraph 303c Abs 1 StGB
Paragraph 105 JGG

Da ich wahrscheinlich desswegen vor Gericht muss mit was habe ich zu rechnen?
Ich bin vorher nicht aufgefallen wegen Sachbeschädigung.

Was mich verwundert ist das da Zeugen genannt werden die nicht dabei gewesen sind. Dies habe ich auch bei der Polizei geschildert wo ich zur Vorladung musste.

Danke für eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich bin vorher nicht aufgefallen wegen Sachbeschädigung.


Aber wegen anderer Delikte?

Zitat:
Dies habe ich auch bei der Polizei geschildert wo ich zur Vorladung musste.


Wie lief die ab? Hast du die Tat zugegeben? Ist bereits ein Anwalt beauftragt? Schaden wurde bereits beglichen?
Ich nehme an, du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt? Gib mal mehr Infos zu deiner Person.

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#2
 Von 
Norm123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



Aber wegen anderer Delikte?

Ja leider schon wegen Beleidung 2 Wochen Jugendhaft.

Wie lief die ab? Hast du die Tat zugegeben? Ist bereits ein Anwalt beauftragt? Schaden wurde bereits beglichen?
Ich nehme an, du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt? Gib mal mehr Infos zu deiner Person.

Ja ich habe sie zugegeben. Ein Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet da der Brief heute gekommen ist. Der Schaden wurde nicht beglichen. Ich habe zwar bei der Vorladung angegeben das ich den schaden bezahlen möchte aber der Polizist wollten mir komischer weise keine angaben zum geschädigten geben. Die Rechnung ist Heute auch gekommen die ich auch Zahlen werde. Ich bin 18 Jahre und wurde bisher nur einmal wegen Beleidung zu 2 Wochen Jugendhaft verurteilt. Termin steht aber noch nicht fest. Der Strafrichter ist leider sehr Provokant und nicht der Netteste. Der Sachschaden beläuft sich auf 274€.

Danke für die Antwort

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Norm123):
wurde bisher nur einmal wegen Beleidung zu 2 Wochen Jugendhaft verurteilt


Warum nur scheint mir dies nicht die komplette Information zu sein? Wegen einer gewöhnlichen Beleidigung schafft man es selbst als Erwachsener kaum in den Knast.

Wenn Du eine realistische Einschätzung Deiner Situation möchtest dann gibt uns bitte ehrliche und vollständige Informationen über Deine bisherigen Berührungspunkte mit Polizei und Justiz, da diese die wesentlichen Faktoren für eine Prognose darstellen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ich habe zwar bei der Vorladung angegeben das ich den schaden bezahlen möchte aber der Polizist wollten mir komischer weise keine angaben zum geschädigten geben. Die Rechnung ist Heute auch gekommen die ich auch Zahlen werde.

Es wäre sehr vorteilhaft, wenn man zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon bezahlt hat und in der Gerichtsverhandlung einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) vorlegen kann. Sowas wirkt sich erfahrungsgemäß positiv aus.
Bloße Ankündigungen ("ich werde bestimmt bezahlen") reißen dagegen keinen Richter vom Hocker.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Norm123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies war eine ehrliche Information. Ich wurde zu 2 Wochen Jugendhaft verurteilt weil ich eine Person beleidigt habe und er sich in seine Ehre verletzt fühlte. Wie ich schon einmal geschrieben habe ist unser Jugendstrafrichter nicht gerade der netteste.


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