Unterhaltspflichtverl. Anzeige zurücknehmen?

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
miri0123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtverl. Anzeige zurücknehmen?

Hallo,

bin neu hier und habe ein Problem.

Habe vor ca. 4 Wochen eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen den Vater meines Sohnes gemacht. Es ist so, das er dieses Jahr erst 2 mal Unterhalt gezahlt hatte und mich ständig wegen den offenen Unterhaltszahlungen vertröstet od. mir irgendwelche Sachen verspricht und nicht einhält. Jetzt hat er Post von der Polizei wegen einer Anhörung bekommen und möchte nun den offenen Betrag bezahlen um keinen Ärger zu bekommen.

Nun meine Frage:

Ist es möglich die Anzeige so einfach zurück zu nehmen? Natürlich erst dann wenn ich das Geld erhalten habe od. wird das dann trotzdem weiter verfolgt, da es 2008 schon mal wegen der gleichen Sache eine Gerichtsverhandlung gab. Also Wiederholungstäter und so

Danke für Eure Antworten
lg Miriam



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Es wird weiterverfolgt, und zwar nicht deshalb, weil er Wiederholungstäter ist, sondern weil das "Zurückziehen der Anzeige" schlicht ein Märchen ist. Straftaten werden nicht verfolgt, weil das Opfer es will, sondern weil der Täter gegen Strafgesetze verstoßen hat.
In Ihrem konkreten Fall sollten Sie den Erhalt des Geldes natürlich mitteilen - das dürfte dann strafmildernd sein, mehr aber auch nicht.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein sog. Offizialdelikt, wird also verfolgt, sobald eine Anzeige erfolgt ist oder die Strafverfolgungsbehörden sonstwie Kenntnis erlangen. Natürlich kann eine Anzeige "zurückgezogen" werden, aber das macht sie eben nicht ungeschehen. Diese Rücknahme zeigt lediglich, dass der Anzeigende kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat.
Ob das Verfahren dann eingestellt wird lässt sich nicht so einfach vorhersagen. Die StA kann darauf bestehen, dass der ursprüngliche Anzeigenerstatter weiterhin als Zeuge aussagt. Verpflichtet ist er jedenfalls dazu. Einfacher wäre es für die StA, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass bei so einer Beweislage vielleicht doch keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt und das Verfahren einzustellen.

Natürlich erst dann wenn ich das Geld erhalten habe
Wissen Sie, ein Strafverfahren ist nicht dazu da, dass ein Anzeigender mal eben einen anderen mit einem Ermittlungsverfahren überzieht, weil er damit ein Druckmittel hat und dann, wenn das Ziel erreicht ist, die Sache wieder durch eine Rücknahme aus der Welt schafft. Das ist ja kein Wunschkonzert, in dem der Anzeigende den Taktstock schwingt. Das muss man sich eben überlegen, bevor man eine Anzeige erstattet.

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#4
 Von 
miri0123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wissen Sie, ein Strafverfahren ist nicht dazu da, dass ein Anzeigender mal eben einen anderen mit einem Ermittlungsverfahren überzieht, weil er damit ein Druckmittel hat und dann, wenn das Ziel erreicht ist, die Sache wieder durch eine Rücknahme aus der Welt schafft. Das ist ja kein Wunschkonzert, in dem der Anzeigende den Taktstock schwingt. Das muss man sich eben überlegen, bevor man eine Anzeige erstattet.



Hallo, erst mal danke für die Antworten.
Es ist keinesfalls so das die Anzeige als Druckmittel gelten sollte und auch nicht so, das wenn das Ziel erreicht ist - diese wieder zurückgenommen werden sollte. Die jetzige Frau des Vaters meines Kindes ruft mich nur ständig an und bittet mich darum, die Anzeige zurück zu nehmen.

Habe einfach aus Interesse mal nachgefragt ob das überhaupt möglich ist. Warum wird einem da gleich sonstwas unterstellt?

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Warum wird einem da gleich sonstwas unterstellt?
Ganz einfach, weil Sie nicht geschrieben haben, dass Sie die Anzeige zurücknehmen wollen, weil Sie darum gebeten wurden, sondern dies Natürlich erst dann wenn ich das Geld erhalten habe machen wollen.

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#6
 Von 
miri0123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Warum wird einem da gleich sonstwas unterstellt?
Ganz einfach, weil Sie nicht geschrieben haben, dass Sie die Anzeige zurücknehmen wollen, weil Sie darum gebeten wurden


gut, hatte ja geschrieben das er nun den offenen Betrag bezahlen will um keinen weiteren Ärger zu bekommen - das seine Frau schon seid Tagen bei mir anruft und mich dazu bringen will die Anzeige zurück zu ziehen habe ich nicht erwähnt da es ja nur darum ging ob das möglich ist od. nicht. Aber das hat sich ja eh erledigt, da die Sache ja trotzdem weiterverfolgt wird.

Diesen Satz:
quote:
Natürlich erst dann wenn ich das Geld erhalten habe


habe ich deshalb geschrieben - da mir schon das ganze Jahr Versprechungen gemacht werden - Monat für Monat - die aber nie eingehalten wurden. Werde einfach immer wieder aufs neue hingehalten. Woher soll ich denn wissen ob es diesmal erst gemeint ist oder ob das nur gesagt wurde mit dem bezahlen weil ich die Anzeige zurück nehmen soll . Also warum sollte ich ihm dann entgegenkommen und vorher die Anzeige zurückziehen denn erneut kann ja die gleiche Sache nicht mehr zur Anzeige gebracht werden.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
denn erneut kann ja die gleiche Sache nicht mehr zur Anzeige gebracht werden.


Das stimmt so nicht.

Ein weiterer verstrichener Zahlungstermin, bedeutet eine weitere "Tat" im strafrechtlichen Sinne, soweit die grds. Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

quote:
Es ist keinesfalls so das die Anzeige als Druckmittel gelten sollte und auch nicht so, das wenn das Ziel erreicht ist - diese wieder zurückgenommen werden sollte. Die jetzige Frau des Vaters meines Kindes ruft mich nur ständig an und bittet mich darum, die Anzeige zurück zu nehmen.


Es ist doch letztlich egal, wie man es dreht und wendet und wer wen warum anruft. Eine strafrechtliche Ahnung hat den Sinn und Zweck eine bereits begangene Handlung zu bestrafen, völlig unabhängig davon, ob der Vater nun in Zukunft pünktlich zahlt oder nicht. Fakt ist doch, dass er in der Vergangenheit nicht gezahlt hat. Das ist (ggf.) die Straftat. Und entweder will man, dass dieses vergangene Verhalten bestraft wird (dann erstattet man Anzeige) oder man will es nicht (dann erstattet man keine). Um den Vater in Zukunft zur zuverlässigen Zahlung zu bewegen, ist in erster Linie das Zivilrecht da (Lohnpfändung usw.) nicht das Strafrecht. Insofern ist die Anzeige sehr wohl ein Druckmittel, egal wie man es dreht und wendet. Ist aber auch relativ egal, weil Sie weiß Gott nicht alleine damit sind, es so zu verwenden, sondern in millionenfacher Gesellschaft. Das ändert aber nichts an dem Fakt.

quote:
Also warum sollte ich ihm dann entgegenkommen und vorher die Anzeige zurückziehen


Man sollte eine Anzeige (auch wenn es möglich wäre) auch dann nicht zurückziehen, wenn er zahlt. Denn -wie bereits erklärt- geht es bei einer Strafanzeige um die Ahndung von vergangenem Verhalten. Dieses Verhalten löst sich durch eine püntkliche Zahlung in Zukunft ja nicht in Luft auf. Wenn man z.B. eine Bank überfallen hat, wird man ja auch dann bestraft, wenn man die Beute später zurückgibt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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