Hallo,
kurz und einfach:
Jemand ist im Jahre 2009 wegen Unterhaltspflichtverletzung zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Tatvorwurf:
Er hat in vier Monaten diesen Jahres mehr als 900 Euro seines Selbstbehaltes verdient, aber keinen Unterhalt abgeführt.
Das Jahreseinkommen lag aber unter 8000 Euro Netto.
Also weniger als der zugestandene Selbstbehalt.
Nun hat dieser Verurteilte erfahren, das das nach einem OLG Urteil unrechtmäßig war, denn es muss das ganze Jahr angerechnet werden, warum weshalb, wieso kann ich jetzt nicht sagen.
Kann man da noch was machen?
Revision is wohl auszuschließen
Zudem wird seit 2010 wieder gegen diesen ermittelt.
Wieder die gleichen Voraussetzungen:
Eine Anhörung vor eröffnung des Hauptverfahrens, wo er beschuldigt wird 13000 Euro Brutto verdient zu haben, ohne Unterhalt abzuführen....
Was kann man da tun???
LG
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Unterhaltspflichtverletzung/ Wiederaufnahme
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
Gründe für eine Wiederaufnahme stehen in § 359 StPO
. Evtl. könnte Nr. 4 zutreffen, aber nur, wenn das OLG-Urteil zum Zeitpunkt des Strafurteils noch nicht existiert hat. Insofern kann man nur raten, im aktuellen Verfahren Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfristen einzulegen - das ist viel einfach als eine Wiederaufnahme...
Gruß vom mümmel
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Betrifft das OLG-urteil denn diesen Verurteilten oder hat er das nur irgendwo gelesen?
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Hallo, das Urteil des OLG stammz aus einem späteren Zeitpunkt und er hat es nachgelesen.
Was für möglichkeiten hat er denn jetzt, oder ist der Zug abgefahren und er ist für immer unschuldug schuldig?
Mittlerweile hat er auf grund dieses Urteils, weil halt vorbestraft, gekündigt bekommen, seine Waffenrechtliche zuverlässigkeit verloren.
Zudem wird er jetzt vom Jugendamt gepfändet unter dem Hinweis, er habe vorsätzlich keinen Unterhalt geleistet.
Was immer das zu bedeuten hat.
Ich persönlich finde das alles nicht normal....
LG
Dä Gerd
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