Unterlassene Hilfeleistung??

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung??

Meine Faru arbeitet in einer Bäckerei, als Sie heute morgen alleine im Laden war und dieser noch geschlossen war, klopfte es an der Scheibe. Meine Frau wies darauf hin , dass der Laden noch geschlossen sein und die Person entfernte sich wieder. Die Person hatte auch nichts davon erwhnt, dass er Hilfe benötigt.

Später kam die Polizei und nahm Ihre Daten auf und sagten Ihr sie hätte jetzt eine Anzeige wegen unterlassene Hilfeleistung zu erwarten!

Wie soll Sie weiter vorgehen und was hat Sie im ernstfall zu erwarten??

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag!
Wenn jede Verkäuferin ihren Laden aufschließen soll, wenn draussen einer klopft, hätte Sie viel zu tun.Noch dazu wo beim Bäcker jeder "nur" schnell ein paar Brötchen haben möchte. Hier hätte Ihre Frau erkennen müssen, dass die Person Hilfe benötigt, zum Beispiel eine blutige Wunde hat oder sich an die Tür klammert weil Sie bald umfällt.Ansonsten hätte die Person ganz klar zu erkennen geben müssen sich in einer Notlage zu befinden und dies auch ausdrücklich und für Ihre Frau verständlich ausdrücken müssen.
Ich sehe hier keine unterlassene Hilfeleistung.Lassen Sie es ruhig angehen, sollten Sie vorgeladen werden, brauchen Sie bwz.Ihre Frau keine Aussage machen und auch der Vorladung nicht folge leisten.Niemand muss sich bei der Polizei oder vor einem Gericht selbst belasten.

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#2
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Keines dieser Dinge spricht zu, also keine sichtlichen Verletzungen oder ähnliches!
Naja werden wir mal abwarten!

Aber ich denke das dass Verfahren eh eingestellt wird, oder??
Wenn nicht, mit was hat man dann zu rechnen??

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie brauchen sich zwar nicht zu äußern bei der Polizei, aber hier ist es dringend anzuraten, zur Polizei zu gehen und der Vorladung Folge zu leisten.

Ihre Frau sollte zur Polizei hingehen und die Geschichte so wie hier erzählen. Sie soll sagen, dass eine Unglückssituation absolut nicht ersichtlich war.

Dann wird das Verfahren auch sicher eingestellt.

Es wäre hier unklug, nicht zur Polizei zu gehen. Denn dann kann möglicherweise alleine aufgrund der Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin eine Anklage erhoben werden, da es ja nichts gegenteiliges gibt.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke @ justice!
Sie wird auf jeden fall dahin gehen.

Was hat sie denn im ernstfall zu warten??

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

es wird hier keinen "Ernstfall" geben. Im Falle einer Verurteilung würde es eine Geldstrafe geben, aber wie gesagt, soweit würde ich es nicht kommen lassen.

Ihre Frau soll eine Aussage bei der Polizei machen, dann wird das Verfahren bestimmt eingestellt. Sollte es dennoch zu einer Anklage kommen, dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, aber wirklich erst dann!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

OK Justice!
Wir bedanken uns bei dir! Wir werden hier auf jeden fall nochmal Posten wenn wir weiteres erfahren haben. ;-)

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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