Unterlassene Hilfeleistung von Notarzt?

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya306076-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung von Notarzt?

Wenn man erste Hilfe geleistet und auf den Notarzt gewartet hat, der dann eintrifft und den Verletzten nicht mit ins Krankenhaus nimmt, weil dieser nicht mit möchte und daraufhin am nächsten Tag an seiner sichtbaren Kopfverletzung stirbt, kann man dann den Notarzt und Sanitäter dafür verantwortlich machen bzw. muss ich meine Beobachtung melden? Bei polizei? Oder ist der Tote dann selbst für sich verantwortlich?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Den Sanitäter kannst Du schon mal gar nicht verantwortlich machen, denn da war der Notarzt dabei, der die Entscheidung trifft, da er der kompetentere ist und auch gegenüber dem Sanitäter weisungsbefugt.

Ich war selber von 1977 - 1984 ehrenamtlich im Rettungsdiest tätig, in meiner Freizeit, bin ausgebildeter Rettungssanitäter.

Wir hatten damals im Schwarzwald überhaupt keine Notärzte, Rettungshubschrauber gab es auch nicht und in einem sehr großen Gebiet mit allerdings wenig Einwohnern gab es auch kaum hauptberufliche Sanitäter, das waren fast alles Freiwillige, die jeweils eine Woche im Monat im Dienst waren, rund um die Uhr, wenn es geklemmt hat, hat man die Leute auch vom Arbeitsplatz weg geholt oder nachts um drei aus dem Bett.

Der Notarzt entscheidet nach seinem Eindruck und gegebenenfalls auch gegen den Willen des Patienten, wenn er meint, daß das nötig ist.

Hier hat er es nicht gemeint.

Ob man ihn da dran bekommen kann, das ist fraglich, man müßte ihm schon konkretes Verschulden nachweisen.

In meiner eigenen Dienstzeit habe ich Pferde kotzen sehen.

Ich hatte mal einen Fall eines Radfahrers, der einen losgelösten Reifen eines LKW mit hoher Geschwindigkeit in seinen Magen bekam, den haben wir eine Stunde mit dem Mercedes Krankenwagen mit Binz Aufbau in die Uniklinik gekarrt, massiver Blutverlust, Erbrechen, Blutdruck abgesackt, etc.

Für den hätte ich damals - 1980 - keine Mark mehr gegeben.

Er lebt heute noch und ist über 90 Jahre alt.

Ein anderer hat mir die Ohren vollgejammert, war voll ansprechbar, Kreislauf gut, mein Eindruck war der, daß er nichts wesentliches hat, wir haben ihn in das Krankenhaus gefahren und waren der Meinung, daß nicht viel ist.

Zwei Tage später stand er in der Zeitung, in der Rubrik:

"Plötzlich und unerwartet..."

Wenn der Patient noch einen orientierten Eindruck macht, nicht mitkommen will und kleine Tests besteht (Blutdruck, Pupillentest, Orientierungstest), des weiteren nichts äußerlich feststellbar ist, was von Belang ist, dann wird der Arzt ihn schon laufen lassen...

...diesmal war es falsch, aber um den Arzt zu packen muß man ihm erst mal konkretes Verschulden nachweisen.

Verantwortung lag in dieser Situation beim Arzt, der Sanitäter ist außen vor und Du auch, melden kannst Du es natürlich trotzdem, aber ich denke, da kommt nicht viel dabei raus.

Dumm gelaufen - es war so zwar nicht geplant - es ist aber so gekommen!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.874 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen