Unternehmen als Täter/Teilnehmer und/oder Opfer im Strafrecht

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen als Täter/Teilnehmer und/oder Opfer im Strafrecht

Ich habe schon öfter in Juraforen gelesen, dass ein Unternehmen keine Straftat verwirklichen kann, da es keine natürliche Person ist.

Wie sieht das mit der Opferrolle aus?

Darf man in einem Unternehmen einbrechen?

Immerhin ist es ja keine natürliche Person, wie kann es also einen Strafantrag etc. stellen?

Gibt es da irgendwelche rechtlichen zwischen Konstrukte die man wissen muss oder googeln kann um dass zu verstehen?

Kann ein Unternehmen unter bestimmten Umständen für Straftaten von Mitarbeitern/Leitenden Angestellten/Geschäftsführern haften auch wenn es z.B. ein größerer Konzern ist mit mehreren Geschäftsführern?

Gilt für sowas die Störerhaftung, wenn die Straftaten ohne die Resourcen/Daten/Macht des Unternehmen nicht möglich gewesen wären?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Darf man in einem Unternehmen einbrechen?


Ins Eis? :devil:

Im Ernst: In ein Unternehmen darf man natürlich nicht einbrechen.

Zitat:
Immerhin ist es ja keine natürliche Person


Muss es ja auch nicht sein, sie § 243 StGB

Zitat:
wie kann es also einen Strafantrag etc. stellen?


Es handelt sich um ein Offizialdelikt, d.h. es wird von Amts wegen verfolgt. Im Übrigen kann nicht nur das Opfer Strafanzeige stellen.

Zitat:
Kann ein Unternehmen unter bestimmten Umständen für Straftaten von Mitarbeitern/Leitenden Angestellten/Geschäftsführern haften


zivilrechtlich: Ja
strafrechtlich: Nein

Zitat:
Gilt für sowas die Störerhaftung, wenn die Straftaten ohne die Resourcen/Daten/Macht des Unternehmen nicht möglich gewesen wären?


Das Unternehmen haftet zivilrechtlich direkt für die Verfehlungen seiner Geschäftsführer und seiner Mitarbeiter, sofern diese im Namen des Unternehmens gehandelt haben. Ob das Unternehmen dann seinerseits die Haftung an die Geschäftsführung oder einen Mitarbeiter weiter geben kann ist eine Frage des Einzelfalls.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Immerhin ist es ja keine natürliche Person, wie kann es also einen Strafantrag etc. stellen?
Vielleicht im Namen der Eigentümer?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
.

Kann ein Unternehmen unter bestimmten Umständen für Straftaten von Mitarbeitern/Leitenden Angestellten/Geschäftsführern haften


zivilrechtlich: Ja
strafrechtlich: Nein



Interessant / erwähenswert ist daneben aber: auch Unternehmen können ordnungswidrig handeln!

Berichte über die milliarden-schweren Zahlungen in Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen gewisse Unternehmen dieses Jahr konnte ja jeder Interessierte in den Medien verfolgen.


-- Editiert von Tiger123 am 13.12.2018 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das ist aber eher eine Floskel. Tatsächlich werden Prozesse gegen die Verantwortlichen, meist Geschäftsführer oder Vorstände geführt und nicht gegen das Unternehmen als solches.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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