Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen dem FZ, dem BZR und einem Vorstrafenregister?
Und wenn jemand jemandem die Frage stellt "sind sie vorbestraft?" und nichts mehr im FZ und im BZR verzeichnet ist, lügt er dann wohl, wenn er es verneint? (zB bei einer angestrebten Anstellung und der Frage danach vom Firmenboss?) Oder muß er seinem Arbeitgeber mit "ja" antworten, auch wenn die Sache nicht mehr im FZ steht?
Unterschiede Führungszeugnis, BZR, Vorstrafenregister
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Schauen Sie mal unter
www.bundeszentralregister.de
und
www.fuehrungszeugnisse.de
Dort ist das alles erklärt.
Gesetzliche Grundlage ist das BZRG (Bundeszentralregistergesetz)
Und wenn jemand jemandem die Frage stellt "sind sie vorbestraft?" und nichts mehr im FZ und im BZR verzeichnet ist, lügt er dann wohl, wenn er es verneint? (zB bei einer angestrebten Anstellung und der Frage danach vom Firmenboss?) Oder muß er seinem Arbeitgeber mit "ja" antworten, auch wenn die Sache nicht mehr im FZ steht?
Die Person aus Ihrer anderen Frage darf sich als 'nicht vorbestraft' bezeichnen [§ 53 BZRG
], da die von Ihnen mitgeteilten Verurteilungen sowohl im FZ als auch im BZR gelöscht sind.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
edit: *doppelt*
-- Editiert von !streetworker! am 20.06.2006 12:13:12
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Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als "Vorstrafenregister" bezeichnet?
Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? -- Nicht, das die Person etwas zu befürchten hätte, aber es wäre interessant.
quote:Nein. Dieses bezieht sich auf das Führungszeugnis.
Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als Vorstrafenregister bezeichnet?
quote:Die jeweiligen Daten sind für die Staatsanwaltschaften einsehbar.
Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? --
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 20.06.2006 12:54:13
@cand. jur. Hr. J. Rönner
Sind sie für die Staatsanwaltschaft "ewig" sichtbar, oder gibt es da auch irgendwelche Fristen?
Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als Vorstrafenregister bezeichnet?
Genau.
bzw. edit: Kommt drauf an. Jeder versteht was anders darunter. Im Bundeszentralregister, wird halt jede
Verurteilung eingetragen, im Führungszeugnis nicht alle.
Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? -- Nicht, das die Person etwas zu befürchten hätte, aber es wäre interessant.
Wenn Sie im BZR gelöscht sind, ja.
Lediglich bei der Polizei könnten Daten noch länger gespeichert sein, da in den Polizeidatenbanken auch *präventiv* gespeichert werden darf. Gesetliche Grundlage ist das Landespolizeigesetz (PolG oder SOG) des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten LandesPolG finden sich die entspr. Regelungen 'um den § 38 herum', z.B. § 38 PolG Baden-Württemberg oder § 38 niedersächsisches SOG (NSOG)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 20.06.2006 13:01:30
quote:Für jede Eintragung wird eine bestimmte Frist angesetzt. Es gibt mithin keine allgemeinen Fristen. Es kommt auf die jeweilige Eintragung an. Nach der Löschung ist auch für die Staatsanwaltschaften dieses nicht mehr im Bundeszentralregister / Führungszeugnis einsehbar.
Sind sie für die Staatsanwaltschaft ewig sichtbar, oder gibt es da auch irgendwelche Fristen?
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
@!streetworker!
& @ can. jur. hr. J. Rönner
Vielen Dank!
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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