Unterschiede Führungszeugnis, BZR, Vorstrafenregister

20. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterschiede Führungszeugnis, BZR, Vorstrafenregister

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen dem FZ, dem BZR und einem Vorstrafenregister?

Und wenn jemand jemandem die Frage stellt "sind sie vorbestraft?" und nichts mehr im FZ und im BZR verzeichnet ist, lügt er dann wohl, wenn er es verneint? (zB bei einer angestrebten Anstellung und der Frage danach vom Firmenboss?) Oder muß er seinem Arbeitgeber mit "ja" antworten, auch wenn die Sache nicht mehr im FZ steht?

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Schauen Sie mal unter

www.bundeszentralregister.de

und

www.fuehrungszeugnisse.de

Dort ist das alles erklärt.

Gesetzliche Grundlage ist das BZRG (Bundeszentralregistergesetz)

Und wenn jemand jemandem die Frage stellt "sind sie vorbestraft?" und nichts mehr im FZ und im BZR verzeichnet ist, lügt er dann wohl, wenn er es verneint? (zB bei einer angestrebten Anstellung und der Frage danach vom Firmenboss?) Oder muß er seinem Arbeitgeber mit "ja" antworten, auch wenn die Sache nicht mehr im FZ steht?

Die Person aus Ihrer anderen Frage darf sich als 'nicht vorbestraft' bezeichnen [§ 53 BZRG ], da die von Ihnen mitgeteilten Verurteilungen sowohl im FZ als auch im BZR gelöscht sind.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

edit: *doppelt*

-- Editiert von !streetworker! am 20.06.2006 12:13:12

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#3
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als "Vorstrafenregister" bezeichnet?

Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? -- Nicht, das die Person etwas zu befürchten hätte, aber es wäre interessant.

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

quote:
Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als Vorstrafenregister bezeichnet?
Nein. Dieses bezieht sich auf das Führungszeugnis.

quote:
Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? --
Die jeweiligen Daten sind für die Staatsanwaltschaften einsehbar.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 20.06.2006 12:54:13

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#5
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)


@cand. jur. Hr. J. Rönner

Sind sie für die Staatsanwaltschaft "ewig" sichtbar, oder gibt es da auch irgendwelche Fristen?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ist das BZR praktisch das, was man umgangssprachlich als Vorstrafenregister bezeichnet?

Genau.

bzw. edit: Kommt drauf an. Jeder versteht was anders darunter. Im Bundeszentralregister, wird halt jede Verurteilung eingetragen, im Führungszeugnis nicht alle.

Sind denn diese Eintragungen auch für die Staatsanwaltschaft unsichtbar? -- Nicht, das die Person etwas zu befürchten hätte, aber es wäre interessant.

Wenn Sie im BZR gelöscht sind, ja.


Lediglich bei der Polizei könnten Daten noch länger gespeichert sein, da in den Polizeidatenbanken auch *präventiv* gespeichert werden darf. Gesetliche Grundlage ist das Landespolizeigesetz (PolG oder SOG) des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten LandesPolG finden sich die entspr. Regelungen 'um den § 38 herum', z.B. § 38 PolG Baden-Württemberg oder § 38 niedersächsisches SOG (NSOG)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 20.06.2006 13:01:30

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

quote:
Sind sie für die Staatsanwaltschaft ewig sichtbar, oder gibt es da auch irgendwelche Fristen?
Für jede Eintragung wird eine bestimmte Frist angesetzt. Es gibt mithin keine allgemeinen Fristen. Es kommt auf die jeweilige Eintragung an. Nach der Löschung ist auch für die Staatsanwaltschaften dieses nicht mehr im Bundeszentralregister / Führungszeugnis einsehbar.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#8
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

@!streetworker!
& @ can. jur. hr. J. Rönner

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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