Unterschlagung 150.000 Euro

30. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
herblume
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung 150.000 Euro

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Wir 3 Geschwister haben nach 20 Jahren wieder Kontakt zu unserem Vater bekommen, weil wir die Nachricht bekamen, daß er schwer krebskrank ist.
Beim ersten Treffen wurden wir sogleich von seínem "Geschäftspartner" u. seiner Freundin abgefangen und über die Lage instruiert, bevor wir dann unseren Vater wieder sahen.
Das war alles sehr bewegend und wir fuhren tgl. bzw 2tgl. zu ihm um ihn zu besuchen.
Er wurde von der Freundin des Gesch.p. mehr schlecht als recht gepflegt, sodass ich mich um einen Platz im Hospitz bemühte.
Desweiteren war die Frage der Vollmachten zu klären, da mein Vater seinen Geschäften nicht nachgehen konnte. Hier wurde mit dem Gesch.p., einem Notar, meinem Vater und uns ein Termin vereinbart, um das zu regeln.
Als wir zum genannten Termin erschienen, bekamen wir die Info, daß alles schon gestern geregelt sei. Der Notar sei schon da gewesen und der Gesch.p. und seine Freundin haben eine Generalvollmacht erhalten.
I. w. konnten wir unseren Vater noch 1 Woche besuchen und er verstarb dann.
Wir vertrauten der Aussage des Gesch.p., daß er sich melden würde, wenn Beerdigung und sonstige Kosten bezahlt wären zur weiteren Verwendung des Geldes.
Ein Testament besteht nicht. Wir 3 Gesch. sind die Erben.
Der Gesch.p. meldete sich nicht, er überwies 1 Tag vor dem Tod meines Vaters 60.000 Euro vom Konto meines Vaters auf sein spanisches Konto, hob in den Tagen nach dem Tod weitere 60.000 Euro ab und kaufte davon ein Auto und 2 Traktoren. Von dem spanischen Konto sind inzwischen min. 16.000 Euro von seiner Freundin abgehoben worden.
Hierzu haben wir jeweils eidesstattliche Erklärungen des Neffen des Gesch.p., der sich inzwischen aus Gewissensgründen an uns gewandt hat. (Er hat die Traktoren für seinen Onkel gekauft, da sein Onkel einen Offenbarungseid schon geleistet hat und kein Eigentum besitzen darf).
Gestern haben wir Klage wegen Unterschlagung mit Fluchtgefahr eingereicht und der Gerichtsvollzieher hat das Auto sichergestellt, die Traktoren waren leider nicht auffindbar; der Gesch.p. hatte hier vor dem Gerichtsvollzieher 2 andere wertlose, defekte Traktoren als die ausgegeben, die er von dem Geld gekauft hat.
Die Klage läuft jetzt.
Zeitgleich hat seine ehem. Frau gestern auch Klage wg. Betrug gegen den Gesch.p. eingereicht und das Gewerbeaufsichtsamt ebenfalls gestern wg. Beschäftigung von Schwarzarbeitern. (KFZ-Werkstatt)
Von den 150.000 Euro haben wir am Ende 25.000 Euro bekommen, weil wir ein Konto sperren lassen konnten. 16.000 Euro sind für den Anwalt schon draufgegangen, also haben wir noch 9.000 Euro, die wir noch investieren können und werden, um das ********* hinter Gitter zu bekommen.

Welches Strafmaß hat er zu erwarten ?

Was meint Ihr ?


LG

Herb

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
herblume
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzend sei noch angefügt, dass der Gesch.p. auf sämtliche anwaltliche Aktivitäten bis zur Auskunftsklage nicht reagiert hat.

Grüße

Herb

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ein Strafmaß wird sich hier nicht prognostizieren lassen, da völlig unbekannt ist, was es im Rahmen der Geschäftstätigkeit für Nebenabsprachen gegeben hat, ob ggf. ein Gesellschaftervertrag (und wenn, mit welchem Inhalt) existiert und vor allem: Wie die Lebenssituation und die Vorstrafen des Täters aussehen. Ich würde mal sagen: Zwischen 2 Jahren auf Bewährung und 8 Jahren ist da alles drin. Ne Freiheitsstrafe wird es aber wohl auf jeden Fall werden, wenn sich hier eine Unterschlagung nachweisen läßt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
herblume
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hr. Wilke,
danke für Ihre Antwort.
Eine offizielle, vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung, bzw Nebenabsprachen haben nicht existiert.
Mein Vater und er haben zusammen Autohandel in Deutschland und Spanien betrieben. Mein Vater war seit 2004 krebskrank, hat 20 Jahre in Spanien gelebt, hatte mittlerweile auch zu seinen restlichen Familienangehörigen den Kontakt abgebrochen und jetzt am Ende nur noch seinen Geschäftspartner mit Freundin als engere Bekannte, wobei schon vermutet werden kann, dass, je hilfsbedürftiger und abhängiger mein Vater in den letzten Jahren durch den Krebs wurde, der Gesch.p. das familiäre Zerwürfnis forciert hat, da er meinem Vater seit längerem erzählte, seine Schwester wolle ihn nicht mehr sehen, seine Kinder wären nur hinter seinem Geld her. Er hätte es auch gerne verhindert, daß wir verständigt werden, als es ihm so schlecht ging, aber da konnte mein Vater sich noch einmal durchsetzen.
Alles macht den Anschein, als wenn der Gesch.p. seit Jahren schon hinter dem Geld her war.

Grüße

Herb

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
seine Kinder wären nur hinter seinem Geld her.
Ist das so abwegig? 20 Jahre kein Kontakt. Erst kurz vor seinem Tod wird der Kontakt wieder hergestellt und nun geht der Streit ums liebe Geld los.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
herblume
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, kann ich nachvollziehen, aber wie würden Sie reagieren.......
- letztendlich sind wir die Erben
- mein Vater hatte noch betont, daß sein Gesch.p. nichts von dem Geld haben soll, im Gegenteil, er hatte sogar noch Schulden von 10.000 Euro bei meinem Vater
- wir werden von dem Geld wohl auch nichts mehr sehen
- ich denke, wir verwenden die 25000, die wir vom Vater noch bekommen haben, in seinem Sinne
- da sind noch einige andere die den Gesch.p. im Knast sehen wollen, die jetzt mit einsteigen
- unsere Wut ist nach 10 Monaten Verfahren jetzt einfach zu groß
- es geht uns nicht mehr ums Geld, wir wussten vorher garnichts von diesem Geld

Grüße

Herb

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