Unterschlagung/ Betrug /Täuschung

17. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung/ Betrug /Täuschung

Vielleicht kann jemand helfen.Bitte....
Mutter S gibt ihrer Tochter L (immobilienmaklerin und -verwalterin) im Jahr 2013 Bargeld, um beim Fachhändler im Namen der Mutter einen Rasenmäher zu kaufen, den die Mutter S ihrem Sohn A zum Geburtstag schenken will und auch Ende August schenkt, damit Sohn A das Grundstück von Mutter S damit mähen kann. ( Mutter S weiß anscheinend zu dem Zeitpunkt schon, dass sie krank ist) Mutter S lebt auf einem Grundstück, welches Sohn A nach ihrem Ableben als Vorausvermächtnis erhält. (Schwester L erhielt ein Grundstück bereits 10 Jahre zuvor als vorweggenommenes Erbe)
Schwester L kauft also einen Rasenmäher und verbringt diesen auf das Grundstück der Mutter, wo ihn der Sohn A geschenkt bekommt. Gemeinsam mit Gartengeräten, die Sohn A seit dem Tod des Vaters anschaffte und Werkzeug und so weiter, stand der Rasenmäher in der Garage, die ihm seine Mutter zu dem Zwecke bereits zu Lebzeiten übergab (weil Sohn A ja sowieso mal auf das Grundstück ziehen wird.). In der Garage befinden sich demzufolge ausschliesslich Dinge, die nur dem Sohn A gehören. Einen schrftl Vertrag mit der Mutter gibt es darüber nicht. Sohn A hatte mehrere eigene Gegenstände bei der Mutter, da er mit seiner Familie fast jedes Wochenende dort in einem kleinen Bungalow verbrachte um das Grundstück zu pflegen und die Mutter zu unterstützen.

Im Frühjahr 2014 trat ein Schaden am Rasenmäher auf, der unter Garantie gelaufen wäre. Mutter S bemerkt, dass sie ja den Kaufvertrag/ Rechnung des Rasenmähers nicht hat. Sohn A fordert seine Schwester auf, die Rechnung herauszugeben. Diese jedoch behauptet, die Rechnung nicht zu haben.

Hallo sylvia der rasenmäher bei mutti geht nicht mehr
Wann hast du den genau gekauft ist da noch gatantie drauf
Sylvia xxxx
Sylvia
Ja musst du zu Herrn Henze
Simonstr.
Andreas
Wer hat die rechnung
Sylvia xxxxx
Sylvia
Ich nicht

Daraufhin setzte A sich mit dem Händler in Verbindung, der den Rasenmäher abholte vom Grundstück der Mutter S und für kleines Geld reparierte.
Die Rechnung blieb verschwunden.

Zeugen für das Geschenk an Sohn A sind natürlich genügend vorhanden... es gab ja auf dem Grundstück der Mutter S eine Party. Freunde, Nachbarn , Familienmitglieder
Die Mutter verstarb am 3. Juni 2015. Um das Vorausvermächtnis nicht erfüllen zu müssen, dachte sich die Tochter, also Schwester von A seitdem immer wieder neue Bosheiten aus.
Unter anderem sendete sie ihrem Bruder A eine Aufforderung ihr IHREN Rasenmäher herauszugeben. Als Beweis diente ihr die Rechnung, die sie plötzlich doch hatte. Diese nämlich hatte sie beim Kauf des Mäher mit dem Geld ihrer Mutter (dummerweise Bargeld) auf ihren Namen ausstellen lassen und wie die Kopie hergab, als geschäftliche Ausgabe verbucht.

Wir fragten sie dann, ob sie sich nicht schämt und bei den ganzen Prozessen, einklagen des Vorausvermächtnis, verlief sich das erstmal im Sande. Jetzt will sie den Rasenmäher natürlich haben, die Grundstücksauflassung und Umschreibung wurde inzwischen per Vollstreckung vom Notar eingeleitet. (was sie nat ärgert, den nun trägt sie noch die prozeskosten)

Sie legt großen Wert aus der Erbmasse ausschliesslich das zu bekommen, was in der Garage ist, was nicht zur Erbmasse gehört. Hier haben wir ihr nahegelegt Klage einzureichen, wenn sie meint. Auch wenn wir nicht für alles da drin Kassenbeläge haben, weil vieles alt ist und aus dem Hausgrundstück der Ehefrau von Sohn A stammt, so gbt es genügend Zeugen.

Sicher könnte man ihr den Rasenmäher nun hinterherwerfen. Rechtlich bekäme sie vllt sogar Recht?
Da sie vor dem Tod der Mutter Ordner mit Kassenbelegen, Bankbelege und so weiter an sich genommen hat, befürchten wir aber, dass sie ständig weiter behaupten wird, noch irgendwas zu bekommen, weil es IHR gehört, während A, der da fast jedes Wochenende auf dem Grundstück wohnte bis zum Tod der Mutter nichts gehört.

Der Rasenmäher ist auch nicht das einzige Inventar mit dem sie so verfährt. Gleiches zog sie bereits mit Baumaterialien und einem Fernseher ab, welches sie vom Geld der Mutter kaufte und bei sich im Unternehmen verbuchte.

Gibt es für derartiges Verhalten einen Namen? Kann man das (außer Finanzamt) zur Anzeige bringen, damit man irgendwann mal Ruhe vor ihr hat? Welchen Erfolg kann man haben -Rechnung auf ihren Namen - Zeugen auf der anderen Seite?
Sie hat ja eigentlich ihre Mutter getäuscht, diese ist aber nun tot---
Wenn jemand weiterhelfen kann, wären wir sehr dankbar. Und nein wir sind nicht zu geizig für einen Anwalt.... aber wenn man einen solchen Miterben hat, fressen einen die Kosten auf. Denn während des zweijährigen Leerstands des Grundstücks hat sie keinen CT an Steuern und Gebühren mitbezahlt.. das müssen wir auch noch irgendwie einklagen







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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
den die Mutter S ihrem Sohn A zum Geburtstag schenken will und auch Ende August schenkt, damit Sohn A das Grundstück von Mutter S damit mähen kann.


Wie sagte meine Oma immer: "Auch beim schenken praktisch denken" :devil:

Zitat:
Gibt es für derartiges Verhalten einen Namen?


Klar, ... Erbstreitigkeiten.

Zitat:
Welchen Erfolg kann man haben -Rechnung auf ihren Namen - Zeugen auf der anderen Seite?


Abgesehen davon, dass das eine rein zivilrechtliche Frage ist, spricht die Rechnung schon für die Schwester. Außerdem dürften Zeugenaussagen hinsichtlich einer 4 Jahre alten Rasenmäherübergabe nicht mehr sonderlich exact sein.

Zitat:
Wenn jemand weiterhelfen kann, wären wir sehr dankbar. Und nein wir sind nicht zu geizig für einen Anwalt.... aber wenn man einen solchen Miterben hat, fressen einen die Kosten auf.


Jemand anderes als ein Anwalt wird da aber nicht weiterhelfen können, insbesondere wenn man sich um jedes Gartengerät streiten will. Erbstreitigkeiten sind immer eine üble Sache, das weiß ich, aber mit Mitteln des Strafrechts kommt man da fast nie weiter. Sie können natürl. Strafanzeige wegen Betruges gegen Ihre Schwester erstatten. Die wird mit 99,99%iger Sicherheit eingestellt werden. Daraufhin wird sie Sie wahrscheinlich wegen "falscher Verdächtigung" anzeigen. Und beim nächsten Streit ums nächste Gartengerät geht es von vorne los.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, so dachte ich mir das schon....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Am besten per Anwalt einen abschliessenden Vegleich aushandeln, mit dem alle Beteiligten leben können.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Am besten per Anwalt einen abschliessenden Vegleich aushandeln, mit dem alle Beteiligten leben können.


das versuchen wir ja seit zwei Jahren, da der ganze Krempel auf dem Grundstück liegt, welches mir vermacht wurde. Selbst wenn man ihr anbietet alles an Inventar mitzunehmen, bis auf die Dinge, die nicht Eigentum des Erblassers sind, will sie ne Entschädigung weil sie alles haben kann.

Signatur:

man kann nicht alles haben, aber Recht zu bekommen ist ne tolle Sache

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