Unterschlagung? Betrug?

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kattl
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterschlagung? Betrug?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Angenommen es wurde eine Zimmervermittlung für Hotelzimmer angefragt. Nach einem Angbot wird dieses bestätigt und für die gebuchten Zimmer nach Buchungsbestätigung das Geld vorab überwiesen.

Letztendlich hat die Zimmervermittlung aber kein Zimmer vermittelt ( angeblich Vermieter abgesprungen) hat und sich auch nie darum bemüht (wie sich im Nachhinein herausstellte.

Nun überweist die Zimmervermittlung das Geld nicht zurück!

Ist das Unterschlagung? Betrug? Beides?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wie kommst du auf Unterschlagung?

Wenn du beweisen kannst, dass sich die Zimmervermittlung nie bemühht hat ein Zimmer zu vermitteln und das Angebot nur ein fake war, dann ist grundsätzlich von Betrug die Rede, da hier falsche Tatsachen behauptet wurden (falsches Angebot) um den Kunden der Zimmervermittlung dazu zu bringen, Geld zu überweisen für etwas das so gar nicht stimmt.

Ansonsten ist das Ganze rein zivilrechtlich.
Es wurde keine Leistung erbracht, bzw. das Angebot für welches Geld überwiesen wurde ist nicht gültig, daher hat du das Recht das Geld wieder zu bekommen.

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#2
 Von 
Kattl
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber ist es solange, bis sie nicht zurücküberweisen, Unterschlagung des Geldes?

Da Sie ja, trotz von bewusster Nichtleistung, das Geld einbehalten?

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#3
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Ob sie es endgültig einbehalten ist ja noch nicht geklärt.

Damit es Unterschlagung sein kann müssen einige Faktoren zutreffen:

Es muss wie auch bei Diebstahl eine klare "Zueignungsabsicht" bestehen. Das heißt, es muss im Grunde ausgeschlossen sein, dass das Geld je überwiesen wird.

Außerdem spricht man von "fremde bewegliche Sache".
In wie weit Geld auf einem Bankkonto eine "fremde bewegliche Sache" ist, kann ich nicht beurteilen.
Auch im Internet scheint man sich da geteilter Meinung zu sein, wobei viele zu "nein" tendieren.

Ich sehe hier im Grunde nur zivilrechtliche Folgen.
Du hast das Recht das Geld zurückzufordern.

Eventuell trifft Betrug zu, aber hier müssen klar und beweisbar falsche Tatsachen behauptet oder richtige Tatsachen unterdrückt worden sein.

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
Ist das Unterschlagung? Betrug? Beides?

Evtl. Betrug.

Betrug liegt nur vor, wenn die Vermittlung von Anfang an vorhatte, gar kein Zimmer zu vermitteln. Dazu müsste mal erläutern, was Sie mit „hat sich nie bemüht" meinen.

Unterschlagen kann man nur fremde Sachen. Wenn Sie denen aber Geld überwiesen haben, dann ist das deren Geld geworden, also nicht mehr „fremd".

Dass Sie möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung haben, ist etwas anderes. Den müssen Sie notfalls einklagen - wie alle anderen Gläubiger auch.


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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1760 Beiträge, 695x hilfreich)

Interessant wäre die Frage, ob es beim Hotel/bei der Pension jemals irgendeine Art der Buchungsanfrage gegeben hat (in Bezug auf Deine Buchung).

Wird hier die Aussage verneint, so liegt m.E. ein Betrug vor, da der Vermittler niemals die Absicht hatte dort anzufragen.
Man kann ja dennoch mal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die StA wird dann schon in die Richtung ermitteln.

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