Hallo liebe Leute ,
folgende Sache mein Schwager hat heute eine Anklageschrift bekommen er wird angeklagt : gemeinschaftlich fremde bewegliche Sachen sich rechtswidrig zugeeignet zu haben .
Da bei handelt es sich um 2 Fahrräder die gefunden worden sind die neben einem Gehweg im Gebüsch lagen. Unbeaufsichtigt nicht abgeschlossen, halt als ob sie entsorgt wurden. Der wert der Räder nach polizeilicher Feststellung beläuft sich auf 200 € .
dabei ist vielleicht noch zu sagen das die Fahrräder einen Tag nach Mitnahme wieder bei ihren Besitzer sind und ohne weiteres herausgegeben wurden .
Nun was kann er erwarten oder kommt es überhaupt zu einer Verhandlung.
Schon mal vielen dank .
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Unterschlagung - Der Wert der Räder nach polizeilicher Feststellung beläuft sich auf 200 €?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da es eine Anklage gibt wird es, sofern das Hauptverfahren eröffnet wird (wogegen nichts spricht) zu einer Hauptverhandlung kommen. Da kann er seine Geschichte dann erzählen. Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass jemand das glaubt. Schließlich waren die - angeblich entsorgten - Fahrräder für den Schwager ja interessant genug, um sie mitzunehmen.
Dass sie herausgegeben wurden spielt allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle. Hätte er sie nicht herausgegeben, wären sie eben beschlagnahmt worden. Das macht den Diebstahl ja nicht ungeschehen.
Bei der Strafhöhe kommt es auf vielerlei an. Vorstrafen zum Beispiel. Auch, ob jemand dem Gericht irgendwelche Geschichten über angebliche Müll-Fahrräder erzählt oder ob er geständig ist. Dann könnte man sich sogar über eine Einstellung des Verfahrens unterhalten, ggf. gegen eine Geldauflage.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Hi
aber das ist die Wahrheit das die Fahrräder da so lagen
1 war ich selber dabei
2 gab die Besitzerin es selber zu bei der Polizei
aber ist sie nicht selber schuld wenn sie die Fahrräder unabgeschlossen da liegen lässt ohne Aufsicht???
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Nur weil die Räder nicht angeschlossen waren sind sie doch nicht herrenlos. Was würden Sie denn sagen, wenn Sie Ihr Fahrrad hinstellen und einer nimmt es mit, weil es nicht angeschlossen ist? Weil es nicht angeschlossen war ist es auch nur ein einfacher Diebstahl und nicht einer im besonders schweren Fall, § 243.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Na ja dann würde ich mich wohl schwarz ärgern. Aber ich würde mein Fahrrad auch nicht im Gebüsch legen und dann unbeaufsichtigt da liegen lassen und erstmal nach hause gehen und das alles an einen öffentlichen See
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Hi,
nein, würden Sie nicht. Das ist aber auch ganz egal - es schützt nicht vor Strafe, daß die Besitzerin offenbar nachlässig mit den Rädern umging. Zur Strafe kann man nicht viel sagen - wastls Anfrage nach Vorstrafen des Schwagers haben Sie ja bisher nicht beantwortet.
Gruß vom mümmel
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quote:
Da bei handelt es sich um 2 Fahrräder die gefunden worden sind die neben einem Gehweg im Gebüsch lagen.
Wenn man Fundsachen nicht an der zuständigen Stelle abgibt, handelt es sich nunmal um eine Straftat.
quote:
aber ist sie nicht selber schuld wenn sie die Fahrräder unabgeschlossen da liegen lässt ohne Aufsicht???
Witzige Argumentation ...
Bei mir gegenüber ist ein großer Platz. Da stehen jede Menge Autos, ganz unbeauftsichtigt ... Darf ich die nun alle bei eBay verkaufen?
Hab sie ja alle gefunden ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
aber ist sie nicht selber schuld wenn sie die Fahrräder unabgeschlossen da liegen lässt ohne Aufsicht???
Najaaaaaaa....
Wenn Sie Ihre Einkäufe hochtragen und - da es mehrere Taschen sind - einen Teil erstmal vor der Haustür stehen lassen, sind Sie nicht Schuld, wenn jemand sie stiehlt, oder?
Eine unzureichende Sicherung mag das Risiko, dass der mehr oder minder geliebte Gegenstand entwendet wird, zwar unweigerlich beträchtlich erhöhen, weshalb man sich seinem eigenen Eigentum zuliebe dessen nicht aussetzen sollte - einen Dieb aber damit 'freizusprechen', weil der Eigentümer 'Schuld ist' geht einfach nun mal nicht.
Ich verstehe zwar das Missverständnis und dass bestimmt keine negative Absicht dahinter stand, aber das ändert nichts daran, dass jemand über sein Eigentum verfügt und niemand berechtigt ist, dieses an sich zu nehmen, egal wie fahrlässig dieses gesichert war oder nicht.
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