Unterschlagung Fahrrad

5. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bike123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Fahrrad

Guten Abend zusammen.
Eine erwachsene Person hat sich von seinem Kind das Fahrrad geliehen. Besagte Person bringt das Rad nicht mehr zurück und behält es. Telefonate bleiben unbeantwortet.
Die erziehungsberechtigte Person des Kindes erstattet Anzeige wegen Unterschlagung.
11 Tage her, nichts ist passiert.
Die Polizei unternimmt nichts, "hat besseres zu tun" und das Kind sei selbst Schuld, wenn es sein Rad verleiht. (Wert 500€)
Ist es denn richtig so, dass der Sache nicht nachgegangen wird?
Die Polizei sagt, man wisse ja gar nicht, ob die Person das Fahrrad überhaupt habe. Eigentlich weiss man dies schon, da die Person von 3 Leuten mit dem Rad gesehen wurde.
Kind ist natürlich unfassbar traurig und versteht auch dir Polizei nicht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37524 Beiträge, 13795x hilfreich)

Der Sache wird dann nachgegangen werden, wenn es arbeitstechnisch möglich ist. Aber die Polizei hat keine Zauberfeen im Dienst, die das Fahrrad von Ort A nach Ort B beamen. Zivilrechtlich muss man sich schon selbst um die "Rückführung" des Rades kümmern.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116135 Beiträge, 39210x hilfreich)

Zitat (von Bike123123):
11 Tage her, nichts ist passiert.

Und was hätte da passieren sollen?



Zitat (von Bike123123):
Die Polizei unternimmt nichts

Und das weis man woher konkret?



Zitat (von Bike123123):
"hat besseres zu tun"

Richtig.
Die von der Politik kaputtgesparte Polizei muss genau wie der Rest der Justiz priorisieren.
Und da gibt es in der Regel sehr viele andere Fälle, die einfach wichtiger sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich bin in dieser Sache wirklich hin- und hergerissen. Auf der einen Seite hat @Harry van Sell wie immer ausschließlich recht:

Zitat (von Harry van Sell):
Die von der Politik kaputtgesparte Polizei muss genau wie der Rest der Justiz priorisieren.


Auf der anderen Seite ändert sich daran natürlich auch weiterhin nichts, wenn man nicht den Druck rauf in die Präsidien und die DPolG gibt. Aussagen (sofern sie getätigt wurden) wie
Zitat (von Bike123123):
das Kind sei selbst Schuld, wenn es sein Rad verleiht
gehen natürlich auch unter Würdigung der Verhältnisse nicht. In einem etwas schwereren Fall habe ich tatsächlich auch schon ggü. dem absolut gleichgültigen Dorf-Sheriff mit Dienstaufsicht und dem 258a StGB reagiert (er sitzt mittlerweile am Empfang), was ich dem TE aber ausdrücklich nicht empfehlen möchte.

Mein Tipp (sofern die Schilderungen denn zutreffen): Erlass auf einstweilige Verfügung auf Herausgabe (gerne im Eilverfahren) am zuständigen AG stellen (Muster gibt es im Internet). Strafrechtlich kommt man hier zeitnah nicht weiter.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30411 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von Bike123123):
Die Polizei unternimmt nichts,
Das wird nicht so sein. Allerdings dürfte wegen der Ausleihe und der evtl. vereinbarten Rückgabefrist die Polizei nicht mit Unterstützung besonderer Einheiten lostraben und nach dem Rad bzw. dem Vater/Mutter des Kindes suchen.
Was erwartest du 11 Tage nach dem Gang zur Polizei?
Wie kommst du überhaupt auf Unterschlagung? Deshalb evtl. die Erklärung des Polizisten?
Zitat (von Bike123123):
Ist es denn richtig so, dass der Sache nicht nachgegangen wird?
Abwarten. Wenn die Polizei deine ***Anzeige doch aufgenommen hat, wird *nachgegangen*. Was und wie das ist, erfährst du viel später schriftlich.
Zitat (von Bike123123):
Kind ist natürlich unfassbar traurig und versteht auch dir Polizei nicht.
Das Kind kennt doch sein Elternteil, oder? Du kannst dem Kind erklären, wie das mit der Polizei ist--- aber vermutlich denkst du ähnlich naiv wie das Kind? Schade.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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