Unterschlagung - Haben Vereinsmitglieder Mitschuld?

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
fossi1963
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung - Haben Vereinsmitglieder Mitschuld?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Thema Unterschlagung. Gesetzt den Fall, es übernimmt jemand eine Vereinskasse (angenommen 1500€), kann diese aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen.
Was hätte dieses für strafrechtliche Konsequenzen wenn er von den Vereinsmitgliedern wegen Unterschlagung angezeigt würde?
Trifft die Vereinsmitglieder eine Mitschuld, wenn sie wissen, daß der von ihnen bestimmte Kassenwart in akuten finanziellen Problemen steckt und ihnen von Anfang an klar war, daß er sich der Gelder dieser Kasse bedienen könnte/würde?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Trifft die Vereinsmitglieder eine Mitschuld

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fossi1963
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Mitschuld meinte ich ja nicht strafrechtlich relevant. Wenn man sein Auto nicht abschließt bekommt man ja auch ne Knolle, weil man einen Diebstahl begünstigt bzw. erleichtert (Ist mir selber schon passiert, ohne daß das Auto geklaut wurde) Ich sähe das in dem geschilderten Fall ähnlich, obwohl der gesund Menschenverstand manchmal erheblich vom Gesetezestext abweicht ;)
Aber bliebe immer noch die Strafe für den Kassierer offen, ist das schon vom Betrag her eine Straftat, die schwedische gardienen bedeuten kann oder ist da eher mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ich weiß, es ist kein Gerichtssaal hier, wo ein Strafmaß festgelegt wird, aber der eine oder andere hat vielleicht schon Erfahrungen, wie in solchen Fällen entschieden wurde
Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Wenn der Kassenwart hier nicht einschlägig vorbestraft ist, wird er keine Freiheitssrafe bekommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fossi1963
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ein kleiner Zwischenbericht:
Wie ihr euch sicher denken könnt, war das kein fiktiver Fall, sondern ich bin der Kassenwart. Also, vor vier Wochen bin ich bei der Polizei vernommen worden, ich habe alles zugegeben und dargelegt, warum es überhaupt dazu kam, in die Kasse gegriffen zu haben( Trennung von Ehefrau, Unterhalt für Kinder, Schulden...)
Mittlerweile habe ich mit dem Kegekclub eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, ich werde den Betrag monatlich abstottern.
Daraufhin will der Club auf ein zivilrechtliches Verfahren verzichten, die Strafanzeige allerdings weiter verfolgen lassen.
Bin jetzt natürlich ziemlich unsicher, ob und wann da was auf mich zukommt. Gibt es eigentlich eine Faustregel, wie lange es dauert, bis man vom StA was hört? Ist nicht wirklich schön, warten zu müssen, wann und was mit mir passieren wird...

0x Hilfreiche Antwort

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